Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 12.11.2008 - L 3 AL 1106/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - schweizerisches Krankentagegeld - halbe Invaliditätsrente - keine vergleichbare Leistung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Arbeitslosengeld für einen in Konstanz wohnenden und zuvor in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer; Berücksichtigung von in der Schweiz zurückgelegten Versicherungszeiten bei der Bewertung der Anwartschaftszeit; Auswirkungen des Bezugs schweizerischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB III § 142 Abs. 1; SGB III § 142 Abs. 3
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ruhen des Leistungsanspruchs wegen des Bezugs von schweizerischem Krankentagegeld
Verfahrensgang
- SG Konstanz, 05.08.2004 - S 5 AL 1383/03
- LSG Baden-Württemberg, 12.11.2008 - L 3 AL 1106/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 66/79
Ähnlicher Bezug öffentlich-rechtlicher Art - Übergangsversorgung - Altersgrenze - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2008 - L 3 AL 1106/05
Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, keine doppelte Sicherung des Lebensunterhalts durch Gewährung von zwei Leistungen mit Lohnersatzfunktion aus öffentlichen Kassen (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 9 zu § 118 AFG) zuzulassen.
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 12 AL 3721/13
Anrechnung in der Schweiz zurückgelegter Versicherungszeiten bei der Bewilligung …
Entscheidend bleibt mithin, dass es sich nach dem Schweizer Recht um keine Leistungen aus öffentlichen Mitteln handelt, also um Leistungen aus Mitteln, die für öffentliche Ausgaben vorgesehen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2008 - L 3 AL 1106/05 -, juris). - LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 4127/17
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Nichtberücksichtigung von Zeiten …
Entscheidend bleibt mithin, dass es sich nach dem Schweizer Recht um keine Leistungen aus öffentlichen Mitteln handelt, also um Leistungen aus Mitteln, die für öffentliche Ausgaben vorgesehen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2008 - L 3 AL 1106/05 -, juris).". - LSG Baden-Württemberg, 24.01.2019 - L 10 R 1566/15
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Lediglich am Rande ist darauf hinzuweisen, dass sich die Voraussetzungen einer schweizerischen Invalidenrente grundlegend von denen einer deutschen Rente wegen Erwerbsminderung unterscheiden (s. dazu im Einzelnen etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2008, L 3 AL 1106/05 in juris, Rdnr. 31). - LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 12 AS 3721/13
Arbeitslosengeldanspruch - Anspruchsdauer - erweiterte Rahmenfrist - …
Entscheidend bleibt mithin, dass es sich nach dem Schweizer Recht um keine Leistungen aus öffentlichen Mitteln handelt, also um Leistungen aus Mitteln, die für öffentliche Ausgaben vorgesehen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2008 - L 3 AL 1106/05 -, juris).