Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 R 249/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10402
LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 R 249/11 (https://dejure.org/2012,10402)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2012 - L 22 R 249/11 (https://dejure.org/2012,10402)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2012 - L 22 R 249/11 (https://dejure.org/2012,10402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 99 SGB 6, § 115 Abs 1 S 1 SGB 6, § 115 Abs 6 SGB 6, § 236a SGB 6
    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine mögliche Antragstellung - Zugang des Hinweisschreibens - Zugangsvermutung - Anscheinsbeweis - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 755
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 R 249/11
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder eines konkreten Sozialrechtsverhältnisses der Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- und Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (st.Rspr.des BSG vgl. BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 1, 2; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 mwN; BSG SozR 3-3200 § 86 a Nr. 2).

    Schließlich muss die verletzte Pflicht darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzusammenhang - s BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).

    Die aus § 115 Abs. 6 SGB VI resultierende Hinweispflicht kommt grundsätzlich als eine dem Rentenversicherungsträger obliegende Pflicht in Betracht, deren Verletzung einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründen kann (BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 1, 2, 3, 4, 5).

    Mit Urteil vom 22. Oktober 1996 -13 RJ 23/95- hat das BSG entschieden, dass in dem Fall, dass der Antrag bestimmten Erfordernissen genügen muss, die nicht völlig selbstverständlich seien, auch diese angegeben werden müssten, da ein Antrag sonst möglicherweise sein Ziel nicht erreichen würde.

    Daraus ergebe sich, dass für das Entstehen einer Verpflichtung des Versicherungsträgers zur Erteilung eines Hinweises eine Anfrage der Versicherten nicht erforderlich sei (Urteil vom 22. Oktober 1996 <13 RJ 23/95>).

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 R 249/11
    Hat dagegen der Versicherte wissentlich oder "fahrlässig gegen sich selbst" gehandelt, kann er die Herstellung des sozialen Rechts nicht verlangen, weil er die entscheidende Bedingung für seinen sozialrechtlichen Nachteil selbst gesetzt hat BSG im Urteil vom 06.03.2003 (B 4 RA 38/02 R).

    Zudem hat das BSG im Urteil vom 06. März 2003 (B 4 RA 38/02 R) ausgeführt, der Versicherungsträger sei aus dem grundrechtlichen Renteneigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) verpflichtet, die Klägerin jenes Verfahrens (wie alle anderen Anwartschaftsrechtsinhaber) vor Vollendung ihres 60. Lebensjahres auf die im Gesetz ausgestaltete Vielzahl von Möglichkeiten des Überganges in ein Vollrecht auf Altersrente, auf die damit jeweils u. U. verbundenen Vor- und Nachteile, auf die mit einer verspäteten Antragstellung verbundenen Rechtsnachteile und darauf hinzuweisen, dass sie die konkreten Auswirkungen im Einzelfall und die für den einzelnen Versicherten günstigste Lösung nicht abstrakt allein auf Grund der im Versicherungskonto gespeicherten Daten erkennen könne.

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 R 249/11
    Für ein solches Hinweisschreiben besteht weder eine Zugangsvermutung noch gelten die Grundsätze des Anscheinsbeweises (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 4/06 R).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 R 249/11
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder eines konkreten Sozialrechtsverhältnisses der Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- und Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (st.Rspr.des BSG vgl. BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 1, 2; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 mwN; BSG SozR 3-3200 § 86 a Nr. 2).
  • LSG Hamburg, 28.01.2014 - L 2 R 68/12
    Kommt es bei der Frage, ob der Rentenversicherungsträger seiner gesetzlichen Hinweispflicht durch Übermittlung eines Informationsschreibens nachgekommen ist zu Streit, ist nach den Grundsätzen der Beweislast die Beklagte in der Nachweispflicht (Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - L 22 R 249/11 -, NZS 2012, 755-766).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht