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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 29 B 1844/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,26448
LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 29 B 1844/08 AS ER (https://dejure.org/2008,26448)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.2008 - L 29 B 1844/08 AS ER (https://dejure.org/2008,26448)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - L 29 B 1844/08 AS ER (https://dejure.org/2008,26448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einer gesamten Bedarfsgemeinschaft (sog. "Meistbegünstigungsprinzip ")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 29 B 1844/08
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 12. Mai 2005 ausgeführt hat (1 BvR 569/05 - in Breithaupt 2005, 803 und in info also 2005, 166), begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, zur Vermeidung der Vorwegnahme der Hauptsache lediglich Leistungen mit einem Abschlag zuzusprechen.
  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 29 B 1844/08
    Das BVerfG verwies insoweit auf das Sozialgericht Düsseldorf (in NJW 2005, Seite 845, 847), das zur Vermeidung einer Vorwegnahme der Hauptsache die zu zahlenden Leistungen auf 80 % begrenzt hatte.
  • OVG Hamburg, 04.04.1990 - Bs IV 8/90

    Sozialhilfe; Einstweilige Anordnung; Leistung für Vergangenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 29 B 1844/08
    Auch im Beschwerdeverfahren sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OVG Hamburg, NVwZ 1990, 975).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 29 B 1844/08
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 8/06 R - in SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) war zudem das Begehren der Antragsteller nach § 123 SGG dahingehend auszulegen, dass nicht nur Ansprüche der Antragstellers zu 1) und 2), sondern der gesamten Bedarfsgemeinschaft und mithin auch des Antragstellers zu 3) geltend gemacht werden sollen (so genanntes "Meistbegünstigungsprinzip ").
  • SG Neuruppin, 26.04.2010 - S 18 AS 429/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Leistungsgewährung -

    Zudem hielt es die Kammer auch im Hinblick darauf, dass vorliegend eine Folgenabwägung durchzuführen war und ein Nachweis des Bestehens der Haushaltsgemeinschaft im Hauptsacheverfahren möglich ist, ausnahmsweise für angemessen, im Eilverfahren einen Abschlag bezüglich der Regelleistung vorzunehmen (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.10.2008 - L 29 B 1844/08 AS ER, zu finden unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Neuruppin, 06.07.2015 - S 26 AS 1323/15

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des

    Im Hinblick auf die genannten Bedarfe genügen jedenfalls grundsätzlich nach wie vor 80 Prozent des Regelbedarfes, um den gegenwärtigen existenziellen Bedarf zu befriedigen und eine Notlage abzuwenden (für einen Abschlag von bis zu sogar 30 Prozent: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Februar 2006, - L 14 B 1157/05 AS ER, RdNr 10; für einen Abschlag von 20 Prozent: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007, - L 7 SO 5672/06 ER-B, RdNr 6; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - L 29 B 1844/08 AS ER, RdNr 34).
  • SG Neuruppin, 23.07.2014 - S 26 AS 1464/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - keine Glaubhaftmachung einer

    Dementsprechend genügen jedenfalls grundsätzlich nach wie vor 80 Prozent des Regelbedarfes, um den gegenwärtigen Bedarf zu befriedigen und eine Notlage abzuwenden ( für einen Abschlag von bis zu sogar 30 Prozent: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Februar 2006, - L 14 B 1157/05 AS ER, RdNr 10; für einen Abschlag von 20 Prozent: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007, - L 7 SO 5672/06 ER-B, RdNr 6; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - L 29 B 1844/08 AS ER, RdNr 34, jeweils zitiert nach juris ).
  • SG Neuruppin, 06.07.2015 - S 26 AS 1324/15

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des

    Im Hinblick auf die genannten Bedarfe genügen jedenfalls grundsätzlich nach wie vor 80 Prozent des Regelbedarfes, um den gegenwärtigen existenziellen Bedarf zu befriedigen und eine Notlage abzuwenden (für einen Abschlag von bis zu sogar 30 Prozent: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Februar 2006, - L 14 B 1157/05 AS ER, RdNr 10; für einen Abschlag von 20 Prozent: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007, - L 7 SO 5672/06 ER-B, RdNr 6; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - L 29 B 1844/08 AS ER, RdNr 34).
  • SG Neuruppin, 22.06.2015 - S 26 AS 1250/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung weiterer Leistungen zur

    Im Hinblick auf die genannten Bedarfe genügen jedenfalls grundsätzlich nach wie vor 80 Prozent des Regelbedarfes, um den gegenwärtigen existenziellen Bedarf zu befriedigen und eine Notlage abzuwenden (für einen Abschlag von bis zu sogar 30 Prozent: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Februar 2006, - L 14 B 1157/05 AS ER, RdNr 10; für einen Abschlag von 20 Prozent: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007, - L 7 SO 5672/06 ER-B, RdNr 6; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - L 29 B 1844/08 AS ER, RdNr 34).
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