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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - L 23 B 167/07 SO ER   

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https://dejure.org/2007,21891
LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - L 23 B 167/07 SO ER (https://dejure.org/2007,21891)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.08.2007 - L 23 B 167/07 SO ER (https://dejure.org/2007,21891)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. August 2007 - L 23 B 167/07 SO ER (https://dejure.org/2007,21891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Übernahme der Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Notlage durch die Weigerung des Leistungsträgers zur Abgabe einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - L 23 B 167/07
    Dies liegt vor, wenn neben der Vollunterbringung der Einrichtungsträger von der Aufnahme des Hilfeempfängers bis zu dessen Entlassung einem Therapiekonzept die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung des Hilfeempfängers übernimmt (BVerwG vom 24. Februar 1994, 5 C 24/92, BVerwGE 95, 149 - 155; LSG Niedersachsen-Bremen v. 22.02.2007, L 8 AS 35/06, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 8 AS 35/06

    Unterbringung in einer stationären Einrichtung als Versagungsgrund für die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - L 23 B 167/07
    Dies liegt vor, wenn neben der Vollunterbringung der Einrichtungsträger von der Aufnahme des Hilfeempfängers bis zu dessen Entlassung einem Therapiekonzept die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung des Hilfeempfängers übernimmt (BVerwG vom 24. Februar 1994, 5 C 24/92, BVerwGE 95, 149 - 155; LSG Niedersachsen-Bremen v. 22.02.2007, L 8 AS 35/06, juris).
  • VGH Hessen, 22.03.1990 - 4 TG 724/90

    Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - L 23 B 167/07
    Ein Anordnungsgrund muss auch noch zum Zeitpunkt der Entscheidung im Beschwerdeverfahren vorliegen (OVG Hamburg, NVwZ 1990, 976; OVG Bautzen, Sächsische Verwaltungsblätter 994, 114; Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rn. 480).
  • VGH Bayern, 26.11.1993 - 12 CE 93.3058
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - L 23 B 167/07
    Die vorläufige Verpflichtung war hier - ausnahmsweise - nicht auf den Zeitraum ab dem Entscheidungszeitpunkt des Senats zu begrenzen, obwohl grundsätzlich für Zeiträume, die zu diesem Zeitpunkt bereits der Vergangenheit angehören, keine Hilfe mehr zugesprochen werden kann (VGH München, NVwZ-RR 1994, 398).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 4793/13

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Bei Erforderlichkeit einer stationären Maßnahme nach § 67 SGB XII - wie hier vom Beklagten zutreffend angenommen - ist eine Aufsplitterung der stationären Maßnahme in "Maßnahmekosten" und andere Kosten in §§ 67 ff. SGB XII nicht vorgesehen (siehe LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17. August 2007 - L 23 B 167/07 SO ER - Rdnr. 14 nach Juris).

    Diese Tätigkeiten sind damit letztlich als integraler Bestandteil der Maßnahme nach § 67 SGB XII zu sehen (siehe LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17. August 2007 - L 23 B 167/07 SO ER, Juris Rdnr. 14; siehe auch zum Mittagessen in einer Werkstatt für Behinderte im Rahmen der Eingliederungshilfe Urteil des BSG vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 12/07 R, Juris Rdnr. 4).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 2 SO 5276/10

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Bei Erforderlichkeit einer stationären Maßnahme nach § 67 SGB XII - wie hier vom Beklagten zutreffend angenommen - ist eine Aufsplitterung der stationären Maßnahme in "Maßnahmekosten" und andere Kosten in §§ 67 ff. SGB XII nicht vorgesehen (siehe LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17. August 2007 - L 23 B 167/07 SO ER - Rdnr. 14 nach Juris).

    Diese Tätigkeiten sind damit letztlich als integraler Bestandteil der Maßnahme nach § 67 SGB XII zu sehen (siehe LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17. August 2007 - L 23 B 167/07 SO ER, Juris Rdnr. 14; siehe auch zum Mittagessen in einer Werkstatt für Behinderte im Rahmen der Eingliederungshilfe Urteil des BSG vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 12/07 R, Juris Rdnr. 14).

  • SG Berlin, 28.11.2014 - S 37 AS 9238/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer

    Auch sonst weist die Selbstdarstellung der Stiftung in ihren Tätigkeitsberichten und die Beantwortung des Fragebogens der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg auf eine - freiwillige - Delegation wichtiger Fertigkeiten der Lebensführung an die Gemeinschaft hin, womit sich die Synanoneinrichtung deutlich von selbstbestimmteren Wohnformen unterscheidet, bei denen die Rechtsprechung eine stationäre Unterbringung verneint hatte (s. dazu SG Bremen vom 17.1.2011 - S 23 AS 263/10 ER; LSG NRW vom 21.1.2009 - L 19 B 243/08 AS; LSG Berlin-Brandenburg vom 17.8.2007 - L 23 B 167/07 SO ER).
  • SG Aachen, 03.04.2012 - S 19 SO 224/11

    Sozialhilfe

    Denn das verfassungsrechtlich verbürgte Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebietet eine Durchbrechung dieses Grundsatzes dann, wenn der Hauptsacherechtsschutz zu spät käme und dies für den Bürger zu schlechthin unzumutbaren Nachteilen führen würde, die sich auch bei einem späteren Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht mehr abwenden oder ausgleichen ließen und zudem ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg im Hauptsacheverfahren spricht (vgl. etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2007 - L 23 B 167/07 SO ER = juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 14.02.2011 - L 6 KR 133/10 ER = juris).
  • VG Saarlouis, 19.08.2008 - 3 K 93/08

    Streit um Beihilfefähigkeit: Sanatorium oder Kur

    (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2007 - L 23 B 167/07 SO ER -, zitiert nach JURIS zum Begriff der stationären Einrichtung).
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