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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - L 23 SO 17/13 B PKH   

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https://dejure.org/2013,25054
LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - L 23 SO 17/13 B PKH (https://dejure.org/2013,25054)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2013 - L 23 SO 17/13 B PKH (https://dejure.org/2013,25054)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2013 - L 23 SO 17/13 B PKH (https://dejure.org/2013,25054)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - L 23 SO 17/13
    Sie ist aber entsprechend auf Sachverhalte anwendbar, wenn der Verwaltungsakt vor Klageerhebung erledigt ist (BSG v. 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R -, juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leither, SGG, 10. Auflage, § 131, Rn. 7d, mwN.) und der Verwaltungsakt bei Klageerhebung noch nicht bestandskräftig war (BVerwG v. 05. Juni 174 - VIII C 1.74 -, BVerwGE 45, 189; Keller, aaO.).

    Das Interesse kann in einer Wiederholungsgefahr bestehen, in einer Präjudizialität der erstrebten Entscheidung liegen, rechtlicher und wirtschaftlicher Art sein (BSG v. 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - L 23 SO 17/13
    Eine Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache erfolgt im Rahmen der Prüfung der Erfolgswahrscheinlichkeit im Prozesskostenhilfeverfahren nicht (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, 2 BvR 94/88, NJW 1991, 413).
  • BSG, 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95

    Zulässigkeit der Klage gemäß § 116 Abs. 6 AFG , Rechtsschutzinteresse,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - L 23 SO 17/13
    Für die Annahme einer Wiederholungsgefahr ist es ausreichend, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass bei wesentlich unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen in naher Zukunft eine gleichartige Verwaltungsentscheidung ergeht (BSG v. 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95 -, juris, Rn. 47).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - L 23 SO 17/13
    Dass sich auch bei einer Ablehnung der Leistung "pB" auf Dauer die Regelung durch ein weiteres Antragsverfahren, welches mit Bescheid vom 14. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Oktober 2012 beendet worden ist, erledigt hat (vgl. hierzu BSG vom 02. Februar 2010, B 8 SO 21/08 R, juris, Rnr. 9), kann dahinstehen.
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - L 23 SO 17/13
    Dabei dürfen an die Prüfung der Erfolgsaussicht keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Oktober 1991, 1 BvR 1386/91, NJW 1992, 889).
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - L 23 SO 17/13
    Sie ist aber entsprechend auf Sachverhalte anwendbar, wenn der Verwaltungsakt vor Klageerhebung erledigt ist (BSG v. 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R -, juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leither, SGG, 10. Auflage, § 131, Rn. 7d, mwN.) und der Verwaltungsakt bei Klageerhebung noch nicht bestandskräftig war (BVerwG v. 05. Juni 174 - VIII C 1.74 -, BVerwGE 45, 189; Keller, aaO.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Die von der Entscheidung ausgehende Beschwer für den Kläger ist nicht dadurch entfallen, dass er im streitgegenständlichen Zeitraum keine Ausgaben hatte (siehe oben), die er durch das Persönliche Budget finanzieren wollte (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 22/13 R - juris Rdnr. 10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. August 2015 - L 8 SO 327/13 - juris Rdnr. 16; anders LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2013 - L 23 SO 17/13 B PKH - juris Rdnr. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in

    Die von der Entscheidung ausgehende Beschwer für die Klägerin entfällt weder mit Ablauf des ursprünglichen Bewilligungszeitraums des Persönlichen Budgets zum 31. Mai 2014 noch dadurch, dass die Klägerin im streitgegenständlichen Zeitraum keine höheren Ausgaben hatte als ihr durch das Persönliche Budget bewilligt worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 22/13 R - juris Rdnr. 10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. August 2015 - L 8 SO 327/13 - juris Rdnr. 16; anders LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2013 - L 23 SO 17/13 B PKH - juris Rdnr. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 SO 1419/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungsbewilligung in Form eines

    Die von der Entscheidung ausgehende Beschwer für den Kläger entfällt weder mit Ablauf des ursprünglichen Bewilligungszeitraums des Persönlichen Budgets zum 31. Januar 2014 noch dadurch, dass der Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum keine nachgewiesenen höheren Ausgaben hatte als ihm durch das Persönliche Budget bewilligt worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 22/13 R - juris Rdnr. 10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. August 2015 - L 8 SO 327/13 - juris Rdnr. 16; anders LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2013 - L 23 SO 17/13 B PKH - juris Rdnr. 19).
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