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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 25 B 1731/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,13235
LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 25 B 1731/08 AS ER (https://dejure.org/2008,13235)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.2008 - L 25 B 1731/08 AS ER (https://dejure.org/2008,13235)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - L 25 B 1731/08 AS ER (https://dejure.org/2008,13235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilbedürftigkeit eines Antrags auf Gewährung einer Krankenkostzulage bei Laktoseintoleranz und Überempfindlichkeit gegen Diethylentriamin, Paraben-Mix und Perubalsam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 21 Abs. 5
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung bei Laktoseintoleranz

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 25 B 1731/08
    Dementsprechend dürfen schwierige, bislang nicht geklärte Rechts- und Tatfragen im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können ( BVerfG a.a.O. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1523/92 -, NJW 1994, 241, 242).
  • VGH Hessen, 25.05.1992 - 9 TG 2803/91

    Sozialhilfe: Umfang einmaliger Leistungen; Teilnahme am Kabelfernsehen;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 25 B 1731/08
    So legen die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 1. Oktober 2008 (3., völlig neu bearbeitete Auflage 2008) keinen anderen Schluss nahe, die eine geeignete sachverständige Hilfe bei der Beurteilung ernährungsbedingter Mehrbedarfe sind (etwa Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. Mai 1992 - 9 TG 2803/91 -, rech. bei juris) und die für eine Laktoseintoleranz sowie die bei der Antragstellerin diagnostizierten Allergien gerade keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf vorsehen, und dies selbst dann, wenn - etwa auch im Hinblick auf eine früher bei der Antragstellerin diagnostizierte Hypertonie und Hyperlipidämie - Vollkosternährung angezeigt wäre.
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 25 B 1731/08
    Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der hinreichenden Erfolgsaussicht ist unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, dass die Prüfung der Erfolgsaussicht bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung nicht dazu führen darf, die Klärung der Tatsachen und Rechtsfragen selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern, weil Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet, auch wenn der Unbemittelte allerdings nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden braucht, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07, 1BvR 70/07, 1 BvR 71/07 -, rech. bei juris Rn. 8 ff.).
  • LSG Hamburg, 06.12.2018 - L 4 AS 168/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Das Sozialgericht hat schließlich zu Recht darauf hingewiesen, dass das Ergebnis der Begutachtung auch der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung entspricht, wonach das Vorliegen einer Laktoseintoleranz nicht zu einem ernährungsbedingten Mehrbedarf führt (vgl. LSG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2008 - L 25 B 1731/08 AS ER, juris Rn. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.3.2011 - L 6 AS 1659/10 B, juris Rn. 6 und 4, Beschluss vom 4.4.2011 - L 6 AS 2205/10 B ER, L 6 AS 2206/10 B ER, juris Rn. 4 und 11; SG Karlsruhe, Urteil vom 31.3.2011 - S 4 AS 2626/09, juris Rn. 24 f.; LSG Thüringen, Urteil vom 22.2.2012 - L 4 AS 1685/10, juris Rn. 27; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.5.2015 - L 5 AS 570/13, juris Rn. 50 f.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.3.2016 - L 6 AS 403/14, juris Rn. 72 f.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.1.2017 - L 9 AS 2069/15, juris Rn. 33; LSG Hessen, Urteil vom 17.3.2017 - L 7 AS 124/14, juris Rn. 33).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2010 - L 8 SO 167/10
    Abgesehen davon wäre ohne entscheidungserheblich darauf abzustellen wegen der Erkrankung "Laktoseintoleranz" ein weitergehender ernährungsbedingter Mehrbedarf als bereits zuerkannt nicht zuzusprechen (vgl den Beschluss des Senats vom 16. September 2009 L 8 SO 18/09 B ER ; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 L 25 B 1731/08 AS ER ; Bayerisches LSG, Beschluss vom 7. August 2008 L 8 B 450/08 SO ER ; SG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2006 S 101 AS 862/06 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2009 - L 8 SO 18/09
    Mithin ist weiterhin davon auszugehen, dass bei Laktoseintoleranz ein Mehrbedarf nicht entsteht, sondern vielmehr die durch den Regelsatz zu bezahlende Vollkost ausreicht, bei der bestimmte Lebensmittel mit Milchzucker weggelassen werden können (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 L 25 B 1731/08 AS ER ; Bayerisches LSG, Beschluss vom 7. August 2008 L 8 B 450/08 SO ER ; SG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2006 S 101 AS 862/06 ; dort wird begründet dargelegt, dass bei Laktoseintoleranz kein Mehrbedarf entstehen kann, da bestimmte Lebensmittel mit Milchzucker zu vermeiden sind).
  • SG Detmold, 19.08.2009 - S 18 (23) AS 69/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Diese "normale Ernährung" ist durch den Regelsatz abgedeckt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2008, L 25 B 1731/08 AS ER; LSG NRW, Urteil vom 28.07.2008, L 20 SO 13/08).
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