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   LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16   

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https://dejure.org/2017,39242
LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16 (https://dejure.org/2017,39242)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06.04.2017 - L 3 AL 133/16 (https://dejure.org/2017,39242)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06. April 2017 - L 3 AL 133/16 (https://dejure.org/2017,39242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Altersteilzeitvertrag im Blockmodell; Wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16
    Wenn ein Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell schließt und dadurch mit seinem Arbeitgeber die Umwandlung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses in ein befristetet vereinbart, liegt darin ein "Lösen" eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne von § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7a AL 6/08 R - BSGE 104, 90 ff. = SozR 4-4300 § 144 Nr. 18 = juris, jeweils Leitsatz 1; Valgolio, a. a. O., Rdnr. 61a, m. w. N.; Winkler, in: Gagel, SGB II/SGB III [64. Erg. Lfg, Dezember 2016], § 159 Rdnr. 75, m. w. N.).

    Ein solcher wichtiger Grund, der den Eintritt einer Sperrzeit verhindert, liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der Vorgängerregelung von § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III, dem bis zum 31. März 2012 geltenden § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III, im Falle des Abschlusses einer Altersteilzeitvereinbarung dann vor, wenn der Arbeitnehmer bei Abschluss der Vereinbarung beabsichtigt, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden und diese Annahme prognostisch auch gerechtfertigt ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 18 = juris Rdnr. 11 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 13. Februar 2014 - L 3 AL 100/12 - juris Rdnr. 23).

    Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 21. Juli 2009 ausgeführt, dass es erklärtes Ziel des Gesetzgebers war, mit der Einführung der Altersteilzeit die Praxis der Frühverrentung durch eine neue sozialverträgliche Möglichkeit eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand abzulösen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 2009, a. a. O., Rdnr. 13, unter Verweis auf BR-Drs. 208/96, S.1, 22).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 2009, a. a. O., Rdnr. 14) jedoch nur dann, wenn nach der Altersteilzeit auch tatsächlich die Rente beantragt werden soll.

    Die rein subjektive Vorstellung des Arbeitnehmers genügt nicht (ständige Rspr., vgl. z. B. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 35/03 R - BSGE 92, 74 [82] = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6 = juris Rdnr. 19; BSG, Urteil vom 21. Juli 2009, a. a. O., Rdnr. 14; jeweils m. w. N.).

    Die Beurteilung seines künftigen Verhaltens ist damit aber abhängig von der rentenrechtlichen Situation und davon, ob beziehungsweise wie der Arbeitnehmer diese unter Berücksichtigung welcher Kenntnisse beziehungsweise Nachfragen bei sachkundigen Stellen eingeschätzt hat (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 2009, a. a. O., Rdnr. 14).

    Ferner kann sich ein wichtiger Grund daraus ergeben, dass dem Arbeitnehmer, wenn er nicht die entsprechende Vereinbarung mit der vormaligen Arbeitgeberin getroffen hätte, eine betriebsbedingte Kündigung gedroht hätte (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 2009, a. a. O., m. w. N.).

    Denn das Bundessozialgericht hat zwar im Urteil vom 21. Juli 2009 ausgeführt, dass die Beurteilung des künftigen Verhaltens eines Arbeitnehmers von der rentenrechtlichen Situation und davon abhängig ist, ob beziehungsweise wie er diese unter Berücksichtigung welcher Kenntnisse beziehungsweise Nachfragen bei sachkundigen Stellen eingeschätzt hat (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 2009, a. a. O., Rdnr. 14).

    Denn das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 21. Juli 2009 eine drohende betriebsbedingte Kündigung lediglich als weiteren wichtigen Grund ("ferner") angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 2009, a. a. O., m. w. N.).

