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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 25 AS 1711/13 B PKH   

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https://dejure.org/2013,38219
LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 25 AS 1711/13 B PKH (https://dejure.org/2013,38219)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2013 - L 25 AS 1711/13 B PKH (https://dejure.org/2013,38219)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - L 25 AS 1711/13 B PKH (https://dejure.org/2013,38219)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 3 SGB 2, § 73a Abs 1 S 1 SGG
    Prozesskostenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebungsbescheid - Heiz- und Betriebskostenguthaben - Urspruch der Guthaben - kopfteilige Berücksichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussicht; Grundsicherung; Kosten der Unterkunft; Anrechnung von Vorauszahlungen nach Kopfteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 73a; ZPO § 114; SGB II § 22
    Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 25 AS 1711/13
    Ob - wie das Sozialgericht meint - die damit verbundene Rechtsfrage durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. März 2012 (B 4 AS 139/11 R - juris) geklärt ist, in der das BSG ausgeführt hat, § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II (jetzt § 22 Abs. 3 SGB II) differenziere nicht nach dem Ursprung der Rückzahlungen oder Guthaben, kann hier offen bleiben.

    Jedenfalls dürfte der angefochtene Bescheid des Beklagten schon deshalb rechtswidrig sein, weil ebenso wie die Berechnung bei der Leistungsbewilligung auch die Berücksichtigung von Heiz- und Betriebskostenrückzahlungen kopfteilig vorzunehmen sein dürfte (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R - juris).

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 25 AS 1711/13
    Auch hat der 4. Senat des BSG in einer Entscheidung vom 6. Mai 2012 (B 4 AS 132/11 R - juris) offen gelassen, ob Guthaben von vornherein nur teilweise berücksichtigt werden kann, wenn die Ansparung aus einer Zeit stammt, in welcher der Leistungsträger nicht die tatsächlichen, sondern nur die aus seiner Sicht angemessenen KdU übernommen hat.
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 25 AS 1711/13
    In der Folge dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - zitiert nach juris - vom 14. März 2003 - 1 BvR 1998/02 - in NJW 2003, 2976; vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 - in NJW 2000, 1936).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 25 AS 1711/13
    In der Folge dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - zitiert nach juris - vom 14. März 2003 - 1 BvR 1998/02 - in NJW 2003, 2976; vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 - in NJW 2000, 1936).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 25 AS 1711/13
    In der Folge dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - zitiert nach juris - vom 14. März 2003 - 1 BvR 1998/02 - in NJW 2003, 2976; vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 - in NJW 2000, 1936).
  • SG Potsdam, 14.06.2013 - S 42 AS 1322/10

    Rechtmäßigkeit einer Leistungsaufhebung und Erstattungsforderung bzgl. der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 25 AS 1711/13
    Allerdings merkt der Senat an, dass die hier skizzierte Rechtsfrage ungeachtet der zitierten Entscheidung des BSG immer noch umstritten sein dürfte und teilweise auch im Sinne der Klägerin beantwortet wird (vgl. nur Sozialgericht Potsdam, Urteil vom 14. Juni 2013 - S 42 AS 1322/10 - juris - m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2018 - L 32 AS 1505/17

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Dies gilt insbesondere für den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2013 - L 25 AS 1711/13 B PKH.
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