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   LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 3 AL 3482/16   

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https://dejure.org/2017,23596
LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 3 AL 3482/16 (https://dejure.org/2017,23596)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2017 - L 3 AL 3482/16 (https://dejure.org/2017,23596)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2017 - L 3 AL 3482/16 (https://dejure.org/2017,23596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzgeld; Jahresgratifikation; Betriebliche Übung; Insolvenzereignis; Anspruch auf Insolvenzgeld; Berücksichtigungsfähigkeit einer unregelmäßigen freiwilligen Jahresgratifikation bzw. Jahressonderzahlung bei der Bemessung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 165 Abs 1 S 1 SGB 3, § 165 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3, § 167 SGB 3
    Insolvenzgeld - Höhe - Nichtberücksichtigung einer unregelmäßigen freiwilligen Jahresgratifikation bzw Jahressonderzahlung - kein Rechtsanspruch aus betrieblicher Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Berücksichtigungsfähigkeit einer unregelmäßigen freiwilligen Jahresgratifikation bzw. Jahressonderzahlung bei der Bemessung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Insolvenzgeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch von Arbeitnehmern auf Insolvenzgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 795
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 3 AL 3482/16
    Allerdings gilt für jährlich an die gesamte Belegschaft geleistete Gratifikationen die Regel, nach der eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder der Arbeitgeber bei der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 08.12.2010 - 10 AZR 671/09 - juris).

    Denn bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt entsteht schon gar kein Anspruch auf die Leistung, während bei einem Widerrufsvorbehalt hingegen der Arbeitnehmer einen Anspruch hat, der Arbeitgeber sich also vorbehält, die versprochene Leistung einseitig zu ändern, so dass die Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt dazu führen könnte, dass für einen um Verständnis bemühten Vertragspartner nicht deutlich wird, dass ein Rechtsbindungswille für die Zukunft ausgeschlossen bleiben soll (BAG, Urteil vom 08.12.2010 - 10 AZR 671/09 - juris).

    Diese Klausel verstärkt nicht nur die Aussage der Freiwilligkeit und betont nicht nur die fehlende rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers zu einer entsprechenden Zahlung, sondern zeigt im Zusammenhang mit dem Hinweis in § 4 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsvertrages, dass eben gerade kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Jahresgratifikation begründet worden ist (BAG, Urteil vom 08.12.2010 - 10 AZR 671/09 - juris).

    Insoweit unterscheidet sich dieser Sachverhalt grundlegend von demjenigen, welcher der Entscheidung des BSG vom 08.12.2010 (a.a.O.) zu Grunde lag.

  • BSG, 03.10.1989 - 10 RAr 8/89

    Beiträge bei einem Insolvenzereignis für den Insolvenztag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 3 AL 3482/16
    Mithin wird der dreimonatige Insolvenzgeldzeitraum grundsätzlich durch das Insolvenzereignis festgelegt (zu § 183 SGB III a. F.: BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 11 AL 6/09 R - juris) und endet grundsätzlich mit dem Tag, der dem Insolvenzereignis vorausgeht (BSG, Urteil vom 03.10.1989 - 10 RAr 8/89 - juris).
  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 6/09 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgeltes auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 3 AL 3482/16
    Mithin wird der dreimonatige Insolvenzgeldzeitraum grundsätzlich durch das Insolvenzereignis festgelegt (zu § 183 SGB III a. F.: BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 11 AL 6/09 R - juris) und endet grundsätzlich mit dem Tag, der dem Insolvenzereignis vorausgeht (BSG, Urteil vom 03.10.1989 - 10 RAr 8/89 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AL 985/22

    Insolvenzgeldanspruch - bestehendes Arbeitsverhältnis im Insolvenzgeldzeitraum -

    2.3.1 Der dreimonatige Insolvenzgeldzeitraum wird grundsätzlich durch das Insolvenzereignis festgelegt (zu § 183 SGB III a. F.: Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 01.07.2010 - B 11 AL 6/09 R, juris) und endet grundsätzlich mit dem Tag, der dem Insolvenzereignis vorausgeht (BSG, Urteil vom 03.10.1989 - 10 RAr 8/89, juris; vergleiche LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.2017 - L 3 AL 3482/16, juris Rn. 25, 26).
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