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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06   

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https://dejure.org/2007,26237
LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06 (https://dejure.org/2007,26237)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2007 - L 23 SO 119/06 (https://dejure.org/2007,26237)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2007 - L 23 SO 119/06 (https://dejure.org/2007,26237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Krankenhausbetreibers auf Übernahme der Behandlungskosten eines später verstorbenen polnischen Staatsangehörigen durch den Landkreis; Aufwendungsersatzanspruch bei Vorliegen eines (medizinischen) Eilfalles; Prüfung des Vorliegens einer Hilfebedürftigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06
    Hinsichtlich der von der Klägerin vorgetragenen Verletzung des Grundgesetzes verweist er auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2005 zum Az. III ZR 330/04.

    Der Gesetzgeber hat mit § 121 BSHG (§ 25 SGB XII) einen öffentlich-rechtlichen Aufwendungsersatzanspruch gegen den zuständigen Sozialhilfeträger und damit der Sache nach eine Ausgleichsregelung im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Eigentums geschaffen (BGH v. 10.02.2005, III ZR 330/04, juris).

  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 202.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06
    Dies gilt nach insoweit geklärter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG v. 30. Dezember 1996, 5 B 202/95, juris; BVerwGE 37, 133, 137; 45, 131, 132) selbst dann, wenn die Behörde den Sachverhalt nicht zureichend ermittelt hat, was hier nicht gegeben ist.

    Dass der Nothelfer bei der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nach § 121 BSHG die materielle Beweislast dafür trägt, dass der Träger der Sozialhilfe bei rechtzeitiger Kenntnis Sozialhilfe gewährt hätte, ist höchstrichterlich geklärt (BVerwG, 30. Dezember 1996, 5 B 202/95 m. w. N.), hiervon weicht der Senat mit der vorgeschlagenen Entscheidung nicht ab.

  • OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04

    Kosten für die medizinische Versorgung eines mittellosen, nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06
    Dass ein Rechtssuchender nicht mit dem Nachteil der Nichterweislichkeit einer Tatsache belastet werden darf, folgt auch nicht aus der Garantie der Rechtsschutzeffektivität des Art. 19 Abs. 4 GG (OLG Köln v. 24.06.2004, 7 U 23/04, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06
    Dabei war auch zu berücksichtigen, dass die Prüfung der Kostensicherheit in einem ordnungsgemäßen Krankenhausbetrieb durch die Klägerin durch § 121 BSHG nicht verdrängt wird (BVerwG 31. Mai 2001, 5 C 20/00, BVerwGE 114, 298 -301) und die Klägerin zunächst gehalten ist, einen Kostenschuldner für die gewährten Behandlungen zu ermitteln.
  • BVerwG, 27.01.1971 - V C 74.70

    Pflichten eines Sozialhilfeträgers zur Gewährung der Hilfe in einem Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06
    Dies gilt nach insoweit geklärter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG v. 30. Dezember 1996, 5 B 202/95, juris; BVerwGE 37, 133, 137; 45, 131, 132) selbst dann, wenn die Behörde den Sachverhalt nicht zureichend ermittelt hat, was hier nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06
    Dies gilt nach insoweit geklärter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG v. 30. Dezember 1996, 5 B 202/95, juris; BVerwGE 37, 133, 137; 45, 131, 132) selbst dann, wenn die Behörde den Sachverhalt nicht zureichend ermittelt hat, was hier nicht gegeben ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 23 SO 77/17

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs des Krankenhausträgers als sog.

    Die Möglichkeit des Aufwendungsersatzes für den Nothelfer nach § 25 SGB XII begründet nicht eine Stellung des Sozialhilfeträgers als "Ausfallbürge" (vgl. Urteil des Senats v. 29.11.2007 - L 23 SO 119/06 - a.a.O., Rn. 25) bezogen auf das Risiko des Krankenhausträgers, einen nicht solventen Patienten behandelt zu haben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11

    Sozialhilfe

    Auch das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 29.11.2007 - L 23 SO 119/06) habe darauf hingewiesen, dass § 25 SGB XII keine Haftung des Sozialhilfeträgers als Ausfallbürge normiere und das Krankenhaus letztlich immer das Risiko trage, seine Leistungen nicht vergütet zu bekommen.
  • SG Berlin, 01.10.2015 - S 72 KR 2210/13

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Voraussetzungen des § 5 Abs 1 Nr 13

    Eine Beweislastumkehr kann nicht bereits deshalb angenommen werden, wenn die Beklagte ihrer gem. § 20 SGB X bestehenden Amtsermittlungspflicht nur unzureichend nachgekommen wäre (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2007 - L 23 SO 119/06 -, Rn. 25, juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 5 B 202/95 -, Rn. 6, juris).
  • VGH Hessen, 20.05.2008 - 1 UZ 2400/07

    Kein Kostenersatz von Behandlungskosten durch Leistungsbescheid gegenüber einem

    Aus dieser Organisation der Krankenhausversorgung folgt, dass die Kosten der Behandlung vom Krankenhaus nicht hoheitlich durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden können, sondern - bei Selbstzahlern wie der Schwiegermutter des Klägers - zivilrechtlich beim Patienten einzufordern sind (so schon OLG Celle, Beschluss vom 08.03.1999 - 1 W 25/98 - NVwZ-RR 2000, 119; zum zivilrechtlichen Charakter der Forderung siehe auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2007, L 23 SO 119/06; ebenso VG Bayreuth, Urteil vom 14.12.2004 - B 1 K 04.20 -, VG München, Urteil vom 21.3.2001- M 31 K 00.1940 - und VG Ansbach, Urteil vom 15.4.2004 - An 5 K 03.01266 - alle zitiert nach juris).
  • SG Hamburg, 07.07.2014 - S 52 SO 205/12

    Anspruch des Krankenhauses als Nothelfer auf vollständigen Aufwendungsersatz in

    Dann ist zu prüfen, ob der Träger der Sozialhilfe die Leistung gewährt haben würde (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2002, Az. 5 B 89/01; ebenso LSG Potsdam, Urteil vom 29. November 2007, Az. L 23 SO 119/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2012 - L 8 SO 317/09
    Die Klägerin als juristische Person des Privatrechts kann Anspruchsberechtigte nach § 121 BSHG sein ("jemand", vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2007 L 23 SO 119/06 , Juris, Rdnr. 22).
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