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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 LW 1/09   

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https://dejure.org/2010,23745
LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 LW 1/09 (https://dejure.org/2010,23745)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2010 - L 22 LW 1/09 (https://dejure.org/2010,23745)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2010 - L 22 LW 1/09 (https://dejure.org/2010,23745)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 LW 1/09
    Sie wende sich mit der Klage gegen die gesetzliche Fiktion und zitierte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Dezember 2003 -1 BvR 558/99-.

    Die Beklagte ist der Meinung, dass sich sowohl das BSG, insbesondere mit seinen Urteilen vom 08. Oktober 1998 und 25. November 1998, als auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinem Beschluss vom 09. Dezember 2003 (1 BvR 558/99) mit den vorgebrachten Einwendungen bereits umfänglich befasst hätten.

    Sofern die Klägerin darauf verweist, dass sie aufgrund ihres Lebenszuschnitts als Hausfrau auf die abgeleiteten Ansprüche aus der Erwerbstätigkeit ihres Ehegatten angewiesen sei, argumentiert sie gerade im Sinne des Gesetzgebers des ALG, der in typisierender und generalisierender Weise alle Ehegatten von Landwirten für schutzbedürftig halten durfte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Dezember 2003, 1 BvR 558/99).

  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 2/98 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 LW 1/09
    Darüber hinaus gewährleistet das ALG für die Alterssicherung der Landwirte nur eine Teilabsicherung, neben der auch in der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderweitig Anwartschaften oder Vermögen zum Zwecke der Alterssicherung aufgebaut werden können und sollen (vgl. dazu im Folgenden BSG, Urteil vom 08. Oktober 1998, B 10 LW 2/98 R, Rz. 16, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 LW 1/09
    Dabei ist von einem Rechtsanwalt zu verlangen, dass er sich mit der Materie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95, abgedruckt in NJW 1996, 1273 f.).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1, 2 Abs 1 GG durch Einbeziehung von Ehegatten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 LW 1/09
    Im Übrigen würde es die Landwirtschaftlichen Alterskassen überfordern, wenn sie in Einzelfällen überprüfen müssten, ob die zu erwartende Rendite einer privaten Vorsorge im Alter ausreichen wird (vgl. zu diesen Erwägungen Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 01. März 2004, 1 BvR 2099/03, Rz. 17, zitiert nach juris).
  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 12/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - mitarbeitender Familienangehöriger - Ausbildung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 LW 1/09
    Darüber hinaus hat die Kammer auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Frage einer Versicherungs- und Beitragspflicht von Familienangehörigen eines Landwirts und einer ggf. bestehenden doppelten Absicherung (Urteil vom 25. Juli 2002, Az.: B 10 LW 12/01 R) Bezug genommen.
  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 1/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 LW 1/09
    Die befristeten Übergangsregelungen des § 85 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 ALG bewahren nur die erstmals zum 01. Januar 1995 neu in die Versicherungspflicht einbezogenen Landwirtsehegatten davor, zur Landwirtschaftlichen Alterskasse beitragspflichtig zu werden, - u. a. - unter der Voraussetzung, dass eine anderweitige, außerhalb des landwirtschaftlichen Alterssicherungssystems öffentlich- oder privatrechtliche Alterssicherung abgeschlossen worden ist (§ 85 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 3 ALG; vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2000, B 10 LW 1/99 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 20.01.2009 - B 10 LW 9/08 B

    Versicherungspflicht mitarbeitender Familienangehöriger in der Alterssicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 LW 1/09
    Das BSG hat bereits mehrfach herausgestellt, dass nach dem ALG ein differenziertes System von Regel (Versicherungspflicht) und Ausnahme (Versicherungsfreiheit bzw. Befreiung auf Antrag) besteht, das grundsätzlich keiner gesetzesergänzenden, lückenschließenden Auslegung zugänglich ist (vgl. u. a. Beschluss des BSG vom 20. Januar 2009, B 10 LW 9/08 B, Rz. 6, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 34 AS 2443/15

    Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung

    Von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, ist zu verlangen, dass er sich mit der Rechtsmaterie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (BVerfG, Beschlüsse vom 03. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - NJW 1996, 1273 und vom 17. Januar 2013 - 1 BvR 1578/12 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 22 LW 1/09 - in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2015 - L 19 AS 778/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, ist zu verlangen, dass er sich mit der Rechtsmaterie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (BVerfG, Beschlüsse vom 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95 - NJW 1996, 1273 und vom 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010 - L 22 LW 1/09).
  • SG Karlsruhe, 13.03.2013 - S 16 R 3178/12

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bezugsberuf nach längerer

    Denn von einem verständigen Beteiligten ist zu verlangen, dass er sich mit der Materie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die eigenen Erfolgsaussichten eingehend abwägt (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , Urteil vom 25.11.2010 - L 22 LW 1/09, Rdnr. 32 ).
  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 310/20

    Innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit bei tätlichem Angriff sowie

    Offensichtliche Aussichtslosigkeit ist, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. dazu z.B. die Beschlüsse vom 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01 und vom 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, d. h. wenn ein verständiger Dritter die offensichtliche Aussichtslosigkeit erkannt hätte bzw. wenn die Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (LSG Berlin-Brandenburg vom 25.11.2010 - L 22 LW 1/09, juris Rn. 32; LSG Thüringen vom 29.05.2008 - L 2 R 110/06, juris Rn. 36 f).
  • LSG Bayern, 16.06.2022 - L 17 U 310/20

    Arbeitsunfall bei vorsätzlichem tätlichem Angriff; Missbräuchlichkeit der

    Offensichtliche Aussichtslosigkeit ist, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. dazu z.B. die Beschlüsse vom 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01 und vom 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, d. h. wenn ein verständiger Dritter die offensichtliche Aussichtslosigkeit erkannt hätte bzw. wenn die Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (LSG Berlin-Brandenburg vom 25.11.2010 - L 22 LW 1/09, juris Rn. 32; LSG Thüringen vom 29.05.2008 - L 2 R 110/06, juris Rn. 36 f).
  • LSG Bayern, 21.07.2022 - L 18 SB 140/18

    Missbrauchsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren

    Offensichtliche Aussichtslosigkeit ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. dazu z.B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 6, juris) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, d.h. wenn ein verständiger Dritter die offensichtliche Aussichtslosigkeit erkannt hätte bzw. wenn die Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 22 LW 1/09 -, Rn. 33, juris).
  • SG Cottbus, 07.06.2011 - S 13 R 409/09
    So wie von einem Rechtsanwalt auf Klägerseite im Rahmen des § 192 SGG auch nach der Recht-sprechung des LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010 - Az.: L 22 LW 1/09 - zu verlangen ist, dass er sich mit der Materie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufge-worfenen Fragen - hier insbesondere der sozial zumutbaren Verweisbarkeit - fundiert prüft und die Erfolgsaussichten eines Klagebegehrens eingehend abwägt, so ist auch die Beklagte gehalten, die danach erforderlichen Ermittlungen anzustellen und sich fundiert mit der Sach- und Rechtslage auseinanderzusetzen.
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