Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2007 - L 23 B 150/07 SO ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17711
LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2007 - L 23 B 150/07 SO ER (https://dejure.org/2007,17711)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2007 - L 23 B 150/07 SO ER (https://dejure.org/2007,17711)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2007 - L 23 B 150/07 SO ER (https://dejure.org/2007,17711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2007 - L 23 B 150/07
    Ob und in welchem Umfang der übergeleitete Anspruch tatsächlich besteht, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Überleitungsanzeige selbst (BVerwG 91, 375, 377 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.07.1999 - 12 B 95.3834
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2007 - L 23 B 150/07
    Eine Überleitung eines etwaigen Rückforderungsanspruchs aus einer Schenkung ist nicht etwa deshalb rechtswidrig, weil der übergeleitete Anspruch möglicherweise nicht besteht (BayVGH, Urteil vom 22. Juli 1999, Az.: 12 B 95.3834 unter Hinweis auf BVerwG vom 15. April 1996, Buchholz 436.0, § 90 BSHG Nr. 24).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88

    Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2007 - L 23 B 150/07
    Ansonsten ist es nicht Aufgabe der Sozialgerichte, das Bestehen oder Nichtbestehen übergeleiteter bürgerlich-rechtlicher Ansprüche zu prüfen (BVerwG vom 10. Mai 1990, FEVS 39, 441, 443).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Anspruchsübergang nach § 93 SGB 12 -

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII nicht entgegensteht, dass Sozialhilfe im Wege eines Darlehens gewährt worden ist, wenn feststeht, dass der Hilfeempfänger das Darlehen nicht zurückzahlen kann (Beschluss des Senats vom 16.08.2007 - L 23 B 150/07 SO ER - juris, Rn. 5; wie hier Armbruster in jurisPK-SGB XII, § 93, Rn. 37; a.A. weiterhin Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage 2014, § 93, Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 853/09

    Sozialhilfe - Übergang bzw Überleitung eines Anspruchs auf Erbauseinandersetzung

    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob die Anwendung des § 93 SGB XII bei einer Leistungsgewährung in Form von Darlehen auch unter dem Aspekt einer Übersicherung des Sozialhilfeträgers ausscheidet (so Wahrendorf, a.a.O., Rdnr. 6; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB XII, 9. EL, § 93 Rdnr. 13; einschränkend für eine Anwendung auf Darlehen nur, wenn der Darlehensnehmer dieses nicht zurückzahlt: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2007 - L 23 B 150/07 SO ER - ; Münder, a.a.O., Rdnr. 16; Decker, a.a.O., Rdnr. 36a; Falterbaum, a.a.O., Rdnr. 20; Schellhorn, a.a.O., Rdnr. 28).
  • LSG Bayern, 25.11.2010 - L 8 SO 136/10

    Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - erweiterte Sozialhilfe - Brutto-Prinzip -

    Der Gesetzgeber hat dadurch, dass er die frühere Regelung in § 90 BSHG weitgehend übernommen hat, seinem Willen Ausdruck verliehen, das bisherige System fortzuführen (vgl. Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2005 L 20 (12) B 38/05 SO ER-; LSG Berlin-Brandenburg vom 16.08.2007 -L 23 B 150/07 SO -, Urteil des OVG Bremen vom 24.2.2010, S 3 A 169/07).
  • LSG Sachsen, 11.06.2012 - L 7 SO 22/10

    Adressat; Anhörung; Anspruch; Auffangstreitwert; aufschiebende Wirkung; Bestehen

    Nur wenn der übergeleitete Anspruch offensichtlich ausgeschlossen ist, könnte eine dennoch erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige rechtswidrig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.05.1993, a.a.O., RdNr. 14; BayLSG, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 136/10, RdNr. 31; HessLSG, Beschluss vom 01.11.2007 - L 9 SO 79/07 ER, RdNr. 6; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2007 - L 23 B 150/07 SO, RdNr. 4LSG NRW, Beschluss vom 18.07.2007 - L 20 B 16/07 SO, RdNr. 2).
  • SG Freiburg, 23.06.2008 - S 6 SO 2234/08

    Sozialhilfe als Darlehen nach dem BSHG und SGB 12 - Überleitungsanspruch gem § 93

    In der Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit hat bislang soweit ersichtlich erst das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG BE-BB, 16.8.2007 - L 23 B 150/07 SO ER, juris-Rn. 5) entschieden, dass die Gewährung von Sozialhilfe als Darlehen einer Überleitung nicht entgegenstehe, freilich in einem Fall, in dem die Rückzahlung des Darlehens wegen weiter bestehenden Bezuges von Leistungen nach dem SGB II unwahrscheinlich war.
  • SG Freiburg, 20.11.2008 - S 6 SO 3055/08

    Streit um die Berechtigung eines Sozialhilfeträgers auf Überleitung eines

    In der Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit hat bislang soweit ersichtlich erst das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG BE-BB, 16.8.2007 - L 23 B 150/07 SO ER, juris-Rn. 5) entschieden, dass die Gewährung von Sozialhilfe als Darlehen einer Überleitung nicht entgegenstehe, freilich in einem Fall, in dem die Rückzahlung des Darlehens wegen weiter bestehenden Bezuges von Leistungen nach dem SGB II unwahrscheinlich war.
  • OVG Bremen, 24.02.2010 - S3 A 169/07

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch

    Der Gesetzgeber hat dadurch, dass er die frühere Regelung in § 90 BSHG weitgehend übernommen hat, seinem Willen Ausdruck verliehen, das bisherige System fortzuführen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 09.11.2005 -L 20 (12) B 38/05 SO ER-; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 16.08.2007 - L 23 B 150/07 SO -).
  • SG Freiburg, 20.11.2008 - S 6 SO 2404/08

    Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - Aufhebung und erneute Überleitung -

    In der Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit hat bislang soweit ersichtlich erst das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG BE-BB, 16.8.2007 - L 23 B 150/07 SO ER, juris-Rn. 5) entschieden, dass die Gewährung von Sozialhilfe als Darlehen einer Überleitung nicht entgegenstehe, freilich in einem Fall, in dem die Rückzahlung des Darlehens wegen weiter bestehenden Bezuges von Leistungen nach dem SGB II unwahrscheinlich war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht