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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,14158
LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15 B ER (https://dejure.org/2015,14158)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15 B ER (https://dejure.org/2015,14158)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - L 29 AS 1128/15 B ER (https://dejure.org/2015,14158)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zulässigkeit eines Leistungsausschlusses für EU-Ausländer; Anforderung an die Annahme einer Arbeitnehmerstellung als aufenthaltsbegründender Status bei einer nur geringfügigen Beschäftigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 FreizügG/EU, § 7 SGB 2
    Aufenthalt zur Beschäftigungsausübung - Anforderungen an Glaubhaftmachung - Umfang der ausgeübten Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen für einen bulgarischen Staatsangehörigen; Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses; Begriff der Arbeitnehmereigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    SGB-II -Leistungen für einen bulgarischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG München, 02.02.1999 - M 21 K 98.750

    Bindungswirkung der Behörden und Gerichte der einzelnen Mitgliedsstaaten der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15
    So wurden beispielsweise eine Tätigkeit von 5, 5 Wochenstunden und später 36 Monatsstunden, sowie ein Entgelt von 154, 00 ? und danach 252, 00 ? (OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09), eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 650, 00 DM in 1997 (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) bzw. eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 100, 00 ? () sowie eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein Lohn von 175, 00 ? (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10) als (gerade noch) ausreichend angesehen.

    Dagegen wurde eine Arbeitszeit von drei bis vier Stunden an einem Arbeitstag pro Woche "zu einem völlig belanglosen Entgelt" (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) und ein monatliches Entgelt von 300, 00 ? und eine Wochenarbeitszeit von 10 bis 12 Stunden (VG Darmstadt, Urteil vom 22. Februar 2008, InfAuslR 2008, 344 f.) als völlig unwesentlich angesehen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2012 - L 11 AS 39/12

    Anspruch eines rumänischen Staatsangehörigen auf Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15
    Auch das erzielte Entgelt liegt mit zuletzt monatlich 191 ? in einem Bereich der wirtschaftlich völlig untergeordnet und unwesentlich ist und nicht einmal 25 % des zuletzt ermittelten Gesamtbedarfs von 893, 07 ? decken würde (vergleiche hierzu insbesondere Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Dezember 2014, L 4 AS 444/14 B ER - Entlohnung von monatlich 200 ? - und Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 3. August 2012, L 11 AS 39/12 B ER - Bruttoeinnahmen zwischen 290 und 350 ?/mtl. - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 1044/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15
    Nach dieser Regelung sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allenfalls allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt und ihre Familienangehörigen von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen (unter anderem Beschluss vom 12. Juni 2012, L 29 AS 1044/12 B ER und Beschluss vom 22. Juni 2012, L 29 AS 1252/12 B ER, beide zitiert nach juris und mit weiteren Nachweisen).
  • VG Darmstadt, 22.02.2008 - 5 E 214/07

    Art und Umfang der Beschäftigung für die Begründung von Ansprüchen aus EWGAssRBes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15
    Dagegen wurde eine Arbeitszeit von drei bis vier Stunden an einem Arbeitstag pro Woche "zu einem völlig belanglosen Entgelt" (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) und ein monatliches Entgelt von 300, 00 ? und eine Wochenarbeitszeit von 10 bis 12 Stunden (VG Darmstadt, Urteil vom 22. Februar 2008, InfAuslR 2008, 344 f.) als völlig unwesentlich angesehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 29 AS 1252/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15
    Nach dieser Regelung sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allenfalls allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt und ihre Familienangehörigen von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen (unter anderem Beschluss vom 12. Juni 2012, L 29 AS 1044/12 B ER und Beschluss vom 22. Juni 2012, L 29 AS 1252/12 B ER, beide zitiert nach juris und mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15
    Diese Ansicht wurde durch den Europäischen Gerichtshof zwischenzeitlich mit Urteil vom 11. November 2014 in der Rechtssache C-333/13 - Dano (zitiert nach juris) bestätigt.
  • OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09

