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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2009 - L 25 AS 770/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,23209
LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2009 - L 25 AS 770/09 B ER (https://dejure.org/2009,23209)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.2009 - L 25 AS 770/09 B ER (https://dejure.org/2009,23209)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER (https://dejure.org/2009,23209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit einer Folgenabwägung bei der Prüfung des Vorliegens eines Anordnungsanspruches im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes in der Sozialgerichtsbarkeit; Auswirkungen des Vorliegens einer Unmöglichkeit der abschließenden Prüfung der Sachlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2009 - L 25 AS 770/09
    Ist ihm dies im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 21.06.2013 - L 9 AS 103/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine sofortige Vollziehbarkeit von

    5 Eine Regelungsanordnung im Sinne der Verpflichtung zur vorläufigen Leistung kann auch bei Ablehnung von Leistungen nach dem wegen mangelnder Mitwirkung nach § 66 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) ergehen, da bei Leistungen zum Lebensunterhalt nur so effektiver Rechtsschutz gewährt werden kann (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER - juris; s. Beschluss des erkennenden Senats vom 17. September 2012 - L 9 AS 513/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10

    Anspruch auf weitere Gewährung laufender Leistungen zur Grundsicherung für

    Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur eine andere Ansicht vertreten wird, weil allein eine Aussetzungsentscheidung dem Rechtschutzziel des Bürgers - nämlich dem Erhalt von Sozialleistungen - nicht gerecht würde (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Mai 2009 - L 19 B 105/09 AS ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Mai 2009 - L 20 R 332/09 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - in: FEVS 59, 469 = NZS 2009, 58 = NdsRpfl.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2011 - L 25 AS 1646/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; einstweilige Anordnung; effektiver

    Denn Ziel seines Antrags ist die vorläufige Zahlung von Leistungen, die durch eine vorläufige Aussetzung der Vollziehung des Versagungsbescheides nicht erreicht werden könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2008 - L 5 B 125/08 AS ER - zitiert nach juris, m. w. N.).

    Denn das Bestehen eines solchen Rechts ist jedenfalls dann nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Antragsteller bei dem Antragsgegner - wie hier - einen auf die Durchbrechung der Bestandskraft des Versagungsbescheides gerichteten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt hat, dem sich eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht absprechen lässt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER -, a. a. O., und vom 12. Februar 2009 - L 25 AS 70/09 B ER, veröffentlicht in juris; siehe auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juli 2011 - L 5 AS 437/10 - zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2016 - L 7 AS 803/16

    Grundsicherungsleistungen

    Der Versagungsbescheid steht einer Verpflichtung des Antragsgegners nicht entgegen, denn er ist noch nicht bestandskräftig geworden (zur anspruchshindernden Wirkung eines bestandskräftigen Versagungsbescheides vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.07.2012, L 13 AS 124/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2009, L 25 AS 770/09 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 AS 4197/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Überprüfung bestandskräftiger Bescheide -

    Auch im Rahmen der hier vom Antragsteller begehrten Überprüfung bestandskräftiger Bescheide nach § 44 SGB X ist die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes möglich (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 2000 - L 10 LW 1258/00 ER - ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 11. April 2006 - L 7 AS 83/04 ER - und vom 6. September 2007 - L 7 AS 472/07 ER - ; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 2 B 96/07 AS ER - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER - ; Bayerisches LSG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - L 11 AS 796/09 B ER - ; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rdnr. 29c).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2016 - L 7 AS 258/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Versagungsbescheid vom 21.01.2016, der noch nicht bestandskräftig geworden ist (zur anspruchshindernden Wirkung eines bestandskräftigen Versagungsbescheides vergl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.07.2012 - L 13 AS 124/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2009 - L 25 AS 770/09 B ER), steht einer Verpflichtung des Antragsgegners nicht entgegen, denn er ist offensichtlich rechtswidrig.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2012 - L 25 AS 2743/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - streitiges

    Denn es darf im vorstehenden Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Antragstellerinnen beim Antragsgegner ebenfalls am 31. Oktober 2012 einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist gestellt haben, der gemäß § 84 Abs. 2 Satz 3 SGG in Verbindung mit § 67 SGG aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (vgl. zur Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung bei einem Antrag nach § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch: Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 2009 - L 25 AS 70/09 B ER -, 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER - und 1. November 2011 - L 25 AS 1646/11 B ER - alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2009 - L 7 AS 2040/09
    Obgleich der Antragsgegner zu 2 während des Beschwerdeverfahrens den auf § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) gestützten - vom Antragsteller rechtzeitig am 3. Juni 2009 mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochtenen - Versagungsbescheid vom 5. Mai 2009 erlassen hat, gegen einen derartigen Bescheid im Fall der Klageerhebung jedoch regelmäßig die isolierte Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. SGG) die allein zulässige Klageart ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG) SozR 1200 § 66 Nr. 13; SozR 4-1200 § 66 Nr. 1), ist auch insoweit das ebenfalls auf § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG gegründete Rechtsschutzbegehren des Antragstellers zu Ziff. 2 statthaft, weil nur auf diesem Wege bei den hier umstrittenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) effektiver Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) gewährleistet ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B - FEVS 58, 23 und vom 6. Dezember 2007 - L 7 AS 5301/07 ER-B - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 R ER - (beide juris)).
  • SG Stade, 21.12.2010 - S 28 AS 836/10
    Wird ein Überprüfungsantrag zeitgleich mit dem Eilantrag an das Gericht gestellt, fehlt dem Eilantrag nicht das Rechtsschutzbedürfnis (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2010 - L 7 SO 2865/10
    Denn selbst wenn in der Antragsschrift vom 14. April 2010 neben der begehrten einstweiligen Anordnung zugleich ein Antrag auf Überprüfung der vorgenannten Bescheide gemäß § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (vgl. hierzu Bundessozialgericht (BSG) BSGE 99, 137 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 11; SozR a.a.O. Nr. 15; BSGE 104, 213 = SozR a.a.O. Nr. 20; ferner Senatsbeschluss vom 20. Juli 2010 - L 7 SO 1925/10 B -) gesehen werden könnte und dies - auch unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Rechtsschutzinteresses - die Zulässigkeit des vorliegenden Eilverfahrens nicht hindern würde (zum Meinungsstand vgl. etwa Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 2 B 96/07 AS ER - Sächs. LSG, Beschluss vom 25. August 2008 - L 3 B 317/08 AS-ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER - ; Bay. LSG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - L 11 AS 796/09 B ER - (alle juris)), sind vorliegend jedenfalls die nach § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderlichen Anordnungsvoraussetzungen hinsichtlich der im Verfahren vorläufig erstrebten Berücksichtigung der Tilgungsleistungen aus der Aufnahme eines Eigenheimfinanzierungskredits als Kosten der Unterkunft bei den - durch die oben genannten Bescheide - bewilligten Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu verneinen.
  • SG Bremen, 01.06.2010 - S 22 AS 965/10

    Vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II; Anforderungen an die

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 7 SO 5934/10
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2017 - L 9 AS 1276/17
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