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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09   

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https://dejure.org/2010,18988
LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09 (https://dejure.org/2010,18988)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2010 - L 22 R 540/09 (https://dejure.org/2010,18988)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2010 - L 22 R 540/09 (https://dejure.org/2010,18988)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 Abs 1 SGB 10, § 48 Abs 1 SGB 10, § 50 SGB 10
    Gesetzliche Rentenversicherung - Rückwirkende Veränderung des Rentenversicherungsverhältnisses durch Aufhebung eines Bescheides über die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Zeitpunkt der Beurteilung der Beitragspflicht

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
    Sie meint in Anlehnung beispielsweise an das Urteil des BSG vom 25. Januar 1995 (Az. 12 RK 51/93) zur Beitragspflicht auf Nachzahlungen des Arbeitslohnes und unter Hinweis auf die Regelung des § 26 Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV, "Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind zu erstatten."), dass ihre "Stornierung" der Meldungen der Pflichtbeiträge des Klägers im Ergebnis rechtmäßig gewesen sei.

    Das BSG hat auch in jüngeren Entscheidungen zum Krankenversicherungsrecht (Urteil vom 25. Januar 1995, 12 RK 51/93, Urteil vom 11. Oktober 2001, B 12 KR 11/01 R, beide veröffentlicht in juris) ausdrücklich betont, dass eine rückwirkende Veränderung der Beitragslast nur dann in Betracht komme, wenn damit einer von Anfang an bestehenden, aber erst nachträglich erkannten Beitragspflicht Geltung verschafft werde; Beitragserstattungen könnten demgegenüber grundsätzlich nicht verlangt werden, wenn sie auf einer nachträglichen Änderung der Rechtslage - wenn auch mit Rückwirkung beruhten.

    So heißt es in der Entscheidung vom 25. Januar 1995, Az. 12 RK 51/93 ausdrücklich:.

    Die Auffassung der Beklagten, die unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 25. Januar 1995, Az. 12 RK 51/93 meint, die Rechtsprechung des BSG sei "uneinheitlich", teilt der Senat nicht.

  • BSG, 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R

    Bundesagentur für Arbeit - Leistungsnachweis - Entgeltbescheinigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
    Eine Vorschrift, nach der der Beigeladenen gleichzeitig die Rechtsmacht zur Entscheidung über die beitragspflichtigen Einnahmen übertragen wäre, ist nicht ersichtlich (vgl. Urteil des BSG vom 25. März 2004 - B 12 AL 5/03 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R

    Krankenversicherungsbeitrag - Erstattung - Entrichtung zu Unrecht - rückwirkender

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
    Das BSG hat auch in jüngeren Entscheidungen zum Krankenversicherungsrecht (Urteil vom 25. Januar 1995, 12 RK 51/93, Urteil vom 11. Oktober 2001, B 12 KR 11/01 R, beide veröffentlicht in juris) ausdrücklich betont, dass eine rückwirkende Veränderung der Beitragslast nur dann in Betracht komme, wenn damit einer von Anfang an bestehenden, aber erst nachträglich erkannten Beitragspflicht Geltung verschafft werde; Beitragserstattungen könnten demgegenüber grundsätzlich nicht verlangt werden, wenn sie auf einer nachträglichen Änderung der Rechtslage - wenn auch mit Rückwirkung beruhten.
  • BSG, 12.12.1990 - 12 RK 35/89

    Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge bei zu Unrecht gewährtem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
    Insofern ist die grundsätzliche Unzulässigkeit rückwirkender Beeinträchtigungen der KVdA nach § 155 Abs. 2 Satz 3 AFG auf andere Sozialversicherungsverhältnisse übertragbar (BSG SozR 2200 § 381 Nr. 50 mwN; vgl auch SozR 3-4100 § 186 Nr. 1); wo der Versicherungsschutz im Ergebnis erhalten bleibt, braucht auf diesen Gesichtspunkt weder im Rahmen der KVdA, beispielsweise nach § 157 Abs. 3a Satz 2 oder Abs. 4 AFG, noch bei sonstigen Beitragstragungspflichten Rücksicht genommen zu werden (so für den dort nicht entschiedenen Fall des an Stelle von Übergangsgeld geschuldeten Arbeitsentgelts: BSG aaO S 135; vgl auch BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1)...".
  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
    Nach dieser Abgrenzung hat das BSG über die Beitragspflicht auf Nachzahlungen des Arbeitslohns entschieden: Nur wenn mit der Nachzahlung ein von Anfang an bestehender, aber nicht sogleich erkannter Anspruch auf Arbeitsentgelt erfüllt wird, ist die Beitragspflicht auch noch nachträglich für zurückliegende Zeiträume entsprechend der wahren Rechtslage festzustellen; hingegen läßt eine nachträgliche Vereinbarung über das in der Vergangenheit geschuldete Arbeitsentgelt die Beitragspflicht für zurückliegende Zeiträume unberührt (BSGE 22, 162 = SozR Nr. 16 zu § 160 RVO mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts; vgl auch BSGE 26, 120 = SozR aaO Nr. 20; im gleichen Sinne jetzt BSG Urteil vom 30. August 1994 - 12 RK 59/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 19.03.1992 - 12 RK 10/91

    Ende der Beitragspflicht des Krankengeldes zur Bundesanstalt für Arbeit nach §

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
    Insofern ist die grundsätzliche Unzulässigkeit rückwirkender Beeinträchtigungen der KVdA nach § 155 Abs. 2 Satz 3 AFG auf andere Sozialversicherungsverhältnisse übertragbar (BSG SozR 2200 § 381 Nr. 50 mwN; vgl auch SozR 3-4100 § 186 Nr. 1); wo der Versicherungsschutz im Ergebnis erhalten bleibt, braucht auf diesen Gesichtspunkt weder im Rahmen der KVdA, beispielsweise nach § 157 Abs. 3a Satz 2 oder Abs. 4 AFG, noch bei sonstigen Beitragstragungspflichten Rücksicht genommen zu werden (so für den dort nicht entschiedenen Fall des an Stelle von Übergangsgeld geschuldeten Arbeitsentgelts: BSG aaO S 135; vgl auch BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1)...".
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
    Dieser Rechtsprechung liegt der Gedanke zugrunde, daß das Bestehen von Versicherungsschutz im jeweiligen Zeitpunkt klar erkennbar sein muß und deshalb rückwirkende Veränderungen grundsätzlich unbeachtlich sind (vgl auch BSGE 39, 235, BSGE 49, 85 und BSGE 51, 89).
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
    Insoweit gelten selbst im Rahmen von § 155 AFG Einschränkungen (vgl BSGE 52, 152).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
    Dieser Rechtsprechung liegt der Gedanke zugrunde, daß das Bestehen von Versicherungsschutz im jeweiligen Zeitpunkt klar erkennbar sein muß und deshalb rückwirkende Veränderungen grundsätzlich unbeachtlich sind (vgl auch BSGE 39, 235, BSGE 49, 85 und BSGE 51, 89).
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 72/64

    Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Gratifikationen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
    Nach dieser Abgrenzung hat das BSG über die Beitragspflicht auf Nachzahlungen des Arbeitslohns entschieden: Nur wenn mit der Nachzahlung ein von Anfang an bestehender, aber nicht sogleich erkannter Anspruch auf Arbeitsentgelt erfüllt wird, ist die Beitragspflicht auch noch nachträglich für zurückliegende Zeiträume entsprechend der wahren Rechtslage festzustellen; hingegen läßt eine nachträgliche Vereinbarung über das in der Vergangenheit geschuldete Arbeitsentgelt die Beitragspflicht für zurückliegende Zeiträume unberührt (BSGE 22, 162 = SozR Nr. 16 zu § 160 RVO mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts; vgl auch BSGE 26, 120 = SozR aaO Nr. 20; im gleichen Sinne jetzt BSG Urteil vom 30. August 1994 - 12 RK 59/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 18.04.1975 - 3 RK 23/74
  • BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen

  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 66/59

    Übernahme von Krankenhauskosten ; Pflichtversicherungsverhältnis des Arbeitslosen

