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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2005 - L 29 B 121/05 AS ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2005 - L 29 B 121/05 AS ER (https://dejure.org/2005,20605)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.12.2005 - L 29 B 121/05 AS ER (https://dejure.org/2005,20605)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - L 29 B 121/05 AS ER (https://dejure.org/2005,20605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Folgen der Nichtannahme angebotener Arbeit im Sinne von § 31 Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II); Anforderungen an das Vorliegen der Rechtmäßigkeit der Antrags auf Untersagung zur Erteilung von Anordnungen zur Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen; Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2005 - L 29 B 121/05
    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen das Schreiben der Antragsgegnerin vom 15. März 2005 ist jedoch auch dann unzulässig, wenn man das Arbeitsangebot als Verwaltungsakt ansieht (so das BVerwG zur Heranziehung zur Arbeit nach § 19 Bundessozialhilfegesetz -BSHG-; vgl. Urteil vom 13. Oktober 1983, -5 C 66.82-, FEVS 33, 45).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B

    Beschäftigungsangebot nach § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III kein Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2005 - L 29 B 121/05
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Arbeitsangeboten im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III) zu folgen ist, wonach ein Beschäftigungsangebot nach der vorgenannten Regelung keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. BSG, Beschluss vom 21. Oktober 2003, Az. B 7 AL 82/03 B; Urteil vom 19. Januar 2005, Az. B 11 a/11 AL 39/04 R).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1999 - 24 B 1378/98

    D (A), Sozialhilfe, Gemeinnützige Arbeit, Widerspruch, Zulässigkeit,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2005 - L 29 B 121/05
    Es handelt sich dann nämlich, da hier noch keine negativen Rechtsfolgen durch die Antragsgegnerin ausgesprochen worden sind, um einen begünstigenden, die Arbeitsbedingungen festlegenden Verwaltungsakt, gegen den nur Widerspruch und Verpflichtungsklage statthaft wären (vgl. zu § 19 BSHG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. März 1999, 24 B 1378/98, info also 1999, 137).
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