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   LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AL 1014/11   

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https://dejure.org/2013,22267
LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AL 1014/11 (https://dejure.org/2013,22267)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2013 - L 3 AL 1014/11 (https://dejure.org/2013,22267)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2013 - L 3 AL 1014/11 (https://dejure.org/2013,22267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Verzugslohn - keine erbrachte Arbeitsleistung - Annahmeverzug des Arbeitgebers - Ausübung des Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts durch Arbeitnehmer - Erforderlichkeit der vorherigen Ankündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld; Insolvenzschutz von Verzugslohn

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 183 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 02.12.2006, § 165 SGB 3 vom 20.12.2011, § 611 BGB, § 615 S 1 BGB, § 273 Abs 1 BGB
    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Verzugslohn - keine erbrachte Arbeitsleistung - Annahmeverzug des Arbeitgebers - Ausübung des Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts durch Arbeitnehmer - Erforderlichkeit der vorherigen Ankündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld; Insolvenzschutz von Verzugslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AL 1014/11
    Soweit der Kläger während des Verfahren beantragt hat, die Akten der Staatsanwaltschaft S. betreffend des Strafverfahrens gegen S hinzuzuziehen, hat er diesen Antrag in der mündlichen Verhandlung vom 10.04.2013 nicht mehr gestellt und daher nicht aufrechterhalten, weswegen dem Begehren bereits deswegen nicht zu entsprechen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R

    Konkursausfallgeld - maßgebendes Insolvenzereignis - Konkursausfallgeldzeitraum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AL 1014/11
    Hierunter kann grds. auch Verzugslohn nach §§ 611, 615 BGB fallen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R - veröffentlicht in juris).
  • LAG Hessen, 13.09.1984 - 12 Sa 676/84
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AL 1014/11
    Sowohl § 321 BGB als auch § 273 Abs. 1 BGB setzen jedoch voraus, dass, bevor das Recht ausgeübt wird, der Arbeitnehmer den Arbeitgeber möglichst frühzeitig von der beabsichtigten Geltendmachung in Kenntnis setzt und eine gewisse Zeit abwartet, bevor das Zurückbehaltungsrecht tatsächlich ausgeübt wird (Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss vom 13.09.1984 - 12 Sa 676/84 - Kurztext veröffentlicht in juris; Preis in Erfurter Kommentar, 7. Aufl. § 611 BGB, Rn. 852), damit der Arbeitgeber ggf. den Anspruch auf Arbeitsentgelt erfüllen bzw. Sicherheit leisten (vgl. § 273 Abs. 3 BGB bzw. § 321 Abs. 1 Satz 2 BGB) kann.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 577/10

    Zurückbehaltungsrecht - Annahmeverzug

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AL 1014/11
    Der Arbeitgeber gerät mit der Folge, dass er gemäß § 615 Satz 1 BGB die Vergütung zu zahlen hat, in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht ausübt (vgl. u.a. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2011 - 9 Sa 577/10 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AL 985/22

    Insolvenzgeldanspruch - bestehendes Arbeitsverhältnis im Insolvenzgeldzeitraum -

    Der Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug des Arbeitgebers setzt voraus, dass der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis die Arbeitsleistung anbietet sowie leistungsfähig und leistungswillig ist und der Arbeitgeber die geschuldete Arbeitsleistung nicht annimmt (Voelzke in Hauck/Noftz SGB III, § 165 Rn. 112; Kühl in Brand, SGB 111, 9. Auflage 2021, § 165 Rn. 27; Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, SGB 111, 7. Auflage 2021, § 165 Rn. 31; vergleiche Senatsurteil vom 10.04.2013 - L 3 AL 1014/11, juris Rn. 31, 32; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2006 - L 12 AL 28/05, juris Rn. 24, 25).
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