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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - L 25 AS 70/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23549
LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - L 25 AS 70/09 B ER (https://dejure.org/2009,23549)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2009 - L 25 AS 70/09 B ER (https://dejure.org/2009,23549)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - L 25 AS 70/09 B ER (https://dejure.org/2009,23549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 86b; GG Art. 19 Abs. 4
    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Folgenabwägung bei Leistungen nach dem SGB II, Drohen einer Grundrechtsverletzung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - L 25 AS 70/09
    Ist ihm dies im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 24.01.2019 - S 56 KR 3411/18

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder -

    Auch wenn damit derzeit zwischen den Beteiligten nach § 77 SGG bindend feststeht, dass die Antragstellerin zur Zahlung der geforderten Beiträge verpflichtet ist, bedeutet dies jedoch nicht, dass der Antragstellerin kein der vorläufigen Regelung fähiges Recht zur Seite stünde, eine Vollstreckung des bindenden Bescheides vorläufig zu unterbinden (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. November 2013 - L 9 KR 254/13 B ER, Rn. 3; auch LSG Berlin-Brandenburg, 25. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2009, L 25 AS 70/09 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13

    Beiträge - hauptberuflich selbstständig - Erwerbstätige - bestandskräftiger

    Ungeachtet der Frage des richtigen Prüfungsstandorts (Rechtsschutzbedürfnis oder Anordnungsanspruch) steht der Zulässigkeit des Antrags insbesondere nicht entgegen, dass der Beitragsbescheid des Antragsgegners vom 14. Juni 2012, mit dem die Antragsgegnerin für die Zeit vom 01. November 2010 bis zum 29. Februar 2012 rückständige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung i.H.v. 5.522,80 ? verlangt, bestandskräftig geworden ist (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg, 25. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2009, L 25 AS 70/09 B ER).
  • LSG Bayern, 11.09.2015 - L 16 AS 510/15

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Überprüfungsverfahren

    Nach richtiger Auffassung ist ein solcher Antrag nicht schon deswegen von vornherein unzulässig, weil die zu vollstreckenden Erstattungsbescheide bestandskräftig sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2009, L 25 AS 70/09 B ER, und Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER; Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 26.03.2014, L 7 AS 220/14 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2011 - L 25 AS 1646/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; einstweilige Anordnung; effektiver

    Denn das Bestehen eines solchen Rechts ist jedenfalls dann nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Antragsteller bei dem Antragsgegner - wie hier - einen auf die Durchbrechung der Bestandskraft des Versagungsbescheides gerichteten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt hat, dem sich eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht absprechen lässt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER -, a. a. O., und vom 12. Februar 2009 - L 25 AS 70/09 B ER, veröffentlicht in juris; siehe auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juli 2011 - L 5 AS 437/10 - zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2012 - L 25 AS 2743/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - streitiges

    Denn es darf im vorstehenden Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Antragstellerinnen beim Antragsgegner ebenfalls am 31. Oktober 2012 einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist gestellt haben, der gemäß § 84 Abs. 2 Satz 3 SGG in Verbindung mit § 67 SGG aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (vgl. zur Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung bei einem Antrag nach § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch: Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 2009 - L 25 AS 70/09 B ER -, 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER - und 1. November 2011 - L 25 AS 1646/11 B ER - alle juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 5 AS 1480/10

    Durchbrechung der Bestandskraft; Überprüfungsverfahren; Einstweilige Anordnung

    Die Auffassung, ein Antrag auf die einstweilige Gewährung bestandskräftig abgelehnter Leistungen sei schon dann nicht unzulässig, wenn die Möglichkeit der Durchbrechung der Bestandskraft des Ablehnungsbescheids im Ergebnis eines noch nicht abgeschlossenen Überprüfungsverfahrens bestehe (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Februar 2009 - L 25 AS 70/09 B ER, zitiert nach juris), hält der Senat nicht für vertretbar (vgl auch die Beschlüsse des Senats vom 16. November 2009 - L 5 AS 1673/09 B ER - und vom 10. März 2006 - L 5 B 56/06 AS ER; ebenso LSG Bayern, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 11 AS 20/09 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - L 9 AS 626/08 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juni 2007 - L 7 AS 2050/07 ER-B; LSG Saarland, Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 B 4/05 AS; alle zitiert nach juris).
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