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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,35719
LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER (https://dejure.org/2014,35719)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER (https://dejure.org/2014,35719)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2014 - L 25 AS 2731/14 B ER (https://dejure.org/2014,35719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 1 SGB 2, § 12a S 2 Nr 1 SGB 2, §§ 16 ff SGB 2, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG
    Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Rücknahme seines beim Rentenversicherungsträger für den Grundsicherungsberechtigten gestellten Rentenantrags im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 12a S 2 Nr 1 SGB 2, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Rentenantragstellung - Ermessen - vorläufiger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Rentenantrags im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2014 - L 28 AS 1830/14

    Unbilligkeitsverordnung - Aufforderung zur Rentenantragstellung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14
    Es werden zwar als Ermessenskriterien der vorzeitige Anspruch auf Rente, das Nichtvorliegen von Härtefall und Unbilligkeit der vorzeitigen Rentenbeantragung, der Vorrang von versicherungsfinanzierten Leistungen vor steuerfinanzierten Leistungen und die Möglichkeit der ergänzenden Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII, die denen des SGB II in diesem Fall vorzuziehen seien, aufgeführt (vgl. die Wiedergabe der wortgleichen Kriterien in dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. August 2014 - L 28 AS 1830/14 B ER, L 28 AS 1831/14 B ER PKH - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - Verweisung auf vorrangige Leistungen

    Hierbei ist insbesondere in den Verfahren, in denen existenzsichernde Leistungen in Rede stehen, in den Blick zu nehmen, ob und mit welcher Intensität dem Antragsteller bei einer Ablehnung seines Antrages eine endgültige Verletzung von Grundrechten droht, deren Eintritt zu vermeiden nach Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gerade Sinn und Zweck des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. November 2014 - L 25 AS 2731/14 B ER -, juris).

    Der Senat geht im Anschluss an den 25. Senat des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 05. November 2014 - L 25 AS 2731/14 B ER -, juris) davon aus, dass bereits die Entscheidung darüber, ob die in § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II genannte Aufforderung an den Hilfebedürftigen ergeht, im pflichtgemäßen Ermessen des Grundsicherungsträgers steht.

  • LSG Sachsen, 29.04.2015 - L 8 AS 780/14

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - atypischer Fall;

    Insbesondere bestehen weder Anhaltspunkte dafür noch ist behauptet worden, dass weitere Versuche zur Eingliederung der Klägerin in den Arbeitsmarkt noch erfolgversprechend sein könnten (vgl. auch die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER - juris RdNr. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.07.2015 - L 25 AS 543/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur

    Im Ergebnis liefe eine solche Betrachtungsweise nämlich darauf hinaus, der Antragstellerin gerichtlichen Eilrechtsschutz erst gegen einen etwaigen vom Antragsgegner selbst gestellten Rentenantrag zu gewähren, was auch deshalb untunlich erscheint, weil unabhängig von der konkreten Form des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen solchen vom Antragsgegner gestellten Rentenantrag (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 5. November 2014 - L 25 AS 2731/14 B ER - juris) die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Aufforderung zur Rentenantragstellung in jedem Fall unabdingbar sein dürfte, um mit Erfolg auch gegen den vom Antragsgegner gestellten Rentenantrag vorgehen zu können.

    Der Senat geht allerdings nach wie vor davon aus, dass bereits die Entscheidung darüber, ob die in § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II genannte Aufforderung an den Hilfebedürftigen ergeht, im pflichtgemäßen Ermessen des Grundsicherungsträgers steht (h. M.; vgl. nur Bieback in Gagel, SGB II / SGB III, § 5 SGB II, Rn. 84 m. w. N.; vgl. auch den Beschluss des Senats vom 5. November 2014 - L 25 AS 2731/14 B ER - juris).

  • LSG Sachsen, 19.02.2015 - L 8 AS 1232/14
    Insbesondere ist auch nicht behauptet worden, dass weitere Versuche zur Eingliederung der Antragstellerin in den Arbeitsmarkt noch erfolgversprechend sein könnten (vgl. auch die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER - juris RdNr. 9).
  • LSG Sachsen, 19.02.2015 - 8 AS 1232/14

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - atypischer Fall;

    Insbesondere ist auch nicht behauptet worden, dass weitere Versuche zur Eingliederung der Antragstellerin in den Arbeitsmarkt noch erfolgversprechend sein könnten (vgl. auch die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER - juris RdNr. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 15 AS 85/15

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Voraussetzung für die

    Eine die Interessen des Leistungsberechtigten mit dem öffentlichen Interesse im Einzelnen abwägende Ermessensentscheidung ist im Rahmen des § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II deshalb nur in atypischen Fällen erforderlich (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14 B ER - Rn. 16; Thüringer LSG a. a. O.; anderer Ansicht z. B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2014 - L 2 AS 520/14 B ER - Rn. 24ff; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER - Rn. 8; Breitkreuz a. a. O. S. 5; Knickrehm/Hahn a. a. O. Rn. 35: Einzelfallbeurteilung des Gesamtsituation des Betroffenen erforderlich).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - L 7 AS 818/15

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    In einem gegen die Rentenantragstellung gerichteten Eilverfahren kann - bei Begründetheit - dem Leistungsträger aufgegeben werden, den Rentenantrag zurückzunehmen, wobei dahinstehen kann, ob die prozessuale Grundlage hierfür § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG oder § 86b Abs. 2 SGG ist (hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 16.12.2014 - L 5 AS 2740/14 BER und vom 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 19 AS 1969/14

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Rentenantragstellung

    Auch die Ausführungen zur Möglichkeit der Erzielung von Erwerbseinkommen neben der verzogenen Altersrente beziehen sich ausschließlich auf die Anrechnungsvorschriften des SGB VI, sie verhalten sich nicht zu den unterschiedlichen Anrechnungsvorschriften im SGB II und SGB XII (vgl. zu möglichen Ermessensaspekten auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 07.08.2014 - L 28 AS 1830/14 B ER - und 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2015 - L 19 AS 2211/14

    Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

    Nach der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren möglichen Prüfungsdichte bestehen keine Anhaltspunkte für einen Fall der Ermessensreduzierung auf Null zu Gunsten des Antragsgegners (siehe zur Ermessensausübung im Fall einer Aufforderung nach § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II: LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14 B ER und vom 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER, m.w.N.; LSG Sachsen, Beschluss vom 28.08.2014 - L 7 AS 836/14 B ER, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2015 - L 12 AS 2546/15
    Hierbei ist insbesondere in den Verfahren, in denen existenzsichernde Leistungen in Rede stehen, in den Blick zu nehmen, ob und mit welcher Intensität dem Antragsteller bei einer Ablehnung seines Antrages eine endgültige Verletzung von Grundrechten droht, deren Eintritt zu vermeiden nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gerade Sinn und Zweck des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2014 - L 25 AS 2731/14 B ER -, juris).
  • SG Nordhausen, 28.01.2015 - S 17 AS 2855/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer

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