    Unionsbürger; Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15
    So wurden beispielsweise eine Tätigkeit von 5, 5 Wochenstunden und später 36 Monatsstunden, sowie ein Entgelt von 154, 00 ? und danach 252, 00 ? (OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09), eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 650, 00 DM in 1997 (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) bzw. eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 100, 00 ? () sowie eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein Lohn von 175, 00 ? (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10) als (gerade noch) ausreichend angesehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 12 B 15.10

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Raumpflegerin; Assoziationsrecht;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15
    So wurden beispielsweise eine Tätigkeit von 5, 5 Wochenstunden und später 36 Monatsstunden, sowie ein Entgelt von 154, 00 ? und danach 252, 00 ? (OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09), eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 650, 00 DM in 1997 (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) bzw. eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 100, 00 ? () sowie eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein Lohn von 175, 00 ? (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10) als (gerade noch) ausreichend angesehen.
  • LSG Hamburg, 01.12.2014 - L 4 AS 444/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15
    Auch das erzielte Entgelt liegt mit zuletzt monatlich 191 ? in einem Bereich der wirtschaftlich völlig untergeordnet und unwesentlich ist und nicht einmal 25 % des zuletzt ermittelten Gesamtbedarfs von 893, 07 ? decken würde (vergleiche hierzu insbesondere Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Dezember 2014, L 4 AS 444/14 B ER - Entlohnung von monatlich 200 ? - und Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 3. August 2012, L 11 AS 39/12 B ER - Bruttoeinnahmen zwischen 290 und 350 ?/mtl. - jeweils zitiert nach juris).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15
    Der EuGH hat vielmehr immer deutlich gemacht, dass eine vorzunehmende Würdigung der Gesamtumstände letztlich den Gerichten der Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Rs. C-14/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 31 AS 3100/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsanspruch - Grundsicherung für

  • EuGH, 24.01.2008 - C-294/06

    Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit -

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

  • SG Kassel, 17.01.2018 - S 8 AS 191/17

    AS, Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Solche Tätigkeiten begründeten aber gerade keinen Arbeitnehmerstatus (vgl. insoweit LSG Berlin- Brandenburg vom 04.06.2015, L 29 AS 1128/15 B ER; Sächsisches OVG vom 02.02.2016, 3 B 267/15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - L 20 AS 1297/15

    AN-Eigenschaft

    Soweit bei der Beurteilung der "Wesentlichkeit" einer Tätigkeit im Rahmen des § 2 FreizügG/EU eine Orientierung an dem Grad der Deckung des Bedarfs nach dem SGB II vorgenommen wird, kann dies nach Auffassung des Senats im Rahmen des § 2 FreizügG/EU bei der Beurteilung einer Arbeitnehmereigenschaft nicht von Bedeutung sein (vgl. aber LSG Berlin-Brandenburg v. 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15 B ER - juris, Rn. 28), denn die Freizügigkeitsberechtigung nach § 2 FreizügG/EU ist gerade nicht an die Bedingung geknüpft, durch eine Erwerbstätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbständiger) den notwendigen Lebensunterhalt vollständig oder zu einem Teil decken zu können.
  • SG Gießen, 09.07.2019 - S 29 AS 591/16
    In einer Entscheidung vom 04.06.2015 kam das LSG Berlin-Brandenburg (L 29 AS 1128/15 B ER) zu demselben Ergebnis bei einer Beschäftigung von lediglich fünf Stunden wöchentlich mit einem monatlichen Verdienst von weniger als 200, 00 EUR.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2015 - L 29 AS 1352/15

    Zulässigkeit des Leistungsausschlusses für EU-Ausländer - § 7 SGB II

    Hierzu hat der Senat bereits wiederholt festgestellt, dass Tätigkeiten von völlig untergeordneter und unwesentlicher Bedeutung ein solches Aufenthaltsrecht nicht begründen können (vergleiche Beschluss vom 4. Juni 2015, L 29 AS 1128/15 B ER, m.w.N., zitiert nach juris).
  • SG Darmstadt, 28.02.2018 - S 9 AS 1009/17
    Während eine Tätigkeit von drei bis vier Stunden pro Woche (VG München, a.a.O), aber auch von 5 Wochenstunden als unwesentliche Tätigkeit anzusehen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15 B ER).
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