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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07 (https://dejure.org/2009,15618)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2009 - L 20 SO 99/07 (https://dejure.org/2009,15618)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2009 - L 20 SO 99/07 (https://dejure.org/2009,15618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstreit über die Höhe eines zustehenden Anspruchs auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsfähigkeit nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII); Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen trotz Weiterleitung desselbigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07
    Hingegen hat der für Fragen der Sozialhilfe zuständige 8. Senat des BSG diese Frage ausdrücklich offen gelassen (Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R= SozR 4-3500 § 82 Nr. 3; "Was zu gelten hat, wenn ein erwachsenes Kind bei den Eltern lebt und das Kindergeld von dem Kindergeldberechtigten an dieses Kind weitergeleitet wird, bedarf vorliegend keiner Entscheidung").

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat der hierzu eingehend begründeten Auffassung des BSG (Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R = FEVS 59, 529-537) an.

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07
    Kindergeld ist auch nach der Rechtsprechung des zuständigen Sozialhilfesenats des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (vgl. BSG, Urteil vom 16.10.2007, B 8/9b SO 8/06 R, SozR 4-1300 § 44 Nr. 11 RdNr. 22 m.w.N.; BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R und B 8 SO 26/07 R).

    Für volljährige Kinder, die außerhalb des Haushalts des Kindergeldberechtigten leben, entspricht es gefestigter Rechtsprechung des BSG (vgl. zuletzt Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28.04.2005, 5 C 28/04 = NJW 2005, 2873ff.), dass das an einen Elternteil als Kindergeldberechtigten ausgezahlte Kindergeld nur dann als Einkommen des volljährigen, außerhalb des Haushalts lebenden Kindes zu berücksichtigen ist, soweit dieses ihm zeitnah zugewendet wird (innerhalb eines Monats nach Auszahlung bzw. Überweisung des Kindergeldes) und ohne die "Weiterleitung" die Voraussetzungen für eine Abzweigung des Kindergeldes gemäß § 74 EStG durch Verwaltungsakt zu Gunsten des Kindes vorliegen würden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2006 - L 1 AS 6/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07
    Insofern könne es keinen Unterschied machen, an wen aufgrund eines jederzeit widerrufbaren Wunsches das Kindergeld ausgezahlt werde, solange dies nicht auf einer Änderung des Bezugsberechtigten nach § 74 EStG beruhe (Verweis auf LSG NRW, Urteil vom 02.11.2006 - L 1 AS 6/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05

    Leistungsgewährung nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) gegenüber einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07
    Anders verhalte es sich mit der Anrechnung des Kindergeldes für ein volljähriges Kind (Verweis auf LSG Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 20.04.2006 - L 8 SO 121/05), weil der Gesetzgeber in Kenntnis der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung keine abweichende Regelung getroffen habe.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07
    Für das SGB II hat das BSG zuletzt mit Urteil vom 13.11.2008 (B 14/7b AS 4/07 R) ausgeführt (im Anschluss an BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R = BSGE 97, 265), dass Kindergeld für volljährige, im Haushalt lebende Kinder jeweils als Einkommen des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen sei (so auch schon im Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 54/06 R = FEVS 59, 395 ff.) Für das SGB II hat das Bundessozialgericht dies aus § 11 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 SGB II (in der bis zum 30.06.2006 geltenden Fassung) abgeleitet.
  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 2708/05

    Auszahlung von Kindergeld an das Kind selbst wegen fehlender Gewährung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07
    Maßgeblich ist aber nicht das Leben im Haushalt des Kindergeldberechtigten, sondern die tatsächliche Gewährung von Unterhalt (vgl. FG Köln, Urteil vom 21.01.2009 - 14 K 2708/05, Revision anhängig III R 16/09).
  • FG Münster, 12.09.2008 - 6 K 1160/05

