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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - L 29 B 1104/05 AS ER   

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https://dejure.org/2006,16487
LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - L 29 B 1104/05 AS ER (https://dejure.org/2006,16487)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2006 - L 29 B 1104/05 AS ER (https://dejure.org/2006,16487)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - L 29 B 1104/05 AS ER (https://dejure.org/2006,16487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Möglichkeit der Anordnung einer aufschiebenden Wirkung; Möglichkeit der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrauensschutzes; Einhaltung des ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hamburg, 09.06.2005 - L 5 B 71/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - L 29 B 1104/05
    Über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung entscheidet das Gericht nach Ermessen aufgrund einer Interessenabwägung (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 8. Auflage, § 86 b Rz. 7 f.; LSG Hamburg, Beschluss vom 09. Juni 2005 - L 5 B 71/05 ER AS, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01

    Einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - L 29 B 1104/05
    Der in der Bescheidbegründung darstellbaren (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X) Pflicht zur Ermessensausübung ist die Antragsgegnerin nicht in dem Bescheid vom 25. Juli 2005 nachgekommen, so dass sich hieraus auch keine Ermessensreduzierung auf Null erkennen lässt und auch sonst nicht für den Senat aufdrängt; vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 07. Januar 2002, Az: L 13 AL 3590/01 ER-B, in: juris.
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - L 29 B 1104/05
    Ansonsten, dass heißt bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X, ist bei der Prüfung des § 45 SGB X von der Behörde sowohl bei der Entscheidung über die Rücknahme für die Zukunft als auch bei der Entscheidung über die Rücknahme für die Vergangenheit Ermessen auszuüben (Pilz in Gagel, SGB 111, 23. Ergänzungslieferung, § 330 Rz. 4,5; Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 330 Rz. 14), es sei denn, dass wegen der besonderen Fallgestaltung das Ermessen auf Null reduziert ist (vgl. BSG 25. Januar 1994 - 4 RA 16/92 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 16 S. 41 ff m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2005 - L 2 B 9/03

    Voraussetzungen einer Antragsänderung nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - L 29 B 1104/05
    Dem ist vorliegend dadurch Rechnung zu tragen, dass jetzt nur noch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage streitgegenständlich und damit im Sinne des § 106 SGG sachdienlich ist (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17. Januar 2005, Az: L 2 B 9/03 KR ER in Breith. 2005, 437).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 20/96

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - L 29 B 1104/05
    Zwar hat das BSG entschieden, dass die meisten Gesichtspunkte bereits bei der auch in solchen Fällen nach § 45 Abs. 2 SGB X vorzunehmenden Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Schutzinteresse des Einzelnen zu berücksichtigen sind (vgl. z.B. BSG 05. November 1997 - 9 RV 20/96 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2008 - L 17 U 274/07

    Beschäftigungsverhältnisse bei Arbeitnehmern in Beschäftigungs- und

    Vor diesem Hintergrund erlaubt § 41 Abs. 2 SGB X der Behörde allenfalls, die Ermessenserwägungen nachträglich mitzuteilen, die sie bei Erlass des Verwaltungsaktes tatsächlich angestellt, aber (irrtümlich oder nachlässigerweise) nicht in die Begründung des Bescheides aufgenommen hat, (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2006 - L 29 B 1104/05 AS ER - und Steinwedel in: Kasseler Kommentar, SGB X, § 41 Rn. 24 und 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 R 5254/05

    Überzahlung von Witwenrente auf Grund des Bezuges von Einkommen -

    Dieser Ermessensnichtgebrauch ist nicht nach § 41 Abs. 2 SGB X heilbar (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2006, L 29 B 1104/05 AS ER, in Juris).
  • LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03

    Eingliederungszuschuss - Regelförderungsdauer - Ermessensentscheidung -

    Es handelt sich daher bei dem ergänzenden Vortrag nicht um das Nachschieben im Verwaltungsverfahren nicht erwogener Gründe, sondern um die nachträgliche Mitteilung der für den Erlass des Verwaltungsakts aus damaliger Sicht der Behörde maßgebenden Gründe (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2006 - L 29 B 1104/05 AS ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 2 U 46/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - nachträglich Änderung des Beitragsbescheides gem

