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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2008 - L 26 B 2288/07 AS ER, L 26 AS 2293/07 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25253
LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2008 - L 26 B 2288/07 AS ER, L 26 AS 2293/07 ER (https://dejure.org/2008,25253)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.01.2008 - L 26 B 2288/07 AS ER, L 26 AS 2293/07 ER (https://dejure.org/2008,25253)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - L 26 B 2288/07 AS ER, L 26 AS 2293/07 ER (https://dejure.org/2008,25253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer bereits bewilligten Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts; Anforderungen an die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlungseinstellung bei laufenden Leistungen; Notwendigkeit einer unverzüglichen Nachzahlung einer vorläufig eingestellten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 19 AS 842/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Beschwerdeverfahren - Beschränkung des Antrags auf

    Hierbei kann sogar im hier allein zur Entscheidung stehenden Beschwerdeverfahren noch dahingestellt bleiben, dass der AG nach seiner vorläufigen Zahlungseinstellung vom 06. Januar 2011 nach § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der bis zum 31. März 2011 geltenden aF in Verbindung mit § 330 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch spätestens am 06. März 2011 verpflichtet gewesen wäre, die vorläufig eingestellten laufenden Zahlungen unverzüglich nachzuzahlen; denn die vorläufige Zahlungseinstellung nach § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II aF iVm § 331 Abs. 1 SGB III erfasste nur diejenigen Fälle, in denen der Leistungsträger Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und die Leistungsbewilligung deshalb aufzuheben ist und diese Leistungsbewilligung - wie hier gerade nicht rechtzeitig geschehen - innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben hat (dazu: Beschluss LSG Berlin-Brandenburg vom 07. Januar 2008 - L 26 B 2288/07 AS ER - juris.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2012 - L 19 AS 2106/11
    Erbringt ein Leistungsträger bindend festgestellte Leistungen nicht, so darf und muss der Betroffene seine Ansprüche im Wege der allgemeinen Leistungsklage oder, in Eilfällen wie bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzen (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. Januar 2008 - L 26 B 2288/07 AS ER/ L 26 AS 2293/07 ER, zitiert nach juris).
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