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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - L 21 R 187/05   

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https://dejure.org/2008,25228
LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - L 21 R 187/05 (https://dejure.org/2008,25228)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2008 - L 21 R 187/05 (https://dejure.org/2008,25228)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05 (https://dejure.org/2008,25228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wegen fehlender Mitwirkung; Anfechtungsklage gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung; Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Streit mit dem Leistungsträger über das Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - L 21 R 187/05
    Gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung ist grundsätzlich nur die reine Anfechtungsklage gegeben (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R -, juris m. w. N.).
  • BSG, 24.11.1987 - 3 RK 11/87
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - L 21 R 187/05
    Zwar soll nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. November 1987 - 3 RK 11/87, juris) eine mit der Anfechtungsklage kombinierte Leistungsklage dann nicht unzulässig sein, wenn das Vorliegen aller Leistungsvoraussetzungen behauptet wird; ein solcher Fall ist hier jedoch nicht gegeben.
  • LSG Bayern, 28.07.2015 - L 16 AS 118/15

    Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung; Zulässigkeit der Leistungsklage

    Ziel der gegen einen Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung gerichteten Klage ist das Begehren, das Verwaltungsverfahren nach dessen Aufhebung fortzusetzen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2008, L 21 R 187/05).
  • SG Berlin, 11.12.2015 - S 149 AS 7191/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Hierbei kann dahinstehen, ob dieser nach § 96 Abs. 1 SGG zum Gegenstand des Verfahrens geworden ist, indem er den vorangegangenen Versagungsbescheid (vgl. § 66 Abs. 1 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I) ersetzt hat (gegen die Anwendbarkeit von § 96 SGG in einem solchen Fall LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05 -, Rn. 18, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2018 - L 19 AS 2243/17

    SGB-II -Leistungen

    Während der Bescheid vom 27.01.2017 die Gewährung von Leistungen nach den §§ 19 ff. SGB II nach § 66 Abs. 1 SGB I versagt, da die Klägerin ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei, lehnt der Bescheid vom 12.07.2017 die Gewährung von Leistungen ab, da die materiellen Voraussetzungen nach §§ 7, 9 Abs. 1 SGB II wegen vorhandenen Einkommens nicht erfüllt seien (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.10.1988 - 7 RAr 70/87 - SozR 1200 § 66 Nr. 13; zum Verhältnis eines Versagungsbescheides nach § 66 SGB I zu einer Entscheidung nach § 67 SGB I: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2008 - L 21 R 187/05; Beschluss des Senats vom 06.08.2008 - L 19 B 94/08 AS).
  • LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung sei grundsätzlich nur die isolierte Anfechtungsklage gegeben, weil es an einer behördlichen Sachentscheidung über den Leistungsanspruch noch fehle und über die Aufhebung des Versagensbescheids hinaus regelmäßig kein schützenswertes Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung bestehe (BSG, Urteil vorn 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05).

    Ziel der gegen einen Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung gerichteten Klage sei insoweit das Begehren, das Verwaltungsverfahren nach dessen Aufhebung fortzusetzen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05).

  • LSG Bayern, 29.12.2010 - L 16 AS 738/10

    Ein Bescheid, mit dem der geltend gemachte Leistungsanspruch erstmals aus

    Ein Bescheid, mit dem der geltend gemachte Leistungsanspruch erstmals aus materiell-rechtlichen Gründen abgelehnt wird, stellt keinen Folgebescheid im Sinne des § 96 SGG zu einem auf die fehlende Mitwirkung nach § 66 SGB I gestützten Versagungsbescheid dar (im Anschluss an LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2008 Az.: L 21 R 187/05).

    Ein Bescheid, mit dem der geltend gemachte Leistungsanspruch erstmals aus materiell-rechtlichen Gründen abgelehnt wird, stellt keinen Folgebescheid im Sinne des § 96 SGG zu einem auf die fehlende Mitwirkung nach § 66 SGB I gestützten Versagungsbescheid dar (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2008 Az. L 21 R 187/05).

  • SG Darmstadt, 14.08.2017 - S 9 AS 201/13
    Gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung ist grundsätzlich nur die isolierte Anfechtungsklage gegeben, weil es an einer behördlichen Sachentscheidung über den Leistungsanspruch noch fehlt und über die Aufhebung des Versagensbescheids hinaus regelmäßig kein schützenswertes Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung besteht (BSG, Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05).

    Ziel der gegen einen Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung gerichteten Klage ist insoweit das Begehren, das Verwaltungsverfahren nach dessen Aufhebung fortzusetzen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2022 - L 2 AS 209/22

    Unzulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren Nichterreichen des

    Dieser ist bei einem Verfahren gegen die Versagung oder Entziehung einer Sozialleistung nicht der materielle Anspruch darauf, sondern die Auseinandersetzung über die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Verwaltungsverfahren (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2008, L 21 R 187/05, Rn. 17 bei juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 7 AS 669/16
    Ein Bescheid, mit dem - wie hier - erstmals ablehnend über den geltend gemachten Leistungsanspruch entschieden wird, ersetzt jedoch nicht einen auf die unzureichende Mitwirkung gestützten Ablehnungsbescheid (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05 -, juris Rn. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2015 - L 7 AS 368/14
    Denn ein Bescheid, mit dem - wie hier geschehen - erstmals über den geltend gemachten Leistungsanspruch ablehnend entschieden wird, ersetzt nicht den auf die fehlende Mitwirkung gestützten Versagungsbescheid und wird deshalb nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des auf die Aufhebung des Versagungsbescheides gerichteten Gerichtsverfahrens (Landessozialgericht -LSG- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05 -, juris, Rn. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 9 AS 1702/15
    Das wäre aber - entgegen der Einschätzung des AG in seinem Bescheid - erforderlich gewesen, weil in einer solchen Konstellation kein Fall des § 86 SGG gegeben ist (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 31. Januar 2008 - L 21 R 187/05, juris Rn 18 [zu § 96 SGG]).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2015 - L 3 AS 4828/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 160/11
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2010 - L 12 AS 3668/09
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