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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,17807
LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12 B ER (https://dejure.org/2012,17807)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2012 - L 29 AS 914/12 B ER (https://dejure.org/2012,17807)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - L 29 AS 914/12 B ER (https://dejure.org/2012,17807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 1 EuFürsAbk, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU, Art 24 Abs 2 EGRL 38/2004, Art 3 EGV 883/2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitssuche - Anwendbarkeit auf Unionsbürger - Spanien - Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses - Vereinbarkeit mit dem Europäischen Fürsorgeabkommen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche, Anwendbarkeit auf Unionsbürger, hier Spanien, Europarechtskonformität, Europäisches Fürsorgeabkommen, Wirksamkeit des Vorbehalts der Bundesregierung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12
    Wie schon der 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 19. Oktober 2010 (B 14 AS 23/10 R, zitiert nach juris) zutreffend ausgeführt hat, bedarf es beispielsweise eines Aufenthaltstitels nach § 2 Abs. 4 S. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU, Art. 8 Richtlinie 2004/38/EG nicht mehr.

    Ob diese Verordnung das EFA verdrängt hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts in seinem bereits erwähnten Urteil vom 19. Oktober 2010 (a.a.O.) offen gelassen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12
    Gegen diesen dem Antragsgegner am 30. März 2012 zugestellten Beschluss hat der Antragsgegner am 20. April 2012 Beschwerde eingelegt und auf den Beschluss des 20. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Februar 2012 ( L 20 AS 2347/11 B ER) verwiesen.

    Im Anschluss an die Entscheidung des 20. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 29. Februar 2012, L 20 AS 2347/11 B ER, zitiert nach juris) hat der Senat schon darauf hingewiesen, dass nur eine Überzeugung von der Europarechtswidrigkeit dieser Regelung ausnahmsweise berechtigen könnte, dieses formelle Gesetz nicht anzuwenden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2009 - L 34 AS 1350/09

    Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Europäisches Fürsorgeabkommen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12
    Nach Wortlaut und Systematik des EFA könnte vielmehr die Annahme gerechtfertigt sein, dass das SGB II nur dann über das EFA einen Anspruch begründen kann, wenn es dort im Anhang I erwähnt ist (so schon der 34. Senat des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2009, L 34 AS 1350/09 B ER, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 19 AS 794/12

    Spanien - europäisches Fürsorgeabkommen - Leistungsausschluss - Arbeitssuche -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12
    Entgegen einer vom 19. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg geäußerten Ansicht (Beschluss vom 9. Mai 2012, Az.: L 19 AS 794/12 B ER, zitiert nach juris) ist der Vorbehalt damit rechtzeitig erklärt, da er "gleichzeitig" im Sinne von Art. 16 b EFA mit der Mitteilung erfolgt ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 20 AS 802/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12
    Insofern hat der 20. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 10. Mai 2012 (Az.: L 20 AS 802/12 B ER, zur Veröffentlichung vorgesehen) folgendes ausgeführt:.
  • Drs-Bund, 21.03.2012 - BT-Drs 17/9036
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12
    Gleichzeitig hat die Bundesrepublik Deutschland von dem ihr gemäß Art. 16 b Satz 2 EFA eingeräumten Recht, Vorbehalte hinsichtlich der Anwendung dieser neuen Rechtsvorschriften auf die Staatsangehörigen der anderen Vertragschließenden zu machen, Gebrauch gemacht (siehe hierzu Antrag unter anderem der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 21. März 2012, Bundestagsdrucksache 17/9036 S. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 29 AS 414/12

    Ausschluss von Grundsicherungsleistungen für Ausländer - Europarecht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12
    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass er von der Europarechtswidrigkeit dieser Regelung nicht überzeugt ist (unter anderen in dem Beschluss vom 5. März 2012, L 29 AS 414/12 B ER, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 5 AS 2157/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12
    Dies hat mit Beschluss vom 3. April 2012 (Aktenzeichen: L 5 AS 2157/11 B ER, zitiert nach juris) der 5. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ausführlich dargelegt und insoweit ausdrücklich die Ansicht vertreten, dass der Leistungsausschluss des § 7 Absatz 1 S. 2 Nr. 2 SGB II eindeutig nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt und daher zweifelsfrei geltendes Recht ist.
  • OVG Hamburg, 04.04.1990 - Bs IV 8/90

    Sozialhilfe; Einstweilige Anordnung; Leistung für Vergangenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12
    Auch im Beschwerdeverfahren sind grundsätzlich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OVG Hamburg, NVwZ 1990, 975).
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