  • BSG, 25.10.1978 - 1 RJ 12/78

    Ergänzende teleologische Auslegung des RVO § 1227 Abs. 1 S.1 Nr. 8a Buchst c -

  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 9 AL 125/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Krankengeldbezug -

    Hinsichtlich der erst nachträglich entstandenen "Lücke" zwischen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und verbliebenem Krankengeldbezug gilt der sozialrechtliche Grundsatz, dass in der Vergangenheit liegende versicherungsrechtliche Verhältnisse grundsätzlich nicht nachträglich mit Rückwirkung geändert werden können (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. September 2010, L 22 R 540/09, in juris, unter Bezugnahme auf BSGE 20, 145, 147).
  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 49/16
    Für ein Andauern der Versicherungsfreiheit spricht in diesem Zusammenhang, dass die Beurteilung von Versicherungs- und Beitragspflicht grundsätzlich ex ante zu erfolgen hat, denn das (Nicht-) Bestehen dieser Pflichten und damit auch der hierdurch vermittelte Versicherungsschutz müssen klar und einfach festzustellen sein (speziell im Zusammenhang zu der inhaltlich verwandten Regelung in § 26 SGB III vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. September 2010 - L 22 R 540/09, juris, Rn. 26 ff.).
  • LSG Hessen, 05.11.2019 - L 2 R 250/18

    1. Die bestandskräftige Aufhebung einer Arbeitslosenhilfebewilligung beseitigt

    Die Rücknahme des Rentenbescheides beinhaltet folglich als Begründungselement die Rücknahme der Beitragszeiten nach § 45 SGB X. Eine nachträgliche Änderung im Sinne des § 48 SGB X liegt damit nicht vor (andere Ansicht: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2012, L 13 R 4844/10 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. September 2010, L 22 R 540/09, beide juris; ebenso BSG, Urteil vom 29. Mai 2008, B 11a/7a AL 74/06 R, SozR 4-1300 § 45 Nr. 7 in einem Fall, in dem die Bundesagentur für Arbeit nachträglich gemäß § 45 SGB X die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen Verschweigens von Vermögen für die Dauer von 60 Monaten aufhob.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 R 4844/10

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit - Vorliegen der

    Der Aufhebung der Rentenbewilligung vom 31. Mai 2005 steht nicht von vornherein der in Rechtsprechung und Literatur vertretene sozialrechtliche Grundsatz entgegen, wonach die Beurteilung der Beitragspflicht und der Beitragszeit vom Zeitpunkt der Beitragszahlung erfolgen müsse und in der Vergangenheit liegende sozialversicherungsrechtliche Verhältnisse grundsätzlich nicht nachträglich mit Rückwirkung geändert werden könnten (so aber in einem vergleichbaren Fall LSG Berlin-Brandenburg vom 9. September 2010 - L 22 R 540/09 - Juris Rn. 26 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3143/16
    1.) Der Aufhebung der Rentenbewilligung vom 18.03.2005 steht nicht von vornherein der in Rechtsprechung und Literatur vertretene sozialrechtliche Grundsatz entgegen, wonach die Beurteilung der Beitragspflicht und der Beitragszeit im Zeitpunkt der Beitragszahlung erfolgen müsse und in der Vergangenheit liegende sozialversicherungsrechtliche Verhältnisse grundsätzlich nicht nachträglich mit Rückwirkung geändert werden könnten (so aber in einem vergleichbaren Fall LSG Berlin-Brandenburg vom 09.09.2010 - L 22 R 540/09 -, in juris Rn. 26 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 4 R 2452/17
    Rückwirkende Änderungen im Leistungsbezug haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Versicherungspflicht (BSG, Urteil vom 13. Februar 1964 - 3 RK 66/59 - juris, Rn. 26 ff.; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 8a RK 20/79 - juris, Rn. 20; BSG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 12 RK 7/83 - juris, Rn. 15 ff.; BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 - juris, Rn. 19; LSG Berlin-Brandenburg vom 9. September 2010 - L 22 R 540/09 - juris, Rn. 26 ff.; Knorr in Schlegel/Voelzke, juris-PK, SGB VI, 2. Aufl. 2013, 1.
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