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16
    Entsprechendes gilt für das Argument im Sperrzeitbescheid vom 27. November 2015, dass der Kläger nach Ablauf der Altersteilzeitvereinbarung keinen Anschlussarbeitsplatz gehabt habe (zur grob fahrlässigen Herbeiführung der Arbeitslosigkeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages ohne konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz vgl. BSG, Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - BSGE 111, 1 ff. = SozR 4-4300 § 144 Nr. 23 = juris, jeweils Rdnr. 15, m. w. N. und bei eigener Kündigung vgl. BSG, Urteil vom 20. April 1977 - 7 RAr 112/75 - BSGE 43, 269 ff. = SozR 4100 § 119 Nr. 2 = juris Rdnr. 11).

    Unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20. April 1977, worin dieses die Möglichkeit des Wegfalls eines wichtigen Grundes angedeutet hat (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 1977 - 7 RAr 112/75 - BSGE 43, 269 ff. = SozR 4100 § 119 Nr. 2 = juris Rdnr. 16), hat das Landessozialgericht dahinstehen lassen, ob der wichtige Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses später entfallen sei, nachdem sich die Klägerin mit Bekanntwerden der Pläne des Gesetzgebers zu einer abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte noch während des Arbeitsverhältnisses, aber kurz vor dem Ende der Freistellungsphase, entschieden habe, ihren ursprünglichen Plan, unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen nahtlos nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Altersrente zu beanspruchen, aufzugeben.

    Im Interesse der Versichertengemeinschaft müsse es als zumutbar angesehen werden, dass der Versicherte, sofern er erkennen könne, dass der für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorhanden gewesene wichtige Grund entfalle, Maßnahmen treffe, um diese Auflösung zu verhindern (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 1977, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2016 - L 18 AL 96/16

    Ausschluss des Eintritts einer Sperrzeit bei Vereinbarung von Altersteilzeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16
    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ebenfalls allein auf den Zeitpunkt des Lösungstatbestandes abgestellt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. November 2016 - L 18 AL 96/16 - juris Rdnr. 19).

    Dass entgegen diesen Ausführungen eine hinreichende Rechtsgrundlage vorhanden wäre, ergibt sich nicht aus dem Urteil des Bundessozialgericht vom 20. April 1977, auf das im vorliegenden Zusammenhang verschiedentlich Bezug genommen wird (vgl. z. B. SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - info also 2016, 22 ff. = juris Rdnr. 18; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2016, a. a. O., Rdnr. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. November 2016, a. a. O.; Bienert, info also 2015, 205 [208]; Bienert, info also 2016, 26 [27]).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Dauer - besondere

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16
    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juni 2016 - L 1 AL 48/15 - juris Rdnr. 31) und des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2016 - L 8 AL 1777/16 - info also 2017, 15 ff. = juris Rdnr. 36) muss der im Zeitpunkt der Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gegebene wichtige Grund "im Sinne einer Perpetuierung" weiter gegeben sein.

    Dass entgegen diesen Ausführungen eine hinreichende Rechtsgrundlage vorhanden wäre, ergibt sich nicht aus dem Urteil des Bundessozialgericht vom 20. April 1977, auf das im vorliegenden Zusammenhang verschiedentlich Bezug genommen wird (vgl. z. B. SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - info also 2016, 22 ff. = juris Rdnr. 18; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2016, a. a. O., Rdnr. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. November 2016, a. a. O.; Bienert, info also 2015, 205 [208]; Bienert, info also 2016, 26 [27]).

  • SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16
    Nach Auffassung der 7. Kammer des Sozialgerichtes Karlsruhe (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - info also 2016, 22 ff. = juris Rdnr. 21 ff.; vgl. auch die Anm. zu dieser Entscheidung: Schmitz, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III [2014], § 159 [Aktualisierung] Rdnr. 32.4) erfordert das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Abschluss eines Altersteilzeitvertrages nicht nur die im Zeitpunkt des Abschlusses des Altersteilzeitvertrages bestehende Absicht, nach Durchlaufen der Altersteilzeit Rente zu beantragen.