    Abzweigung von Kindergeld an das Kind selbst wegen Anrechnung des Kindergelds auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07
    Kindergeld kann an das volljährige Kind nach § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG (vgl. auch § 48 SGB I) auch dann ausbezahlt werden, wenn die Eltern mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig sind (FG Münster, Urteil vom 12.09.2008 - 6 K 1160/05 Kg, Revision anhängig III R 94/08).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07
    Kindergeld ist auch nach der Rechtsprechung des zuständigen Sozialhilfesenats des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (vgl. BSG, Urteil vom 16.10.2007, B 8/9b SO 8/06 R, SozR 4-1300 § 44 Nr. 11 RdNr. 22 m.w.N.; BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R und B 8 SO 26/07 R).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14/7b AS 4/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07
    Für das SGB II hat das BSG zuletzt mit Urteil vom 13.11.2008 (B 14/7b AS 4/07 R) ausgeführt (im Anschluss an BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R = BSGE 97, 265), dass Kindergeld für volljährige, im Haushalt lebende Kinder jeweils als Einkommen des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen sei (so auch schon im Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 54/06 R = FEVS 59, 395 ff.) Für das SGB II hat das Bundessozialgericht dies aus § 11 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 SGB II (in der bis zum 30.06.2006 geltenden Fassung) abgeleitet.
  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07
    Kindergeld ist auch nach der Rechtsprechung des zuständigen Sozialhilfesenats des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (vgl. BSG, Urteil vom 16.10.2007, B 8/9b SO 8/06 R, SozR 4-1300 § 44 Nr. 11 RdNr. 22 m.w.N.; BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R und B 8 SO 26/07 R).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 54/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

  • BFH, 27.10.2011 - III R 16/09

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

  • BFH, 03.08.2009 - III R 94/08
  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 1891/10

    Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder ?!

    Nur im Fall der Weiterleitung an das Kind ist es als dessen Einkommen anzurechnen (vgl BSG-Urteil vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476 m. w. N.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 27. April 2009 L 20 SO 99/07, Jurisdokumentation).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 300/16

    SGB-XII -Leistungen

    Der 20.Senat des LSG NRW hat in seinem Urteil vom 26.04.2009 zum Az. L 20 SO 99/07 (juris Rn. 29) die Ausnahme-Rechtsprechung des BSG auf die Situation im Haushalt lebender volljähriger Kinder übertragen, da kein Grund ersichtlich sei, für die beiden Personengruppen unterschiedliche Maßstäbe anzulegen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13

    Streit über die vorläufige Gewährung einer Regelleistung einschließlich

    Die Klägerin kann sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2009 - L 20 SO 99/07 - berufen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 10 K 10095/12

    Behördeninterne Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld durch die

    Im Übrigen lägen, soweit eine Zuordnung des Kindergeldes im Rahmen des SGB XII zum Einkommen des Kindes für den Fall angenommen wird, dass Kindergeld dem volljährigen, im elterlichen Haushalt lebenden Kind zeitnah zugewandt oder es an dieses abgezweigt wird (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. April 2009 L 20 SO 99/07, juris), die Richtigkeit dieser Ansicht unterstellt, diese Fallgestaltungen im Streitfall nicht vor.
  • SG Köln, 13.04.2016 - S 10 SO 352/15

    Bewilligung von Grundsicherungsleistungen hinsichtlich Berücksichtigung der

    Soweit das LSG NRW auch im Fall des gemeinsamen Haushaltes annimmt, dass eine Ausnahme in Betracht kommt, wenn das Kindergeld an die Kinder weitergeleitet wird und die Voraussetzungen der Abzweigung gegeben sind (LSG NRW, Urteil vom 27.04.2009 - L 20 SO 99/07 -), so kann die Kammer dieser Auffassung zumindest in dem hier vorliegenden Fall nicht folgen, dass gemeinsam gewirtschaftet wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 8 SO 283/11
    Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat dazu in seinem Urteil vom 27. April 2009 (Az.: L 20 SO 99/07, juris, Rdnr. 26 - 28) ausgeführt:.
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