Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - L 29 AS 1052/14 NZB |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 145 SGG
Eigene Unterschrift - Schriftform - Computerfax - Zweifel am Aussteller
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 145 SGG
Eigene Unterschrift - Schriftform - Computerfax - Zweifel am Aussteller - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 145
Eigene Unterschrift; Schriftform; Computerfax; Zweifel am Aussteller - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 06.03.2014 - S 43 AS 6146/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - L 29 AS 1052/14 NZB
Wird zitiert von ... (10)
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - L 25 AS 1511/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung in elektronischer Form - …
Die zivilgerichtliche Rechtsprechung zum so genannten Computerfax sei insoweit nicht übertragbar (vgl. Bayerisches LSG…, Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER -, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. August 2012 - L 3 R 801/11 -, juris Rn. 37 ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB ; Hessisches LSG…, Beschluss vom 9. Januar 2015 - L 6 AS 639/14 B ER -, juris Rn. 4). - LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13
Berufung ohne Unterschrift - Schriftform - Computerfax
Hierzu verweist der Senat auf seine Ausführungen in einem früheren Verfahren des Prozessbevollmächtigten (Beschluss vom 31. Juli 2014, L 29 AS 1052/14 NZB, m.w.N., zitiert nach juris) und sieht insofern von einer erneuten Darstellung ab.Nach den eigenen Ausführungen des Prozessbevollmächtigten, den Erfahrungen des Gerichts und auch angesichts der rechnerisch ermittelten Zahlen (siehe Beschluss oben L 29 AS 1052/14 NZB) kann mithin nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche Schriftsätze mit eingescannter Unterschrift mit Wissen und Willen des Prozessbevollmächtigten seine Kanzlei verlassen haben.
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - L 29 AS 2220/14
Schriftformerfordernis für Berufungseinlegung - Gewähr der Urheberschaft - …
Der Senat hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2014 den Prozessbevollmächtigten der Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 31. Juli 2014, L 29 AS 1052/14 NZB, an der der Prozessbevollmächtigte der Klägerin beteiligt war, auf die wohl innerhalb der gesetzlichen Berufungsfrist nicht gewahrte Schriftform hingewiesen.Darüber hinaus ist der eingescannte Namenszug in der Beschwerdeschrift vom 14. November 2014 auch nicht zur Identifizierung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin geeignet (zum Ganzen in einem gleichgelagerten Fall: Senatsbeschluss vom 31. Juli 2014, L 29 AS 1052/14 NZB, zitiert nach juris).
- LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15
Sozialgerichtliches Verfahren
Es ist bereits zweifelhaft, ob bei einem über das EGVP eingegangenen elektronischen Dokument überhaupt auf die allgemeinen Schriftformvoraussetzungen zurückgegriffen werden kann, wenn die Form des § 65a SGG nicht gewahrt wird (dagegen i. Erg. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB - juris Rn. 34). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 31 AS 3418/13
KdU - Tilgungsraten - Eigenheim
Angesichts der gerichtsbekannten Überforderung der nach der Anzahl der von ihr geführten Verfahren außerordentlich aktiven Kanzlei des Bevollmächtigen, die beispielsweise in dem vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg geführten Verfahren L 29 AS 1052/14 NZB (Beschluss vom 31. Juli 2014, veröffentlicht in Juris) von ihm selbst eingeräumt wurde, und die sich etwa auch in einer standeswidrigen Verletzung grundlegender anwaltlicher Sorgfaltspflichten wie dem Nicht-Zurücksenden von Empfangsbekenntnissen in zahlreichen Verfahren - auch des hier zur Entscheidung berufenen Senats - zeigt, erscheint eine ordnungsgemäße Verwaltung der Posteingänge in der Kanzlei des Bevollmächtigten nicht immer gesichert. - LSG Hessen, 20.05.2016 - L 6 AS 256/15
Berufungsverfahren
Es ist bereits zweifelhaft, ob bei einem über das EGVP eingegangenen elektronischen Dokument überhaupt auf die allgemeinen Schriftformvoraussetzungen zurückgegriffen werden kann, wenn die Form des § 65a SGG nicht gewahrt wird (dagegen i. Erg. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB - juris Rn. 34). - LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14
1. Ist nach § 65a Abs. 1 Satz 1 SGG die Möglichkeit durch Rechtsverordnung der …
Es ist bereits zweifelhaft, ob bei einem über das EGVP eingegangenen elektronischen Dokument überhaupt auf die allgemeinen Schriftformvoraussetzungen zurückgegriffen werden kann, wenn die Form des § 65a SGG nicht gewahrt wird (dagegen i. Erg. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB - juris Rn. 34). - LSG Hessen, 20.05.2016 - L 6 AS 258/15 Es ist bereits zweifelhaft, ob bei einem über das EGVP eingegangenen elektronischen Dokument überhaupt auf die allgemeinen Schriftformvoraussetzungen zurückgegriffen werden kann, wenn die Form des § 65a SGG nicht gewahrt wird (dagegen i. Erg. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB - juris Rn. 34).
- LSG Hessen, 20.05.2016 - L 6 AS 257/15 Es ist bereits zweifelhaft, ob bei einem über das EGVP eingegangenen elektronischen Dokument überhaupt auf die allgemeinen Schriftformvoraussetzungen zurückgegriffen werden kann, wenn die Form des § 65a SGG nicht gewahrt wird (dagegen i. Erg. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB - juris Rn. 34).
- LSG Baden-Württemberg, 20.08.2015 - L 4 R 2960/15 a) aa) Das Schriftformerfordernis verlangt auch im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift (Beschluss des Senats vom 25. September 2013 - L 4 KR 3825/12 - nicht veröffentlicht;… Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 151 Rn. 3a; eingehend etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - L 29 AS 1052/14 NZB - in juris, Rn. 9 ff.;… ferner Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes [GmS-OGB], Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - in juris, Rn. 16); dies gilt auch für die Einlegung der Beschwerde nach § 173 SGG (LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - L 5 AS 118/09 B ER - in juris, Rn. 17; LSG Bayern…, Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER -in juris, Rn. 6;… Bittner, in: Roos/Wahrendorf [Hrsg.], SGG, 2014, § 173 Rn. 16;… Leitherer, a.a.O., § 173 Rn. 3).