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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2016 - L 25 AS 1611/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,25090
LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2016 - L 25 AS 1611/16 B ER (https://dejure.org/2016,25090)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.08.2016 - L 25 AS 1611/16 B ER (https://dejure.org/2016,25090)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. August 2016 - L 25 AS 1611/16 B ER (https://dejure.org/2016,25090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 SGB 10, § 177 SGB 3, § 180 SGB 3, § 181 SGB 3, § 16 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistung für eine Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung; Auswirkungen eines Entzugs der Zertifizierung durch die sachkundige Stelle auf die Rechtmäßigkeit der Bewilligungsentscheidung; Sicherung des Lebensunterhalts als ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 177 SGB 3, § 180 Abs 4 S 2 SGB 3, § 16 SGB 2
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Weiterbildungsmaßnahme - Entzug der Zertifizierung - Inzidentprägung bei Prüfung der Aufhebung einer Bewilligung von Leistungen der Weiterbildung - keine Verwaltungsaktqualität der Zulassung einer Maßnahme - Sicherung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Fehlende Anhörung; Entzug einer erteilten Zulassung; Öffentlich-rechtliche Rechtsposition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Weiterbildungsmaßnahme - Entzug der Zertifizierung - Inzidentprägung bei Prüfung der Aufhebung einer Bewilligung von Leistungen der Weiterbildung - keine Verwaltungsaktqualität der Zulassung einer ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2016 - L 25 AS 1611/16
    Bereits die Zulassung ist kein Verwaltungsakt, weil das Gesetz nunmehr in § 177 Abs. 1 Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) die dann erforderliche Beleihung der fachkundigen Stelle ausschließt (vgl. zum hoheitlichen Charakter nach der früheren Rechtslage BSG, Beschluss vom 3. August 2011 - Az.:B 11 SF 1/10 R).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2016 - L 25 AS 1611/16
    Ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II greift bei einer Weiterbildungsmaßnahme nach Sinn und Zweck der Regelung nicht ein (BSG, Urteil vom 30. August 2010 - Az.: B 4 AS 97/09 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2016 - L 8 AL 1234/15

    Berufliche Weiterbildung - Kostenerstattungsanspruch bei selbstbeschaffter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2016 - L 25 AS 1611/16
    Zwar dürfte es zutreffen, dass im Verfahren des einzelnen (potentiellen) Teilnehmers gegen einen Leistungsträger die Voraussetzungen der Zertifizierung nicht inzident zu prüfen sind (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2016 - L 8 AL 1234/15).
  • LSG Hessen, 28.01.2010 - L 6 AL 167/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Teilförderung einer beruflichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2016 - L 25 AS 1611/16
    Daher ist im Fall des Entzugs einer erteilten Zulassung nach Ansicht des Senats auch im Verfahren gegen den einem Teilnehmer erteilten Aufhebungsbescheid das Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen (ebenso für die Inzidentkontrolle eines Zertifizierungsentzugs Hessisches LSG, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Az.: L 6 AL 167/09 B ER).
  • SG Berlin, 01.11.2016 - S 137 AS 14835/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Es bestehen ersthafte Zweifel, ob die Vorgaben des § 180 Abs. 4 S. 2 SGB 3 (Sicherstellung der Finanzierung des Lebensunterhaltes im letzten Drittel der Ausbildung) auch im Grundsicherungsrecht anzuwenden sind (Anschluss an: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2016 - L 25 AS 1611/16 B ER -, juris).

    Zunächst ist hier auf einen Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hinzuweisen (Beschluss vom 11. August 2016 - L 25 AS 1611/16 B ER -,juris), der auf den vorliegenden Sachverhalt teilweise übertragbar und den Beteiligten auch bekannt ist.

    Dabei überzeugt auch hier die vom 25. Senat vorgenommene weitere Interessenabwägung (Beschluss vom 11. August 2016 - L 25 AS 1611/16 B ER -,juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - L 14 AS 563/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Für eine Übertragung auf Leistungsberechtigte nach dem SGB II - wie den Kläger - sieht der Senat indes keinen Anlass (ebenso Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2016 - L 25 AS 1611/16 B ER - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 01. November 2016 - S 137 AS 14835/16 ER - jeweils juris).
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