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   LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06   

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LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06 (https://dejure.org/2009,14679)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.05.2009 - L 3 AL 238/06 (https://dejure.org/2009,14679)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - L 3 AL 238/06 (https://dejure.org/2009,14679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sperrzeitbescheid und der folgende Bewilligungsbescheid als eine einheitliche Regelung über die teilweise Versagung von Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit und die Minderung der Anspruchsdauer; Voraussetzungen für eine Sperrzeit nach § 144 Sozialgesetzbuch Drittes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06
    Ferner müssen Anhaltspunkte vorliegen, dass der Arbeitnehmer durch sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb einem anderen Mitarbeiter die Entlassung und damit die Arbeitslosigkeit erspart (BSG, a. a. O., JURIS-Dokument Rdnr. 24, 26, sowie Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 - JURIS-Dokument Rdnr. 22).

    Eigene Erwägungen des Arbeitnehmers zur Rechtslage oder der Umstand, dass Arbeitgeber und Betriebsrat die Erwartungshaltung hervorgerufen haben, der Arbeitnehmer sei zum Abschluss des Aufhebungsvertrages berechtigt, reichen grundsätzlich nicht aus, den Irrtum über den Eintritt einer Sperrzeit als unverschuldet und damit als Härtefall anzusehen (vgl. BSG, Urteile vom 13. März 1997, a. a. O., JURIS-Dokument Rdnr. 31, und vom 5. Juni 1997, a. a. O., JURIS-Dokument Rdnr. 26).

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06
    Ein solcher kann nur dann angenommen werden, wenn dem Kläger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht hätte zugemutet werden können (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 22/96 -SozR 3-1500 § 144 Nr. 12 = JURIS-Dokument Rdnr. 20).

    Eigene Erwägungen des Arbeitnehmers zur Rechtslage oder der Umstand, dass Arbeitgeber und Betriebsrat die Erwartungshaltung hervorgerufen haben, der Arbeitnehmer sei zum Abschluss des Aufhebungsvertrages berechtigt, reichen grundsätzlich nicht aus, den Irrtum über den Eintritt einer Sperrzeit als unverschuldet und damit als Härtefall anzusehen (vgl. BSG, Urteile vom 13. März 1997, a. a. O., JURIS-Dokument Rdnr. 31, und vom 5. Juni 1997, a. a. O., JURIS-Dokument Rdnr. 26).

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06
    Maßgeblich ist allein der tatsächliche Geschehensablauf (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 47/05 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 = JURIS-Dokument Rdnr. 12, m. w. N.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass ein wichtiger Grund objektiv vorliegt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 12. Juli 2006, a. a. O., JURIS-Dokument Rdnr. 13, m. w. N.).

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06
    Sperrzeitbescheid und der folgende Bewilligungsbescheid bilden nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 = JURIS-Dokument Rdnr. 14, vom 16. September 1999 - B 7 AL 32/98 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 = JURIS-Dokument Rdnr. 11 und vom 9. Februar 2006 - B 7a/7 AL 48/04 R - JURIS-Dokument Rdnr. 12) eine einheitliche Regelung über die teilweise Versagung von Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit und die Minderung der Anspruchsdauer.
  • LSG Sachsen, 08.03.2001 - L 3 AL 190/99

    Bestehen eines Arbeitslosengeldanspruches; Länge der Gesamtanspruchsdauer;

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 8. März 2001 (Az. L 3 AL 190/99) einen solchen beim Arbeitnehmer vermittelten Eindruck deshalb auch lediglich in die Gesamtbeurteilung aller für die Annahme einer besonderen Härte maßgebenden Umstände eingestellt.
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06
    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 49/97 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 = JURIS-Dokument Rdnr. 22).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06
    Sperrzeitbescheid und der folgende Bewilligungsbescheid bilden nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 = JURIS-Dokument Rdnr. 14, vom 16. September 1999 - B 7 AL 32/98 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 = JURIS-Dokument Rdnr. 11 und vom 9. Februar 2006 - B 7a/7 AL 48/04 R - JURIS-Dokument Rdnr. 12) eine einheitliche Regelung über die teilweise Versagung von Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit und die Minderung der Anspruchsdauer.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06
    Erforderlich sind in diesem Fall vielmehr überlagernde Sachzwänge in der betrieblichen Situation des Arbeitgebers und den daraus folgenden Bedingungen des Arbeitnehmers (BSG, Urteil vom 29. November 1989 - 7 RAr 86/88 -SozR 4100 § 119 Nr. 36 = JURIS-Dokument Rdnr. 23).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06
    Sperrzeitbescheid und der folgende Bewilligungsbescheid bilden nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 = JURIS-Dokument Rdnr. 14, vom 16. September 1999 - B 7 AL 32/98 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 = JURIS-Dokument Rdnr. 11 und vom 9. Februar 2006 - B 7a/7 AL 48/04 R - JURIS-Dokument Rdnr. 12) eine einheitliche Regelung über die teilweise Versagung von Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit und die Minderung der Anspruchsdauer.
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 238/06
    Dabei muss der wichtige Grund auch den Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses decken (BSG, Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 21/81 - SozR 4100 § 119 Nr. 17 = JURIS-Dokument Rdnr. 23).
  • LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Altersteilzeitvertrag im

