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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21   

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https://dejure.org/2022,22492
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21 (https://dejure.org/2022,22492)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2022 - L 21 AS 590/21 (https://dejure.org/2022,22492)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2022 - L 21 AS 590/21 (https://dejure.org/2022,22492)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1206/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen sowie auf die ebenfalls beigezogenen Vorprozessakten L 21 AS 1012/18, L 21 ASA 939/18 und L 21 AS 1206/19.

    Für den hier streitigen Zeitraum fehlen - ebenso wie für vergangene Zeiträume in den Parallelverfahren L 21 AS 1206/19, L 21 AS 1012/18 und L 21 AS 939/18 - hinreichende Belege oder Nachweise für die tatsächliche Entstehung dieser Kosten im Sinne einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Zahlungsverpflichtung des Klägers gegenüber seinen Eltern.

    In dem beigezogenen Verfahren L 21 AS 1206/19 hatten die Eltern des Klägers im Schreiben vom 06.04.2021 mitgeteilt, dass "die anteilig zu zahlenden Kosten gestundet werden".

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21
    Entscheidend ist aber, dass trotz verwandtschaftlicher Verbundenheit der Mieter einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung des Vermieters ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R).

    Im Gegensatz dazu ist nach der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R) aber gerade entscheidend, dass der Mieter trotz verwandtschaftlicher Verbundenheit einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist.

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21
    Er verweise dazu auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R - und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16.

    Gleiches gilt für die Entscheidung des BVerfG vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen sowie auf die ebenfalls beigezogenen Vorprozessakten L 21 AS 1012/18, L 21 ASA 939/18 und L 21 AS 1206/19.

    Für den hier streitigen Zeitraum fehlen - ebenso wie für vergangene Zeiträume in den Parallelverfahren L 21 AS 1206/19, L 21 AS 1012/18 und L 21 AS 939/18 - hinreichende Belege oder Nachweise für die tatsächliche Entstehung dieser Kosten im Sinne einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Zahlungsverpflichtung des Klägers gegenüber seinen Eltern.

  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21
    Er verweise dazu auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R - und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16.

    Das BSG hat in dem Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 - entschieden, dass eine Abweichung vom "Kopfteilprinzip" und höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft an die weiteren Bedarfsgemeinschaftsmitglieder gerechtfertigt sein können, wenn die Sanktion eines SGB II-Trägers gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Wegfall der Leistungen für Unterkunftsaufwendungen verbunden ist.

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 10/10 R

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Aufwendungen zwischen örtlichem und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21
    Eine Verpflichtung der Beklagten zur Verzinsung eines Nachzahlungsbetrages kann sich allenfalls aus § 44 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) ergeben, da in Verfahren betreffend Sozialleistungsansprüche vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit keine Prozesszinsen entsprechend § 291 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anfallen (vgl. BSG Urteil vom 13.07.2010 - B 8 SO 10/10 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 939/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21
    Für den hier streitigen Zeitraum fehlen - ebenso wie für vergangene Zeiträume in den Parallelverfahren L 21 AS 1206/19, L 21 AS 1012/18 und L 21 AS 939/18 - hinreichende Belege oder Nachweise für die tatsächliche Entstehung dieser Kosten im Sinne einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Zahlungsverpflichtung des Klägers gegenüber seinen Eltern.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1473/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21
    Der Kläger kann sein Begehren auch nicht in Form einer reinen Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG verfolgen, da zwischen ihm und der Beklagten hinsichtlich des Zinsanspruchs aus § 44 SGB I kein Gleichordnungsverhältnis besteht (vgl. LSG NRW, Urteil vom 12.01.2012 - L 19 AS 1473/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2022 - L 21 AS 1438/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Über das Begehren des Klägers auf Übernahme eines monatlichen Abschlags von 100 EUR an Kosten der Unterkunft und Heizung hat der Senat bereits mehrfach entsprechend entschieden, zuletzt am 21.01.2022 in dem Verfahren L 21 AS 590/21 für das Jahr 2020.
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