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   LSG Sachsen, 28.08.2003 - L 3 AL 164/02   

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LSG Sachsen, 28.08.2003 - L 3 AL 164/02 (https://dejure.org/2003,20388)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.08.2003 - L 3 AL 164/02 (https://dejure.org/2003,20388)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. August 2003 - L 3 AL 164/02 (https://dejure.org/2003,20388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und Rückforderung der gewährten Leistungen; Leistungserhebliche Änderung der Verhältnisse durch den Wechsel der Steuerklasse; Anforderungen an die Anhörung im Sinne des § 24 SGB X (Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.08.2003 - L 3 AL 164/02
    Dies bedeutet, dass die Klägerin unter Berücksichtigung ihrer individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit die in ihrer Personengruppe herrschende Sorgfaltspflicht in ungewöhnlich hohem Maße verletzt haben, mithin außer Acht gelassen haben musste, was im konkreten Fall jedem hätte einleuchten müssen (Wiesner in: von Wulffen, SGB X, 4. Aufl., Rdnr. 24 zu § 45 SGB X, BSG, Urteil vom 08.02.2001, Az.: B 11 AL 21/00 R).

    Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die tatsächlichen oder rechtlichen Mängel aus dem Bewilligungsbescheid oder anderen Umständen ergeben und für das Einsichtsvermögen des Betroffenen ohne Weiteres erkennbar sind (BSG, Urteil vom 08.02.2001, Seite 7, Az: B 11 AL 21/00 R).

    Dem Leistungsempfänger, der - wovon hier auszugehen ist - zutreffende Angaben zu seinen die Höhe der Leistung bestimmenden tatsächlichen Verhältnissen gemacht hat, ist grobe Fahrlässigkeit nur vorzuwerfen, wenn der Fehler ihm bei seinen subjektiven Erkenntnismöglichkeiten aus anderen Gründen geradezu "in die Augen springt" (vgl. BSG, Urteil vom 08.02.2001, Seite 7, Az: B 11 AL 21/00 R).

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R

    Anhörung bei Aberkennung einer Entschädigungsrente, Heilung

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.08.2003 - L 3 AL 164/02
    § 41 Abs. 2 SGB X n. F. gilt nicht für Verfahren, in denen - wie hier - die letzte Verwaltungsentscheidung vor dem 01.01.2001 getroffen wurde (vgl. Urteile des BSG vom 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R und B 4 RA 4/01 R, Entscheidung des Senats vom 22.02.01 - L 3 AL 56/00).
  • LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 56/00

    Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheides und Erstattungsbescheides bezüglich

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.08.2003 - L 3 AL 164/02
    § 41 Abs. 2 SGB X n. F. gilt nicht für Verfahren, in denen - wie hier - die letzte Verwaltungsentscheidung vor dem 01.01.2001 getroffen wurde (vgl. Urteile des BSG vom 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R und B 4 RA 4/01 R, Entscheidung des Senats vom 22.02.01 - L 3 AL 56/00).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Hinzuziehung Beteiligter -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.08.2003 - L 3 AL 164/02
    § 41 Abs. 2 SGB X n. F. gilt nicht für Verfahren, in denen - wie hier - die letzte Verwaltungsentscheidung vor dem 01.01.2001 getroffen wurde (vgl. Urteile des BSG vom 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R und B 4 RA 4/01 R, Entscheidung des Senats vom 22.02.01 - L 3 AL 56/00).
  • LSG Sachsen, 18.03.2010 - L 3 AL 213/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Rücknahme der Bewilligung; Ruhen wegen anderer

    Der erkennende Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht fest (vgl. SächsLSG, Urteil vom 28. August 2003 - L 3 AL 164/02 - JURIS-Dokument Rdnr. 49), wonach gefordert wurde, dass in Fällen, in denen ein Einkommen nicht in voller Höhe angerechnet wird, sondern dies erst nach einem komplexen Vorgang erfolgt, zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen das anzurechnende Einkommen mitgeteilt werden müsse, um den Betroffenen in die Lage zu versetzen, sich im Rahmen der Anhörung sachgerecht zu äußern.
  • LSG Sachsen, 12.05.2022 - L 3 AS 243/20
    Diese Anhörungspflicht beinhaltet zwei Punkte: Zum einen müssen alle entscheidungserheblichen Tatsachen so unterbreitet werden, dass der Beteiligte sie als entscheidungserheblich erkennen und sich zu ihnen sachgerecht äußern kann (so zur Heilung eines Anhörungsmangels: Sächs. LSG, Urteil vom 28. August 2003 - L 3 AL 164/02 - juris Rdnr. 50, m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 EG 2939/11
    Dies ist aber zweifelhaft, wenn die Einkommensänderung die Grundlage für eine komplizierte Neuberechnung ist (vgl Sächsisches LSG 28.08.2003, L 3 AL 164/02), wie es hier der Fall gewesen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 7 AS 5534/09
    Eine grundsätzliche Bedeutung kommt daher der aufgeworfenen Frage auch nicht durch die von den Klägern zitierte Entscheidung des LSG Sachsen (Urteil vom 28. März 2003 - L 3 AL 164/02 - (juris)) zu, die den Anwendungsbereich des § 24 Abs. 2 Nr. 5 SGB X entgegen dem Wortlaut eingeschränkt hatte.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 7 AS 5533/09
    Eine grundsätzliche Bedeutung kommt daher der aufgeworfenen Frage auch nicht durch die von den Klägern zitierte Entscheidung des LSG Sachsen (Urteil vom 28. März 2003 - L 3 AL 164/02 - (juris)) zu, die den Anwendungsbereich des § 24 Abs. 2 Nr. 5 SGB X entgegen dem Wortlaut eingeschränkt hatte.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 11 EL 2410/09
    Dies ist aber zweifelhaft, wenn die Einkommensänderung die Grundlage für eine komplizierte Neuberechnung ist (vgl Sächsisches LSG, Urteil vom 28. August 2003, L 3 AL 164/02), wie es hier der Fall ist.
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