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   LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 20/10   

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https://dejure.org/2011,17655
LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 (https://dejure.org/2011,17655)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 (https://dejure.org/2011,17655)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - L 3 AL 20/10 (https://dejure.org/2011,17655)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 30/93

    Beitragspflichtige Beschäftigung - Unterbrechung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 20/10
    Gestützt hat sich das LSG Rheinland-Pfalz dabei auch auf eine zu § 107 Satz 1 Nr. 5b und c AFG ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 im Verfahren 7 RAr 30/93; zitiert nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.08.2008 - L 3 AL 76/07

    Verlängerung der Rahmenfrist für das Arbeitslosengeld um Zeiten der Betreuung und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 20/10
    Der erkennende Senat hat diesbezüglich in seinem Urteil vom 29. August 2008 im Verfahren L 3 AL 76/07 ausgeführt, dass jedenfalls eine Unterbrechungszeit von mehr als einem Monat das Merkmal der Unmittelbarkeit insoweit nicht mehr erfüllt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 - L 1 AL 43/10
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 20/10
    Demgegenüber hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 31. März 2011 (L 1 AL 43/10; zitiert nach juris) entschieden, dass in den Fällen, in der eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit Beginn der Mutterschutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG endet und die Mutterschutzfrist mangels Bezug von Mutterschaftsgeld keine Anwartschaftszeit im Sinne von § 26 Abs. 2 SGB III darstellt, ein Zeitraum von zwei Monaten bis zu Beginn der Erziehungszeit (Geburt des Kindes zwei Wochen nach dem errechneten Termin) einen unter verfassungsrechtlichen Aspekten zu beachtenden Unterbrechungstatbestand darstellt, durch den die Unmittelbarkeit zwischen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und der Erziehungszeit gewahrt wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Bei einer Unterbrechung von beinahe zwei Monaten seien die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 SGB III auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht erfüllt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AL 20/10).

    Sofern die Beklagte davon ausgeht, dass von einer "Unmittelbarkeit" ausschließlich bei einem Zeitraum von maximal einem Monat zwischen der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der beginnenden Erziehungszeit ausgegangen werden kann (so auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. August 2008 - L 3 AL 76/07; Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AL 20/10 [für den Fall, dass das die Versicherungspflicht vermittelnde Beschäftigungsverhältnis vor Beginn der Mutterschutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG liegt]), ist diese Auslegung nach dem Gesetzeswortlaut keinesfalls geboten.

  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 145/14

    Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht

    Auch einige Landessozialgerichte verträten die Auffassung, dass "unmittelbar" in § 26 SGB Ill längstens einen Monat umfasse (z.B. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. Mai 2010 - L 3 AL 98/09 - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AL 20/10 - zitiert nach juris).

    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht geht auch hier davon aus, dass eine Unterbrechungszeit von mehr als einem Monat das Merkmal der "Unmittelbarkeit" nicht mehr erfüllt (Urteil vom 16. Dezember 2011, L 3 AL 20/10, Juris, Rdnr. 31), während das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wegen der Schutzfunktion des § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ableitet, dass eine Lücke von rund zwei Monaten den Unmittelbarkeitszusammenhang noch nicht aufhebt (Urteil vom 31. März 2011, L 1 AL 43/10, Juris, Rdnr. 41 ff.; zustimmend Schmidt, Mutterschaft und Arbeitslosengeld, SGb 2014, 242, 246 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Teils wird davon ausgegangen, dass noch am Tag vor Beginn der Leistung Versicherungspflicht - oder die anderen in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Alternativen - bestanden haben müsse (so wohl Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 103), teils wird eine "Unmittelbarkeit" noch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum angenommen (so zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III LSG NRW, Urt. v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - juris Rn. 22 ff. -, siehe aber auch Rn. 35, wonach der Bezug "von Krg anders als [der] Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu behandeln sei; kritisch zu dieser Entscheidung Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32.1 f.), teils sogar auch ein zweimonatiger Zeitraum zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezugs der Einkommensersatzleistung noch als unmittelbar angesehen (so LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 41 ff.- zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Begriff der Unmittelbarkeit der

    Teils wird davon ausgegangen, dass noch am Tag vor Beginn der Leistung Versicherungspflicht - oder die anderen in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Alternativen - bestanden haben müsse (so wohl Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 103), teils wird eine "Unmittelbarkeit" noch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum angenommen (so zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III LSG NRW, Urt. v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - juris Rn. 22 ff. -, siehe aber auch Rn. 35, wonach der Bezug "von Krg anders als [der] Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu behandeln sei; kritisch zu dieser Entscheidung Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32.1 f.), teils sogar auch ein zweimonatiger Zeitraum zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezugs der Einkommensersatzleistung noch als unmittelbar angesehen (so LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 41 ff.- zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29 ff.).
  • SG Marburg, 26.10.2015 - S 2 AL 114/13

    Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der Unmittelbarkeit in § 26 Abs. 2 SGB III

    In beiden Fällen hat die Bundesagentur für Arbeit letztlich ihren Rechtsstandpunkt aufgegeben und die Versicherungspflicht der dort betroffenen Mütter trotz längerer Unterbrechungen akzeptiert (siehe zu den Sachverhalten die jeweiligen Berufungsurteile: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 und LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Teils wird davon ausgegangen, dass am Tag vor Beginn der Erziehung Versicherungspflicht bestanden haben müsse (Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn 103), teils jedenfalls ein die Anschlussversicherung wahrender Unterbrechungszeitraum von nahezu zwei Monaten als auch von Verfassungs wegen nicht geboten angesehen, wenn der Beginn des Zeitraums außerhalb der Sechswochen-Schutzfrist des § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz liegt (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AL 20/10 - Revision anhängig zum Aktenzeichen B 11 AL 3/12 R).
  • SG Gelsenkirchen, 27.05.2015 - S 21 AL 222/14

    Erfüllung der erforderlichen Anwartschaftszeit als Voraussetzung für die

    Das LSG Schleswig-Holstein hat in einer Entscheidung vom 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - eine Lücke von zwei Monaten als ausreichend gesehen und das LSG NRW in seiner Entscheidung vom 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - eine Unterbrechung des sechswöchigen Ruhenszeitraumes nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V auch unter dem Begriff der Unmittelbarkeit gefasst.
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