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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 26 AS 2626/16   

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https://dejure.org/2017,9317
LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 26 AS 2626/16 (https://dejure.org/2017,9317)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2017 - L 26 AS 2626/16 (https://dejure.org/2017,9317)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - L 26 AS 2626/16 (https://dejure.org/2017,9317)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwerfung der Berufung durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 26 AS 2626/16
    "keinen Zweifel im Sinne der an eine ordnungsgemäße Vollmacht nach § 73 Abs. 6 Satz 1 SGG zu stellenden Anforderungen daran lässt, wer bevollmächtigt hat, wer bevollmächtigt ist, und wozu bevollmächtigt worden ist, nämlich der Kläger Rechtsanwalt L ua zur Erhebung der Klage (vgl BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B, juris RdNr 6 und Beschluss vom 17. März 2016 - B 4 AS 684/15 B, juris RdNr 6).

    Unter Berücksichtigung ihrer weitreichenden Auswirkungen für den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelinstanzen wird die Annahme, dass eine als Prozesshandlung erteilte Prozessvollmacht entgegen ihres äußeren Anscheins überhaupt nicht oder nicht mehr gelten soll, unter Beachtung des Gebots effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz und des Rechtsstaatsprinzips allerdings nur unter außerordentlich gelagerten Umständen angenommen werden können (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO, RdNr 7, BSG, Beschluss vom 17. März 2016, aaO, RdNr 7).

    Raum für Zweifel an einer erteilten Prozessvollmacht für einen Rechtsanwalt besteht seit der Neufassung des § 73 SGG durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl I 2840) prozessual nur noch, wenn entsprechende Umstände von dem anderen Beteiligten gestützt auf § 73 Abs. 6 Satz 4 SGG substantiiert in das Verfahren eingeführt worden sind oder Anlass für Zweifel von Amts wegen nach § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG besteht (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO, RdNr 8, BSG, Beschluss vom 17. März 2016, aaO, RdNr 8), woran es hier fehlt.

  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 684/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 26 AS 2626/16
    "keinen Zweifel im Sinne der an eine ordnungsgemäße Vollmacht nach § 73 Abs. 6 Satz 1 SGG zu stellenden Anforderungen daran lässt, wer bevollmächtigt hat, wer bevollmächtigt ist, und wozu bevollmächtigt worden ist, nämlich der Kläger Rechtsanwalt L ua zur Erhebung der Klage (vgl BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B, juris RdNr 6 und Beschluss vom 17. März 2016 - B 4 AS 684/15 B, juris RdNr 6).

    Unter Berücksichtigung ihrer weitreichenden Auswirkungen für den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelinstanzen wird die Annahme, dass eine als Prozesshandlung erteilte Prozessvollmacht entgegen ihres äußeren Anscheins überhaupt nicht oder nicht mehr gelten soll, unter Beachtung des Gebots effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz und des Rechtsstaatsprinzips allerdings nur unter außerordentlich gelagerten Umständen angenommen werden können (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO, RdNr 7, BSG, Beschluss vom 17. März 2016, aaO, RdNr 7).

    Raum für Zweifel an einer erteilten Prozessvollmacht für einen Rechtsanwalt besteht seit der Neufassung des § 73 SGG durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl I 2840) prozessual nur noch, wenn entsprechende Umstände von dem anderen Beteiligten gestützt auf § 73 Abs. 6 Satz 4 SGG substantiiert in das Verfahren eingeführt worden sind oder Anlass für Zweifel von Amts wegen nach § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG besteht (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO, RdNr 8, BSG, Beschluss vom 17. März 2016, aaO, RdNr 8), woran es hier fehlt.

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2014 - L 6 AS 522/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bevollmächtigter - Nachweis der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 26 AS 2626/16
    Es begegnet auch keinen Bedenken, dass diese Vollmacht per Telefax eingereicht worden ist (siehe Leitherer, aaO, RdNr 62 zu § 73, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. Juni 2014 - L 6 AS 522/13, juris RdNr 7 zu § 13 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch).
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