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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 75/08   

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https://dejure.org/2009,21425
LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 75/08 (https://dejure.org/2009,21425)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.11.2009 - L 27 P 75/08 (https://dejure.org/2009,21425)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. November 2009 - L 27 P 75/08 (https://dejure.org/2009,21425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Pflegegeld der Pflegestufe I bei einem Zeitbedarf für die Körperpflege von insgesamt 20 Minuten und Hilfebedarf aufgrund von Einschränkungen der rechten Hand

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - L 27 P 39/08

    Höherstufung auf Pflegestufe II bei gesetzlicher Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 75/08
    Eine - grundsätzlich zu berücksichtigende (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Mai 2009, L 27 P 39/08, bei Juris) - Wartezeit der Pflegeperson in der Praxis fällt im vorliegenden Fall nicht an, da der Kläger nach Abschluss der Behandlung von seiner Ehefrau abgeholt wird.
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 27 P 75/08
    Gleiches gilt für die Begleitung zum Krankengymnasten, wenn die Maßnahme ärztlich verordnet ist (siehe etwa BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 20/97 R, SozR 3-3300 § 14 Nr. 9).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - L 5 P 29/11

    Begleitung bei Fahrten zum Arzt als Pflegezeit

    Da sie jedoch auf den Wegen von und zum Fahrzeug und beim Einsteigen in das Kfz auf Hilfe angewiesen sei, sei die Begleitung während der Fahrt aus praktischen Erwägungen heraus erforderlich (Hinweis auf Landessozialgericht LSG Berlin-Brandenburg 19.11.2009 L 27 P 75/08, juris Rn 24).

    Vielmehr ist die Fahrzeit auch in Ansatz zu bringen, wenn die Begleitperson notwendig ist, um die Sicherheit des Versicherten auf Wegen von dem Kfz zur Arztpraxis und zurück zu gewährleisten (im Ergebnis ebenso LSG Berlin-Brandenburg 19.11.2009 L 27 P 75/08, juris Rn 24).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - ehrenamtlicher Betreuer -

    Die Hilfe bei der Mobilität außerhalb der eigenen Wohnung ist nur dann zu berücksichtigen, wenn sie erforderlich ist, um das Weiterleben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, also Krankenhausaufenthalte und die stationäre Pflege in einem Pflegeheim zu vermeiden (LSG Berlin-Brandenburg v. 19. November 2009 - L 27 P 75/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - L 27 P 40/10

    Grundpflege

    Ferner wäre im Bereich der Mobilität für Arztbesuche einschließlich erforderlicher Wartezeiten (vgl. zu deren grundsätzlichen Berücksichtigungsfähigkeit bereits das Urteil des Senats vom 19. November 2009 -Az: L 27 P 75/08 ) wöchentlich im Tagesdurchschnitt ein weiterer Grundpflegebedarf von gerundet 42 Minuten zu berücksichtigen.
  • LSG Hessen, 28.09.2011 - L 8 P 38/10

    Soziale Pflegeversicherung - Ermittlung der Pflegestufe - Pflegebedarf -

    Gleiches gilt für die Begleitung zum Krankengymnasten, wenn die Maßnahme ärztlich verordnet ist (Bundessozialgericht , Urteil vom 26. November 1998, Az.: B 3 P 20/97 R, SozR 3-3300 § 14 Nr. 9; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 19. November 2009, Az.: L 27 P 75/08, beides veröff. in juris).
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