    Dahingestellt bleiben konnte nach allem, ob eine fehlerhafte Ermessensausübung insgesamt als materiell-rechtlicher Fehler über § 41 SGB X nicht geheilt werden kann (so LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Mai 2005, Az.: L 2 U 10/04, zitiert nach juris) oder ob § 41 Abs. 2 SGB X lediglich die nachträgliche Mitteilung der für den Erlass eines Verwaltungsaktes aus damaliger Sicht der Behörde maßgebenden Gründe erlaubt (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2006, Az.: L 29 B 1104/05 AS ER, zitiert nach juris, und Steinwedel in Kasseler Kommentar, § 41 SGB X Rdnr. 24 und 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12
    Der Ermessensnichtgebrauch, der zur Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 06.03.2012 führt, ist nicht nach § 41 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch heilbar (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - L 10 R 5254/05 - und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2006 - L 29 B 1104/05 AS ER -).
  • SG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - S 4 R 81/08

    Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Rückforderung von

    Vor diesem Hintergrund erlaubt § 41 Abs. 2 SGB X der Behörde allenfalls, die Ermessenserwägungen nachträglich mitzuteilen, die sie bei Erlass des Verwaltungsaktes tatsächlich angestellt, aber (irrtümlich oder nachlässigerweise) nicht in die Begründung des Bescheides aufgenommen hat, (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2006 - L 29 B 1104/05 AS ER - und Steinwedel in: Kasseler Kommentar, SGB X, § 41 Rn. 24 und 25).
  • LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Eilverfahren -

    Denn dem Interesse an einem effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -) entspricht es, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zugleich jenen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der später erhobenen Klage erfasst (LSG Berlin-Brandenburg vom 17.01.2006, L 29 B 1104/05 AS ER juris Rn 22; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2005, L 2 B 9/03 KR ER, Breithaupt 2005, 437).
  • BSG, 13.02.2007 - B 11a AL 167/06 B

    Eingliederungszuschüsse: Bundesagentur darf Laufzeit begrenzen

    Es handelt sich daher bei dem ergänzenden Vortrag nicht um das Nachschieben im Verwaltungsverfahren nicht erwogener Gründe, sondern um die nachträgliche Mitteilung der für den Erlass des Verwaltungsakts aus damaliger Sicht der Behörde maßgebenden Gründe (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2006 - L 29 B 1104/05 AS ER - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - L 21 AS 456/21
    Vor diesem Hintergrund erlaubt § 41 Abs. 2 SGB X der Behörde allenfalls, die Ermessenserwägungen nachträglich mitzuteilen, die sie bei Erlass des Verwaltungsaktes tatsächlich angestellt, aber (irrtümlich oder nachlässigerweise) nicht in die Begründung des Bescheides aufgenommen hat (so LSG Berlin-Brandenburg vom 17.1.2006 - L 29 B 1104/05 AS ER, Rn. 33, juris; Schütze, in: Schütze, SGB X, 2020, § 41 Rn. 11).
  • LSG Bayern, 27.11.2014 - L 17 AS 743/14

    Einstweilige Anordnung, aufschiebende Wirkung, Leistungsanspruch durch

    Wegen des erstgenannten Begehrens ist statthaft ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs (der auch eine nachfolgende Klage erfassen würde, vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg vom 17.01.2006, L 29 B 1104/05 AS ER juris Rn 22; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2005, L 2 B 9/03 KR ER) des Ast. gegen die Feststellung von Pflichtverletzungen und der Minderung des "Auszahlungsanspruchs" für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis 30.11.2014.
  • SG Berlin, 25.02.2010 - S 128 AS 5210/09

    Arbeitslosengeld II - Hilfebedürftigkeit - Rentenbezug des Ehegatten eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2010 - L 13 AS 395/09
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