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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 24 KR 11/04   

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https://dejure.org/2006,21059
LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 24 KR 11/04 (https://dejure.org/2006,21059)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2006 - L 24 KR 11/04 (https://dejure.org/2006,21059)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - L 24 KR 11/04 (https://dejure.org/2006,21059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für auch in Nebentätigkeit bei ihrem Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer; Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht für eine neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ausgeübte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Brandenburg, 01.10.1999 - L 8 AL 60/98
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 24 KR 11/04
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende also seine Tätigkeit wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (Urteil des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 01. Oktober 1999, L 8 AL 60/98 m.w.N.).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 24 KR 11/04
    Die Weisungsgebundenheit jedoch ist ebenfalls ein zentrales Abgrenzungskriterium zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R).
  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 26/81

    Sozialversicherung - Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 24 KR 11/04
    Die Beklagte ist unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 16. Februar 1983 (12 RK 26/81) der Auffassung, dass tatsächlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliege und dass die beigeladenen Park-und Schlossführer nach ihren Arbeitsverträgen in Bezug auf die Haupttätigkeit verpflichtet seien, im Bedarfsfall auf Anordnung der Klägerin vorübergehend auch eine andere ihnen zumutbare gleichwertige Arbeit zu übernehmen.
  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59

    Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 24 KR 11/04
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29. August 1963 (Aktenzeichen 3 RK 86/59 = BSGE 20, 67) dargelegt, es sei zwar rechtlich möglich, dass dieselbe Person für denselben Unternehmer gleichzeitig als abhängiger Arbeiter und daneben selbständig tätig ist - gemischte Tätigkeit - .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Es wäre lediglich unzutreffend, trotz einheitlichem Beschäftigungsverhältnis auch für die Festangestellten eine selbständige Tätigkeit neben der Unselbständigen anzunehmen (vgl. zu diesem Aspekt: LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.06.2006 -L 24 KR 11/04-).

    Im bereits erwähnten Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 14.06.2006 (L 24 KR 11/04) hat der dortige Senat Schlossführer als abhängig Beschäftigte angesehen, weil diese weisungsabhängig in die Organisation eingegliedert gewesen seien.

  • LSG Bayern, 16.05.2018 - L 16 R 5110/16

    Sozialversicherungsrechtlicher Status eines Rundgangleiters

    Ohne diese Ausbildung wäre der Beigeladene zu 1) nicht in der Lage gewesen, Rundgänge anzubieten bzw. wäre nicht dazu zugelassen worden (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2006, Az. L 24 KR 11/04).
  • SG München, 04.05.2016 - S 14 R 1118/13

    Selbständigkeit oder abhängige Beschäftigung eines Rundgangsleiters

    Dabei war er an die von der Klägerin vorgegebenen Rundgangszeiten gebunden (zu Schlossführungen LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.6.2006, L 24 KR 11/04, RdNr. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2019 - L 1 BA 36/18
    Im Übrigen verweist der Senat auf die bisherige Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg, wonach die Abnahme von Prüfungen, von deren Bestehen die Erteilung von Aufträgen zur Schlossführung abhängig gemacht wird, ein Indiz für die Annahme von Weisungsgebundenheit ist, weil auf diesem Wege maßgebender Einfluss auf den Inhalt der Schlossführungen genommen wird (LSG Berlin-Brandenburg v. 14. Juni 2006 - L 24 KR 11/04 R - juris Rn 32).
  • SG Würzburg, 25.06.2007 - S 4 R 325/02

    Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung wegen Bestehens einer

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 14.06.2006 (Az. L 24 KR 11/04 - zitiert nach juris) ausgeführt, dass eine neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ausgeübte Tätigkeit ebenfalls der Versicherungspflicht unterliege, solange nicht zweifelsfrei nachgewiesen sei, dass keinerlei Bezug zur Haupttätigkeit bestehe.
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