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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 91/06   

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https://dejure.org/2008,20123
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 91/06 (https://dejure.org/2008,20123)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2008 - L 20 SO 91/06 (https://dejure.org/2008,20123)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06 (https://dejure.org/2008,20123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Gewährung einer Hilfe zum Lebensunterhalt als Darlehen oder als Anspruch auf Leistung als nicht zurückzuzahlender Zuschuss; Ausschluss der Bedürftigkeit wegen vorhandenem Vermögen in Form von Lebensversicherungen; Berechnung des zur Verfügung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 91/06
    Die Kläger begehren allerdings nicht Hilfe in besonderen Lebenslagen, sondern Sozialhilfe in Gestalt der Hilfe zum Lebensunterhalt, so dass es fraglich erscheint, ob die Regelung des § 88 Abs. 3 S. 2 BSHG auch insoweit einschlägig sein kann ( dafür Brühl in LPK-SGB XII, 7. Auflage 2005, § 90 Rn 80 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13.05.2004 - 5 C 3/03 = NJW 2004, 3647).

    Auch das BVerwG hatte zuvor einen entsprechenden Rechtsstandpunkt eingenommen (Urteil v. 13.05.2004 - 5 C 3/03; vgl hierzu auch den im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des erkennenden Senates vom 28.06.07, AZ: L 20 B 37/07 SO ER m.w.N sowie Grube/Wahrendorf, a.a.O. § 90 Rn 42).

    Denn die Lebensversicherungen waren auch am Ende des strittigen Zeitraumes noch als Vermögenswerte vorhanden und ein fiktiver Verbrauch der Vermögenswerte ist in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage abzulehnen (BVerwG, Urteil v. 19.12.2997 - 5 C 7/96 und Urteil v. 13.05.2004 - 5 C 3/03).

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 91/06
    Der Senat kann daher offenlassen, ob dieser Rechtsprechung für das Recht der Sozialhilfe trotz der unterschiedlichen Terminologien im Recht der Arbeitslosenhilfe einerseits ("offensichtliche Unwirtschaftlichkeit") und im Recht der Sozialhilfe andererseits ("Härte") gefolgt werden kann oder ob der wesentlich engeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu folgen ist, wonach eine Verwertung einer Lebensversicherung selbst dann noch nicht als Härte anzusehen ist, wenn der Verlust bei einem Rückkauf der Lebensversicherung höher als 50 % der Einzahlungen liegt (BVerwGE 106, 105).

    Denn die Lebensversicherungen waren auch am Ende des strittigen Zeitraumes noch als Vermögenswerte vorhanden und ein fiktiver Verbrauch der Vermögenswerte ist in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage abzulehnen (BVerwG, Urteil v. 19.12.2997 - 5 C 7/96 und Urteil v. 13.05.2004 - 5 C 3/03).

  • OVG Bremen, 10.09.2003 - 2 A 131/02

    Lebensversicherung; Erziehungsurlaub; Elternzeit; Alterssicherung; Zeitpunkt der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 91/06
    Der von ihm zitierten Rechtsprechung des OVG Bremen ( Urteil v. 10.09.2003 - 2 A 131/02 = info also 2004, 77 mit den Besonderheiten "vorübergehende Sozialhilfe" und "Bedürftigkeit wegen Elternzeit") ist das BVerwG aber nicht gefolgt (BVerwG aaO m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - L 20 B 37/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 91/06
    Auch das BVerwG hatte zuvor einen entsprechenden Rechtsstandpunkt eingenommen (Urteil v. 13.05.2004 - 5 C 3/03; vgl hierzu auch den im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des erkennenden Senates vom 28.06.07, AZ: L 20 B 37/07 SO ER m.w.N sowie Grube/Wahrendorf, a.a.O. § 90 Rn 42).
  • LSG Bayern, 14.06.2005 - L 11 B 206/05

    Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung im Sozialhilferecht als Vermögen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 91/06
    Dementsprechend hat das LSG Bayern in einem Beschluss v. 14.06.2005 - L 11 B 206/05 SO ER entschieden, dass dann, wenn bei einer Kapitallebensversicherung "freie Verfügbarkeit" vorliegt, kein Vermögensschutz unter dem Gesichtspunkt der Alterssicherung in Betracht komme.
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 91/06
    Liegt aber der Verlust bei beiden Lebensversicherungen unter 10 %, so wäre selbst nach der Rechtsprechung des BSG zum Recht der Arbeitslosenhilfe eine Verwertung der Lebensversicherungen zumutbar (vgl BSG, Urteil vom 25.05.2005, B 11a/11 AL 51/04 R: "keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit").
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 91/06
    Möglicherweise könne für das vorliegende Verfahren auch die zu erwartende Entscheidung in dem Verfahren B 7b AS 52/06 R von Bedeutung sein.
  • VG Düsseldorf, 28.08.2012 - 21 K 2672/12

    Pflegewohngeld; Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Schonvermögen;

    Darin liegt der Unterschied der Lebenssachverhalte, der die abweichende Behandlung der sog. Riester-Verträge einerseits und solcher Kapital-Lebensversicherungen andererseits, die nicht diesem Modell entsprechen, durch die gesetzliche Regelung rechtfertigt; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R -, a.a.O; Hess.LSG, Urteil vom 21.05.2010, - L 7 SO 78/06 -, a.a.O.; LSG NRW, Urteil vom 21.01.2008 - L 20 SO 91/06, juris.
  • LG Detmold, 08.02.2011 - 3 T 161/10

    Annahme einzusetzenden Vermögens bei einer der Altersversorgung dienenden

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
  • LG Detmold, 26.01.2011 - 3 T 161/10

    Vergütungsregress gegen den Betroffenen; Kapitallebensversicherung als

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
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