    Ein wichtiger Grund im Sinne der Regelung über die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe steht dem Arbeitnehmer nur dann zur Seite, wenn sein körperliches oder geistiges Leistungsvermögen die künftige Ausübung der bisherigen Tätigkeit dauerhaft zumindest wesentlich erschweren würde (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 3 AL 238/06 - juris Rdnr. 35).

    Der Entscheidung des Senates lag allerdings der Fall eines Aufhebungsvertrages zugrunde (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 7. Mai 2009, a. a. O., Rdnr. 4 ff.).

  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 25/16

    Eintritt der Sperrzeit durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages ohne wichtigen

    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl BSG, Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 14; SächsLSG, Urteil vom 07.05.2009 - L 3 AL 238/06).
  • LSG Sachsen, 13.02.2014 - L 3 AL 100/12

    Streit um die Zahlung von Arbeitslosengeld

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2004 - B 7a/7 AL 94/04 R - SozR 4-4300 § 140 Nr. 2 Rdnr. 5 = JURIS-Dokument Rdnr. 13; weitere Nachweise bei Sächs. LSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 3 AL 238/06 - JURIS-Dokument Rdnr. 27) stellen der Sperrzeitbescheid und der am gleichen Tag ergangene Bewilligungsbescheid eine einheitliche Regelung über die teilweise Versagung von Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit und die Minderung der Anspruchsdauer dar.

    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 49/97 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 = JURIS-Dokument Rdnr. 22; Sächs. LSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 3 AL 238/06 - JURIS-Dokument Rndr. 39; Zur Nachfolgeregelung in § 159 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b SGB III: Karmanski, in: Brand, SGB III [6. Aufl., 2012], § 159 Rdnr. 159).

  • LSG Bayern, 19.04.2018 - L 10 AL 223/17

    Arbeitslosengeld und Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl BSG, Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 14; SächsLSG, Urteil vom 07.05.2009 - L 3 AL 238/06 - juris).
  • LSG Hessen, 20.10.2023 - L 7 AL 70/20

    Angehender Richter: Frühe Kündigung bei Kanzlei führt zu Sperrzeit

    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 49/97 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 = juris Rdnr. 22; vgl. auch Sächs. LSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 3 AL 238/06 - juris Rdnr. 39; Bay. LSG, Urteil vom 19. April 2018 - L10 AL 223/17 - juris Rdnr. 21).
  • LSG Bayern, 11.06.2015 - L 10 AL 43/14

    Arbeitsaufgabe, Arbeitslosengeld, besondere Härte

    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl BSG, Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 14; SächsLSG, Urteil vom 07.05.2009 - L 3 AL 238/06 - juris; Karmanski in Brand, SGB 111, 6. Auflage, § 159 Rn 159).
  • LSG Sachsen, 24.01.2013 - L 3 AL 112/11
    Maßgebend ist allein der tatsächliche Geschehensablauf (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 47/05 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 Rdnr. 12 = JURIS-Dokument Rdnr. 12, m. w. N.; Sächs. LSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 3 AL 238/06 - JURIS-Dokument Rdnr. 30; Sächs. LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 AL 10/11 - [n. V.]).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - L 12 AL 1334/10
    Ein wichtiger Grund steht dem Arbeitnehmer nur dann zur Seite, wenn sein körperliches oder geistiges Leistungsvermögen die künftige Ausübung der bisherigen Tätigkeit dauerhaft zumindest wesentlich erschweren würde (vgl. beispielsweise Sächsisches LSG, Urteil vom 07. Mai 2009 - L 3 AL 238/06 -).
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