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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - L 25 AS 1831/18   

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https://dejure.org/2019,48982
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - L 25 AS 1831/18 (https://dejure.org/2019,48982)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2019 - L 25 AS 1831/18 (https://dejure.org/2019,48982)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - L 25 AS 1831/18 (https://dejure.org/2019,48982)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - L 25 AS 1831/18
    Zwischen dem 21. April 2014 und dem 31. Juli 2014 bestehe ein Unterbrechungszeitraum, der nicht im Sinne der Entscheidung des BSG vom 17. Juli 2017 (B 4 AS 17/16 R - Rn. 31 bei juris) als kurzfristig angesehen werden könne.

    Auch durch Arbeitslosigkeit unterbrochene Tätigkeiten können das gesetzliche Erfordernis erfüllen (vgl. Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R - juris).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - L 25 AS 1831/18
    Insoweit fehlt es nämlich an einer eindeutigen und ausdrücklichen Erklärung, der sich eine entsprechende Einschränkung des Berufungsbegehrens entnehmen lassen könnte (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R - juris).
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - L 25 AS 1831/18
    Namentlich ist der vorliegende Fall nicht mit dem vergleichbar, in dem eine Abweichung vom Kopfteilprinzip wegen einer Sanktion gegenüber einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft denkbar sein könnte (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 50/13 R - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20

    Kein Arbeitnehmerstatus bei 100 Euro Gehalt für zehn Stunden Arbeit pro Monat

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R; a. A. OVG NRW, Beschluss vom 22.05.2015 - 12 B 312/15; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.019 - L 25 AS 1831/18, wonach die Voraussetzungen für den Fortbestand einer Arbeitnehmereigenschaft vorliegen, wenn der Unionsbürger eine Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr in etwa 18 Monaten erreicht) setzt § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FreizügG/EU unter Beachtung der Vorgaben des Art. 7 Abs. 1 Buchst. a) und Abs. 3 Buchst. b) RL 2004/38/EG zwar keine ununterbrochene Tätigkeit von mehr als einem Jahr voraus.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - L 2 AS 202/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Das BSG sieht ausgehend von der vorgenannten Zielsetzung des Gesetzes nur dann einen Anlass die Frage nach einer schädlichen Unterbrechung aufzuwerfen, wenn in Addition zahlreicher kurzfristiger oder durch längere Zeiten unterbrochener Beschäftigungsverhältnisse es nur auf längere Sicht und "eher zufällig" zu einer Tätigkeit von "mehr als einem Jahr" gekommen ist (BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 54, Rn. 31; vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2019 - L 25 AS 1831/18 - juris Rn. 32).
  • SG Bremen, 11.03.2020 - S 26 AS 2522/16
    Nach Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.12.2019 - L 25 AS 1831/18 genügt es, wenn binnen 18 Monaten eine Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr erreicht wird.
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