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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - L 28 B 1067/07 AS ER, L 28 B 1068/07 AS PKH   

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https://dejure.org/2007,22948
LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - L 28 B 1067/07 AS ER, L 28 B 1068/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,22948)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2007 - L 28 B 1067/07 AS ER, L 28 B 1068/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,22948)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - L 28 B 1067/07 AS ER, L 28 B 1068/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,22948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Nachzahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Übernahme der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung; Antragstellung zur Ermöglichung einer Verwaltungsentscheidung als Voraussetzung der Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - L 28 B 1067/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - L 28 B 1067/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Hintergrund ist, dass die Annahme einer besonderen Dringlichkeit (und dementsprechend das Vorliegen eines Anordnungsgrundes) in aller Regel ausscheidet, soweit mit dem einstweiligen Rechtsschutzgesuch - ausgehend vom Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht - Leistungen für die Vergangenheit begehrt werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.07.2007 - L 28 B 1067/07 AS ER, L 28 B 1068/07 AS PKH zitiert nach juris, das sogar auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellt).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2007 - L 28 B 1266/07

    Rechtsschutzbedürfnis; Leistungen für die Vergangenheit; isolierte Beschwerde

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 16. Juli 2007 - L 28 B 1048/07 AS ER - und vom 18. Juli 2007 - L 28 B 1067/07 AS ER -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) scheidet die Annahme einer besonderen Dringlichkeit, und dementsprechend das Vorliegen eines Anordnungsgrundes, der Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG ist, in aller Regel aus, soweit ausgehend von dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit dem einstweiligen Rechtsschutzgesuch Leistungen für die Vergangenheit begehrt werden.
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