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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06 AS ER   

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https://dejure.org/2006,85431
LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06 AS ER (https://dejure.org/2006,85431)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2006 - L 29 B 314/06 AS ER (https://dejure.org/2006,85431)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - L 29 B 314/06 AS ER (https://dejure.org/2006,85431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Voraussetzungen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft; Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft bei einer Dauer des Zusammenlebens von bis zu einem Jahr; Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft; Nachweis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06
    Entscheidend ist stets das Gesamtbild der für den streitgegenständlichen Zeitraum festgestellten Indizien (BVerwG, a. a. O.; vgl. auch BSG in SozR 3-4100 § 119 Nr. 15).

    Hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der Beziehung hat das Bundessozialgericht zunächst einen Dreijahreszeitraum für das Zusammenleben (Urteil vom 29. April 1998, B 7 AL 56/97 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) angesetzt, in einem späteren Urteil aber ausgeführt, dieser sei nicht im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen, jedoch sei die bisherige Dauer des Zusammenlebens ein wesentliches Indiz für die Ernsthaftigkeit der Beziehung (Urteil vom 17. Oktober 2002, s. o. zu Buchstabe a).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - L 5 B 1362/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06
    Der Senat folgt diesbezüglich auch nicht der vom 5. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vertretenen Auffassung (Beschluss vom 18. Januar 2006 - L 5 B 1362/05 AS ER), nach dem im Regelfall jedenfalls bei einer Dauer des Zusammenlebens von bis zu einem Jahr - von besonderen Umständen (etwa der gemeinsamen Sorge um Kinder) abgesehen - regelmäßig kein Grund für die Annahme eine eheähnlichen Gemeinschaft als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft bestehe, denn eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II kann vielmehr bei Vorliegen der Voraussetzungen auch vom ersten Tag des Zusammenlebens bestehen, soweit diese nur auf Dauer angelegt ist.

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes angeschlossen und zusätzlich ausgeführt, dass jedenfalls bei einer Dauer des Zusammenlebens von bis zu einem Jahr - von besonderen Umständen wie z. B. der gemeinsamen Sorge für Kinder abgesehen - regelmäßig keine Einstehensgemeinschaft vorliegen werde (Beschluss vom 18. Januar 2006 - L 5 B 1362/05 AS ER).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 12 M 345/98

    Eheähnliche Gemeinschaft; Sozialhilfe; Beweislast; Wirtschaftsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06
    Insofern ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Erklärungen der Beteiligten, die mehr und mehr erfahren haben, worauf es ankommt, um die Voraussetzungen für eine eheähnliche Gemeinschaft auszuschließen, immer weniger glaubhaft werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 12 M 345/98 -, FEVS 48, S. 545 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06
    13 Eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b SGB II liegt nur dann vor, wenn sie als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus geht und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner für einander begründen (vgl. zu § 122 BSHG: BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, Az. 5 C 16/93, BVerwGE 98, 195 ff.).
  • LSG Hamburg, 09.02.2006 - L 5 B 346/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06
    Die vom Sozialgericht genannten Entscheidungen der Landessozialgerichte Hamburg und Niedersachsen-Bremen führen zu keinem anderen Ergebnis, da diese Entscheidungen entweder bereits gepfändetes Erwerbseinkommen (LSG Hamburg - L 5 B 346/05 AS ER) oder freiwillige Tilgungsleistungen auf bereits vorliegende Titel (LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AS 48/05 ER) betrafen, was vorliegend nach dem Vorbringen der Antragsteller bei den Ratenzahlungen des Antragstellers zu 1) an die G Bank nicht glaubhaft gemacht worden ist.
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06
    Der Antragsteller zu 1), als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, erhält das Einkommen in voller Höhe ausgezahlt und trifft die Entscheidung über die Verwendung selbst (auch das BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1977, V C 35.77, BVerwGE 55, 148 ff. stellte zum BSHG darauf ab, ob der Schuldner die Mittel "von Anfang an ungeschmälert in der Hand hatte").
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2005 - L 8 AS 48/05

    Einbeziehung von eheähnlichen Gemeinschaften in den Begriff der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06
    Die vom Sozialgericht genannten Entscheidungen der Landessozialgerichte Hamburg und Niedersachsen-Bremen führen zu keinem anderen Ergebnis, da diese Entscheidungen entweder bereits gepfändetes Erwerbseinkommen (LSG Hamburg - L 5 B 346/05 AS ER) oder freiwillige Tilgungsleistungen auf bereits vorliegende Titel (LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AS 48/05 ER) betrafen, was vorliegend nach dem Vorbringen der Antragsteller bei den Ratenzahlungen des Antragstellers zu 1) an die G Bank nicht glaubhaft gemacht worden ist.
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06
    Die vom Bundessozialgericht (B 7 AL 96/00 R in SozR 3 3-4100 § 119 Nr. 26) in einem rechtlich anderem Zusammenhang (Sperrzeit) genannten Fristen sind dabei für die Prüfung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 2 S. 1 SGB II vorliegt, nicht von ausschlaggebender Bedeutung.
  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06
    Der Antragsteller zu 1) muss sein Einkommen als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 SGB II) für deren Mitglieder einsetzen (§ 9 Abs. 2 SGB II), auch wenn er sich dadurch außerstande setzt, bestehende vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. zum Sozialhilferecht: BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1965, V C 32.64, BVerwGE 20, 188).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Für ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gilt dieses selbst dann, wenn es sich dadurch außerstande setzt, bestehende vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.6.2006 - L 29 B 314/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.2.2007 - L 12 AS 12/06).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15

    Verlust des Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer bei Ausreise aus der

    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat (vergleiche schon Beschluss vom 21. Juni 2006, L 29 B 314/06 AS ER, zitiert nach juris), ist bei der Prüfung ob von einer gelungenen Glaubhaftmachung eines behaupteten Anspruches auszugehen ist, zudem nicht entscheidend auf die Angaben des Antragstellers abzustellen.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 3 AS 2898/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit -

    Dies gilt selbst dann, wenn sich die Hilfe suchende Person dadurch außerstande setzt, bestehende vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R - juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R - juris Rn. 25; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2006 - L 29 B 314/06 - juris Rn. 38; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2007 - L 12 AS 12/06 - juris Orientierungssatz Nr. 2; Mues in Estelmann, SGB II, § 11, Rn. 34).
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