Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2010 - L 29 AS 2052/09 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 22 Abs 5 SGB 3
Übernahme von Mietschulden durch den Grundsicherungsträger durch einstweiligen Rechtsschutz
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 22 Abs 5 SGB 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme von Schulden hinsichtlich Leistungen für Unterkunft und Heizung zur Sicherung der Unterkunft und Behebung einer vergleichbaren Notlage; Drohung des Eintritts von Wohnungslosigkeit bei Verlust der jetzigen Wohnung; Übernahme von Mietschulden durch die zuständige ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 23.11.2009 - S 99 AS 19319/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2010 - L 29 AS 2052/09 B ER
Wird zitiert von ... (7)
- SG Berlin, 31.05.2016 - S 205 AS 6486/16
Arbeitslosengeld II - abweichende Leistungserbringung - Darlehen - Stromschulden …
Drohende Wohnungslosigkeit, die in der Regel einen Anspruch auf Übernahme von Schulden auslösen kann, bedeutet den drohenden Verlust der bewohnten, kostenangemessenen Wohnung bei fehlender Möglichkeit ebenfalls angemessenen Ersatzwohnraum zu erhalten (… BSG, Urt. v. 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.01.2010 - L 29 AS 2052/09 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 01.03.2010 - L 10 AS 291/10 B ER ). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10
Mietschuldenübernahme, Anordnungsgrund
Dabei kann offen bleiben, ob eine drohende Wohnungslosigkeit bereits deswegen ausgeschlossen ist, weil eine solche Situation wegen des entspannten Wohnungsmarktes in Berlin nicht zu befürchten ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010, L 29 AS 2052/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10
Mietschuldenübernahme; Anordnungsgrund
4 Dabei kann offen bleiben, ob eine drohende Wohnungslosigkeit bereits deswegen ausgeschlossen ist, weil eine solche Situation wegen des entspannten Wohnungsmarktes in Berlin nicht zu befürchten ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010, L 29 AS 2052/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 5 AS 925/10
Einstweiliger Rechtsschutz, Übernahme von Mietschulden und Kosten des …
Ob eine drohende Wohnungslosigkeit gleichwohl bereits deswegen ausgeschlossen ist, weil eine solche Situation wegen des entspannten Wohnungsmarktes in Berlin nicht zu befürchten ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010, L 29 AS 2052/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris), braucht hier nicht entschieden zu werden. - SG Karlsruhe, 05.02.2014 - S 10 AS 345/14
(Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden nach § …
Im Übrigen sind insoweit bezüglich der Beheizung gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu befürchten (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2010, L 29 AS 2052/09 B ER). - SG Nürnberg, 20.06.2012 - S 6 AS 547/12
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromschulden durch Nichtzahlung …
Ein allgemeiner Rechtssatz, wonach das Vorhandensein minderjähriger Kinder stets die Schuldenübernahme rechtfertigen würde, besteht jedoch nicht (s. LSG Berlin-Brandenburg v. 18.01.2010 - L 29 AS 2052/09 B ER). - SG Karlsruhe, 17.04.2013 - S 10 AS 1363/13
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden - …
Im Übrigen sind insoweit und auch mit Blick auf die Jahreszeit gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu befürchten (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2010, L 29 AS 2052/09 B ER).