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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 28 KR 409/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,44570
LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 28 KR 409/20 B ER (https://dejure.org/2020,44570)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2020 - L 28 KR 409/20 B ER (https://dejure.org/2020,44570)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2020 - L 28 KR 409/20 B ER (https://dejure.org/2020,44570)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R

    Anspruch auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln (hier: Intravenös zu

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 28 KR 409/20
    Danach können Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, auch eine von § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V abweichende Leistung beanspruchen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 KR 4/17 R - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Das bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 KR 4/17 R - a.a.O. Rn. 21 m.w.N. zur insofern stRspr.).

    § 2 Abs. 1a SGB V enthält nach der Begründung des GKV-VStG-Entwurfs eine Klarstellung zum Geltungsumfang des sogenannten Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (a.a.O.) für das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 KR 4/17 R - a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Leistung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 28 KR 409/20
    Der Antragsteller kann die begehrte Versorgung auch nicht auf die von ihm zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorliegen einer notstandsähnlichen Krankheitssituation (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - juris "Nikolaus-Beschluss") stützen, die der Gesetzgeber inzwischen in § 2 Abs. 1a SGB V normiert hat.

    § 2 Abs. 1a SGB V enthält nach der Begründung des GKV-VStG-Entwurfs eine Klarstellung zum Geltungsumfang des sogenannten Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (a.a.O.) für das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 1 KR 4/17 R - a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 28 KR 409/20
    Kann einer Lebensgefahr mit diesen Mitteln hinreichend sicher begegnet werden, besteht kein Anspruch aus grundrechtsorientierter Auslegung des Leistungsrechts (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. April 2017 - 1 BvR 452/17 - juris Rn. 26).

    Erforderlich ist mithin die Gefahr, dass die betroffene Krankheit in überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben beenden kann, sodass die Versicherten nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. April 2017 - 1 BvR 452/17 - a.a.O. Rn. 25).

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 28 KR 409/20
    Vielmehr bleibt der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf extreme Situationen einer krankheitsbedingten Lebensgefahr beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 BvR 2056/12 - juris Rn. 18).

    In vorstehendem Sinne ist eine Erkrankung lebensbedrohlich, wenn sie in überschaubarer Zeit das Leben beenden kann, und dies eine notstandsähnliche Situation herbeiführt, in der Versicherte nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (BVerfG, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 BvR 2056/12 - a.a.O.).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 28 KR 409/20
    Bei dieser Sachlage ist eine Vergleichbarkeit mit der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2007 (- 1 BvR 3101/06 - juris) zugrundeliegenden Fallkonstellation, anders als der Antragsteller geltend macht, augenscheinlich nicht gegeben.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 28 KR 409/20
    Vielmehr legen diese Richtlinien auch den Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich fest (vgl. BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/05 R - juris Rn. 15).
  • SG Aachen, 12.02.2021 - S 14 KR 29/21
    Die Antragstellerin werde von der hausärztlichen und von seiner Praxis mit allen verfügbaren Medikamenten bei kardiovaskulärer Erkrankung in Form einer schwergradigen koronaren 3 - Gefäß - Erkrankung mit Zustand nach dreifacher Bypass - Operation (Dezember 2019) und progredienter Carotisstenose versorgt (s. demgegenüber: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - L 28 KR 409/20 B ER -, Rn. 16, juris).

    So droht auf Seiten der Antragstellerin - wie schon die Tragenden Gründe des Beschlusses des GBA vom 19.06.2008 (a.a.O.) beschrieben - gravierende gesundheitliche Folgen bis hin zu einem möglicherweise tödlichen Ereignis, ohne dass es im Rahmen der beim Anordnungsgrund vorzunehmenden Abwägung darauf ankäme, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a SGB V (vgl. hierzu: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - L 28 KR 409/20 B ER -, Rn. 17 - 18, juris) erfüllt sind (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06. Mai 2019 - L 16 KR 121/19 B ER -, Rn. 24, 31, juris).

  • SG Aachen, 12.02.2021 - S 14 KR 219/21
    Die Antragstellerin werde von der hausärztlichen und von seiner Praxis mit allen verfügbaren Medikamenten bei kardiovas-kulärer Erkrankung in Form einer schwergradigen koronaren 3 - Gefäß - Erkrankung mit Zustand nach dreifacher Bypass - Operation (Dezember 2019) und progredienter Caro-tisstenose versorgt (s. demgegenüber: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - L 28 KR 409/20 B ER -, Rn. 16, juris).

    So droht auf Seiten der Antragstellerin - wie schon die Tragenden Gründe des Beschlusses des GBA vom 19.06.2008 (a.a.O.) beschrieben - gravierende gesundheitliche Folgen bis hin zu einem möglicherweise tödlichen Ereignis, ohne dass es im Rahmen der beim Anordnungsgrund vorzunehmenden Abwägung darauf ankäme, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a SGB V (vgl. hierzu: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - L 28 KR 409/20 B ER -, Rn. 17 - 18, juris) erfüllt sind (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06. Mai 2019 - L 16 KR 121/19 B ER -, Rn. 24, 31, juris).

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