Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - L 29 AL 257/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 57 Abs 2 SGB 3
Gründungszuschuss - Bewilligung eines Gründungszuschusses nur für die im Antrag konkret genannte selbständige Tätigkeit, für die die Stellungnahme der fachkundigen Stelle im Sinne des § 57 Abs. 2 SGB III a. F. vorlag - Tätigkeitsänderung während des Bewilligungszeitraumes
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 57 Abs 2 SGB 3
Gründungszuschuss - Bewilligung eines Gründungszuschusses nur für die im Antrag konkret genannte selbständige Tätigkeit, für die die Stellungnahme der fachkundigen Stelle im Sinne des § 57 Abs. 2 SGB III a. F. vorlag - Tätigkeitsänderung während des Bewilligungszeitraumes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Bewilligung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 14.07.2011 - S 18 AL 434/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - L 29 AL 257/11
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AL 1423/16
Anspruch auf Bewilligung eines Gründungszuschusses nach dem SGB III
Weder hat der Kläger eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle für die Zweigniederlassung in S. vorgelegt, was von § 93 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB III gefordert wird; noch hat er der Beklagten selbst entsprechende Unterlagen zur Prüfung vorgelegt, was jedoch gleichfalls erforderlich gewesen wäre (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 18. März 2014 - L 29 AL 257/11 - juris Rn 55). - LSG Bayern, 03.12.2015 - L 9 AL 167/12
Aufhebung Gründungszuschuss
Damit lässt sich die sozialgerichtliche Rechtsprechung vereinbaren, wonach der Behörde eine Prüfungskompetenz dahin zusteht, ob der Nachweis über die Tragfähigkeit der Existenzgründung gelungen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.03.2014 - L 29 AL 257/11, RdNr. 55; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2015 - L 14 AL 7/11, RdNr. 43).