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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 KR 11/05   

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https://dejure.org/2006,24728
LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 KR 11/05 (https://dejure.org/2006,24728)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2006 - L 24 KR 11/05 (https://dejure.org/2006,24728)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - L 24 KR 11/05 (https://dejure.org/2006,24728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Krankengeld zugunsten eines freiwillig Versicherten; Bestimmung der Dauer des Krankengeldes; Zugrundeliegen eines jeweils im ursächlichen Sinne einheitlichen Krankheitsgeschehens als Voraussetzung für "dieselbe Krankheit" i.S.d. § 48 Sozialgesetzbuch - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 8/92

    Krankengeld - Meldepflicht - Dauer - Wegen derselben Krankheit - Begriff -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 KR 11/05
    § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V begründet jedoch gleichfalls - entgegen der Ansicht des Klägers - keinen Anspruch auf Krankengeld, denn diese Vorschrift regelt das Wiederaufleben eines Krankengeldanspruches für solche Sachverhalte, die nicht von § 48 Abs. 2 SGB V erfasst werden, für einen weiteren folgenden Dreijahreszeitraum (vgl. Kasseler Kommentar, a.a.O. § 48 Rdnrn. 8, 8 d; BSG, Urteil vom 08. Dezember 1992 - 1 RK 8/92, abgedruckt in SozR 3-2500 § 48 Nr. 3 = BSGE 71, 290).

    Das BSG hat mit Urteil vom 08. Dezember 1992 - 1 RK 8/92 in diesem Sinne entschieden.

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 2/97 R

    Krankengeld - Wiederaufleben des Anspruchs wegen derselben Krankheit - Erfüllung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 KR 11/05
    Verursacht eine anatomische Veränderung immer wieder gleichartige oder ähnliche Beschwerden, so ist, auch wenn für sich betrachtet jedes Mal ein neues, akutes Krankheitsgeschehen vorliegt, dennoch dieselbe Krankheit im Rechtssinne gegeben (BSG, Urteil vom 29. September 1998 - B 1 KR 2/97 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 48 Nr. 8 = BSGE 83, 7; BSG, Urteil vom 07. Dezember 2004 - B 1 KR 10/03 R).
  • BSG, 21.05.1963 - 7 RAr 3/62
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 KR 11/05
    Dies gelte auch bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen (BSG, Urteil vom 21. Mai 1963 - 7 RAr 3/62, abgedruckt in SozR RVO § 165 Nr. 40) und somit erst Recht bei Beendigung eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses während der Probezeit.
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 KR 11/05
    Der Hinweis des Klägers auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 48/91; abgedruckt in SozR 3-2500 § 10 Nr. 2 = BSGE 72, 292) zu einem Beschäftigungsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ohne Entgeltzahlung, aus der er eine neue vorausschauende Betrachtungsweise nach der Kündigung herleitet, geht fehl.
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 10/03 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - dieselbe Krankheit iS von § 48 Abs 1 S 1 und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 KR 11/05
    Verursacht eine anatomische Veränderung immer wieder gleichartige oder ähnliche Beschwerden, so ist, auch wenn für sich betrachtet jedes Mal ein neues, akutes Krankheitsgeschehen vorliegt, dennoch dieselbe Krankheit im Rechtssinne gegeben (BSG, Urteil vom 29. September 1998 - B 1 KR 2/97 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 48 Nr. 8 = BSGE 83, 7; BSG, Urteil vom 07. Dezember 2004 - B 1 KR 10/03 R).
  • BSG, 31.08.1976 - 12/3/12 RK 21/74

    Krankenversicherung - Feststellung der Versicherungspflicht - Regelmäßiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 KR 11/05
    Bei normalem Ablauf der Dinge - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Arbeitsentgelt oder nicht voraussehbaren Änderungen der Beschäftigung - müssen die Einnahmen voraussichtlich ein Jahr anhalten (BSG, SozR 2200 § 165 Nr. 15 und Nr. 65).
  • BSG, 26.09.1962 - 7 RAr 57/61
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 24 KR 11/05
    Bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnis sei regelmäßig das 12fache der vereinbarten Monatsbezüge als Jahresarbeitsverdienst anzusehen (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSGE 18, 49).
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