    Dass entgegen diesen Ausführungen eine hinreichende Rechtsgrundlage vorhanden wäre, ergibt sich nicht aus dem Urteil des Bundessozialgericht vom 20. April 1977, auf das im vorliegenden Zusammenhang verschiedentlich Bezug genommen wird (vgl. z. B. SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - info also 2016, 22 ff. = juris Rdnr. 18; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2016, a. a. O., Rdnr. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. November 2016, a. a. O.; Bienert, info also 2015, 205 [208]; Bienert, info also 2016, 26 [27]).

  • LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06

    Sperrzeitbescheid und der folgende Bewilligungsbescheid als eine einheitliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16
    Ein wichtiger Grund im Sinne der Regelung über die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe steht dem Arbeitnehmer nur dann zur Seite, wenn sein körperliches oder geistiges Leistungsvermögen die künftige Ausübung der bisherigen Tätigkeit dauerhaft zumindest wesentlich erschweren würde (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 3 AL 238/06 - juris Rdnr. 35).

    Der Entscheidung des Senates lag allerdings der Fall eines Aufhebungsvertrages zugrunde (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 7. Mai 2009, a. a. O., Rdnr. 4 ff.).

  • SG Speyer, 13.05.2015 - S 1 AL 311/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16
    Der Kläger hat unter anderem auf die Urteile des Sozialgerichtes Speyer vom 13. Mai 2015 (Az. S 1 AL 311/14) und des Sozialgerichtes Karlsruhe vom 6. Juli 2015 (Az. S 5 AL 3838/14) verwiesen.

    Das Sozialgericht Speyer (vgl. SG Speyer, Urteil vom 13. Mai 2015 - S 1 AL 311/14 - info also 2015, 209 ff. = juris Rdnr. 21 ff.) hat in der Nichtbeantragung der Altersrente ein Herbeiführen der Arbeitslosigkeit gesehen, hierfür aber wegen der rentenrechtlichen Änderungen einen wichtigen Grund bejaht.

  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 3/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16
    Das Bundessozialgericht hat zu der neuen Regelung in § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB II im Urteil vom 8. Februar 2017 (Az. B 14 AS 3/16 R) entschieden, dass diese Einfügung, dass als ein Herbeiführen auch ein Aufrechterhalten der Hilfebedürftigkeit gilt, entgegen der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drucks 18/8041 S 45) keine Klarstellung sei, wie schon aus dem Vergleich der Wörter "herbeiführen" und "aufrechterhalten" folge (vgl. Nummer 3 des Terminberichts Nr. 3/17).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2016 - L 1 AL 48/15
    Auszug aus LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16
    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juni 2016 - L 1 AL 48/15 - juris Rdnr. 31) und des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2016 - L 8 AL 1777/16 - info also 2017, 15 ff. = juris Rdnr. 36) muss der im Zeitpunkt der Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gegebene wichtige Grund "im Sinne einer Perpetuierung" weiter gegeben sein.
  • SG Kassel, 30.11.2015 - S 3 AL 10/15

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16
    In diesem Sinne haben auch die 5. Kammer des Sozialgerichtes Karlsruhe (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 2015 - info also 2015, 211 f. = juris Rdnr. 24) und das Sozialgericht Kassel (vgl. SG Kassel, Urteil vom 30. November 2015 - S 3 AL 10/15 - juris Rdnr. 23) die Auffassung vertreten, dass für die Prüfung des wichtigen Grundes ausschließlich die Verhältnisse bei Lösung des Beschäftigungsverhältnisses maßgebend sind, also bei Abschluss des Altersteilzeitvertrags.
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

  • SG München, 05.11.2013 - S 35 AL 983/12

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

  • LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14

    Arbeitsförderungsrecht; gesundheitliche Beeinträchtigungen; Sabbatical;

  • LSG Sachsen, 27.02.2014 - L 3 AS 579/11

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach

  • SG Karlsruhe, 06.07.2015 - S 5 AL 3838/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe -

  • LSG Sachsen, 13.02.2014 - L 3 AL 100/12

    Streit um die Zahlung von Arbeitslosengeld

  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 6/90

    Keine Anhörung vor Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe bei neuem

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

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