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LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2003 - L 3 AL 25/02 |
Zitiervorschläge
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 2003 - L 3 AL 25/02 (https://dejure.org/2003,59974)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 17 AL 2967/14
Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Absetzung von Werbungs- und …
Werbungskosten i.S.d. § 155 SGB III sind Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) und damit folglich Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, U.v. 21.3.2003 - L 3 AL 25/02 - juris). - LSG Saarland, 10.09.2004 - L 8 AL 9/03
Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsgeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Aufhebung …
Hierbei handelt es sich aber nicht um im Rahmen der Anrechnung von Nebeneinkommen berücksichtigungsfähige Werbungskosten im Sinne des § 141 Abs. 1 SGB III. Für den Begriff der Werbungskosten ist auf die in § 9 EStG enthaltene Definition abzustellen, wonach Werbungskosten Aufwendungen zum Erwerb sowie zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen darstellen, die durch die kurzzeitige Tätigkeit veranlasst sein müssen (…vgl. Keller a.a.O. Rz. 19 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches LSG vom 21.03.2003, Az.: L 3 AL 25/02). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 11 AL 37/12 Es ist in der Rechtsprechung unbestritten bzw. praktisch außer Zweifel, dass Pauschalierungen oder Freibeträge für Werbungskosten bei der Anrechnung von Nebeneinkommen im Sinne des § 141 Abs. 1 Satz 1 SGB III (in der bis zum 20. Dezember 2012 geltenden Fassung; im Folgenden: alte Fassung - a.F.) ausscheiden (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. März 2003 - L 3 AL 25/02; zitiert nach juris).