Rechtsprechung
LSG Sachsen, 18.12.2003 - L 3 AL 136/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Anspruchs auf Krankengeld und Arbeitslosengeld; Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Vorliegen eines Ruhenstatbestands; Ende eines Krankengeldanspruchs einen Monat nach Ende der Mitgliedschaft in der Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 14.02.2003 - S 2 AL 872/01
- LSG Sachsen, 18.12.2003 - L 3 AL 136/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - …
Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2003 - L 3 AL 136/03
In den Urteilen des BSG vom 02.11.2000 (B 11 AL 25/00 R) und 07.02.2002 (B 7 AL 28/01 R) werde die Lösung einer entsprechenden Problematik eher in einem erweiterten Schutz im Krankenversicherungsrecht gesehen, für den Fall, dass dadurch eine Sicherungslücke entstehe, dass die Arbeitsunfähigkeit, für die das Krankengeld gemäß § 19 Abs. 2 SGB V gewährt werde, über die Dauer eines Monats hinaus fortbestehe.Angesichts dessen, dass der Ruhenszeitraum demgemäß am 03.07.2001 geendet hatte, während des Laufes dieses Ruhenszeitraumes jedoch die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, stand dem Kläger ab dem 04.07.2001 kein fortzuzahlender Leistungsanspruch zu (vgl. hierzu auch die Entscheidung des BSG vom 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R), denn am 03.07.2001 hatte der Kläger keinen realisierbaren Alg-Anspruch.
Die Ausnahmesituation, dass Alg, das nach § 126 SGB III bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitslosen gezahlt wird, nicht nach Abs. 2 wegen Urlaubsabgeltung ruht, tritt hier nicht ein, da diese Ausnahmesituation ebenfalls voraussetzt, dass vor dem Urlaubsabgeltungszeitraum Alg bezogen wurde (BSG vom 07.02.2002 - a. a. O.).
Insoweit schließt sich der Senat nach eigener Prüfung der ständigen Rechtsprechung des BSG an, wie sie u. a. im Urteil vom 07.02.2002, a. a. O., dargelegt wurde.
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R
Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, …
Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2003 - L 3 AL 136/03
In den Urteilen des BSG vom 02.11.2000 (B 11 AL 25/00 R) und 07.02.2002 (B 7 AL 28/01 R) werde die Lösung einer entsprechenden Problematik eher in einem erweiterten Schutz im Krankenversicherungsrecht gesehen, für den Fall, dass dadurch eine Sicherungslücke entstehe, dass die Arbeitsunfähigkeit, für die das Krankengeld gemäß § 19 Abs. 2 SGB V gewährt werde, über die Dauer eines Monats hinaus fortbestehe.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 12 AL 34/05
Arbeitslosenversicherung
Soweit er auf den fehlenden Krankenversicherungsschutz hinweist, hier für maximal 10 Tage im März 2003, ist darauf hinzuweisen, dass sich das BSG bereits mehrfach mit dieser Frage befasst hat und verfassungsrechtliche Bedenken nicht gesehen hat, vielmehr hat es eine Lückenschließung im Krankenversicherungsrecht und nicht im Recht der Arbeitslosenversicherung angeregt (vgl. BSG vom 02.11.2002 - B 11 AL 25/00 R -, vom 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R -, vom 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R - und zuletzt LSG Sachsen vom 18.12.2003 - L 3 AL 136/03 -).