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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1498/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,23657
LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1498/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23657)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2007 - L 28 B 1498/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23657)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2007 - L 28 B 1498/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über einen Eilantrag als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens eines Anordnungsgrundes; Befürchtung eines Eintritts nicht beseitigungsfähiger Nachteile als Voraussetzung für eine rückwirkende Leistungsgewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1498/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).

    5 Für die Zeit ab Beschlussfassung des Senats in diesem Beschwerdeverfahren sind die Grundsätze anzuwenden, die das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zum Zweiten Buch des Sozialgesetzbuch (SGB II) entwickelt hat (Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2006 - L 10 B 1052/06

    Leistungen nach dem SGB 2 durch einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1498/07
    Die Sicherung des Existenzminimums (verwirklicht durch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist eine grundgesetzliche Gewährleistung in diesem Sinne (vgl. auch Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2006 - L 10 B 1052/06 AS ER -).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1498/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1498/07
    Denn im Rahmen des SGB II ist eine analoge Anwendung des § 96 SGG auf Bewilligungsbescheide für Folgezeiträume wegen der Besonderheiten dieses Rechtsgebietes nicht gerechtfertigt (Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 - B 7 b AS 14/06 R -, zitiert nach Juris).
  • LSG Hessen, 27.03.2009 - L 6 AS 340/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Zuschusses gem § 22 Abs 7 S 1

    Etwas anderes kann lediglich dann gelten, wenn das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Absatz 4 GG in besonderen Fällen ausnahmsweise auch die Annahme eines Anordnungsgrundes für zurückliegende Zeiträume - bereits vor Eingang des Eilantrages - verlangt, so insbesondere dann, wenn anderenfalls effektiver Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren nicht erlangt werden kann, weil bis zur Entscheidung im Verfahren der Hauptsache Fakten zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden geschaffen worden sind, die sich durch eine Entscheidung im Verfahren der Hauptsache nicht oder nicht hinreichend rückgängig machen lassen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2007, Az.: L 28 B 1498/07 AS ER, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Mai 2007, Az.: L 13 AS 32/06 ER, Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., Rn. 28).
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