Rechtsprechung
LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 303/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Fahrtkostenübernahme als Mobilitätshilfe bei auswärtiger Arbeitsaufnahme im Zusammenhang mit i.R. einer Einsatzwechseltätigkeit anfallenden Zusatzkosten; Abgrenzung zwischen Sitz eines Arbeitgebers und einer Niederlassung zur Bestimmung der für ein konkretes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 11.11.2005 - S 23 AL 1282/04
- LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 303/05
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Sachsen, 03.01.2008 - L 3 AL 166/07
Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Anspruch auf Gewährung einer …
Sie hat ergänzt, dass sich dies auch aus dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. Juni 2007 (Az.: L 3 AL 303/05) ergebe.Die im Zusammenhang mit einer Einsatzwechseltätigkeit anfallenden Zusatzkosten für den Arbeitnehmer muss grundsätzlich der Arbeitgeber nach § 670 BGB, der auch auf Dienst- und Arbeitsverhältnisse anwendbar ist (vgl. SächsLSG, Urteil vom 7. Juni 2007 - L 3 AL 303/05;… Weidenkaff, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch [66. Aufl., 2007], § 611 RdNr. 125, m.w.N.), tragen.
Dabei geht es nicht vordergründig um den im Handelsregister eingetragenen Sitz eines Unternehmens, sondern um die jeweilige Organisationseinheit, die das Arbeitsverhältnis "betreut", d. h. den Einsatz des Arbeitnehmers regelt (SächsLSG, Urteil vom 7. Juni 2007 - L 3 AL 303/05).
- LSG Sachsen, 03.01.2008 - L 3 AL 6/07
Anspruch auf Mobilitätshilfe bei ständig wechselnden Tätigkeitsstätten, …
Die im Zusammenhang mit einer Einsatzwechseltätigkeit anfallenden Zusatzkosten für den Arbeitnehmer muss grundsätzlich der Arbeitgeber nach § 670 BGB, der auch auf Dienst- und Arbeitsverhältnisse anwendbar ist (vgl. SächsLSG, Urteil vom 7. Juni 2007 - L 3 AL 303/05;… Weidenkaff, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch [66. Aufl., 2007], § 611 Rdnr. 125, m.w.N.), tragen.Dabei geht es nicht vordergründig um den im Handelsregister eingetragenen Sitz eines Unternehmens, sondern um die jeweilige Organisationseinheit, die das Arbeitsverhältnis "betreut", d.h. den Einsatz des Arbeitnehmers regelt (SächsLSG, Urteil vom 7. Juni 2007 - L 3 AL 303/05).
- LSG Sachsen, 15.07.2010 - L 3 AS 380/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Mobilitätshilfe bei einer …
Der erkennende Senat hat bereits wiederholt ausgeführt (vgl. SächsLSG, Urteile vom 7. Juni 2007 - L 3 AL 303/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 16…, vom 3. Januar 2008 - L 3 AL 6/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 15 …und vom 3. Januar 2008 - L 3 AL 166/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 15), dass die Vorschrift des § 53 SGB III verschiedene Unterstützungsleistungen, welche die Aufnahme einer neuen Beschäftigung erleichtern beziehungsweise ermöglichen sollten, regelte. - LSG Sachsen-Anhalt, 05.03.2008 - L 2 AL 13/06
Grundlagen für die Gewährung einer Fahrtkostenbeihilfe für die Aufnahme einer …
Zur Erreichung dieses Zweckes kann es allein darauf ankommen, zu welchem konkreten Arbeitsort der Arbeitslose fahren muss, um die Beschäftigung auszuführen, denn die Klägerin ist zur auswärtigen Arbeitsleistung vertraglich verpflichtet (a.A. Sächsisches LSG, Urteil vom 7. Juni 2007, L 3 AL 303/05, zitiert nach juris). - SG Lüneburg, 31.01.2012 - S 18 AL 270/09 Beihilfen sollen dagegen nicht die Kosten für eine Tätigkeit mit typischerweise ständig wechselnden Einsatzorten abdecken (Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7.6.2007 - L 3 AL 303/05 -).