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   LSG Baden-Württemberg, 13.05.2009 - L 3 AL 3823/06   

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https://dejure.org/2009,79341
LSG Baden-Württemberg, 13.05.2009 - L 3 AL 3823/06 (https://dejure.org/2009,79341)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.05.2009 - L 3 AL 3823/06 (https://dejure.org/2009,79341)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - L 3 AL 3823/06 (https://dejure.org/2009,79341)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.11.2020 - L 4 AS 173/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die

    Der Umstand, dass sich der Klägerin entsprechende Nachfragen zum gemeinten Renteneinkommen nicht aufgedrängt haben, und sie dementsprechend auch bei ihrer Vorsprache beim Beklagten auch nicht nachgefragt hat, macht die Nichtangabe des laufenden Renteneinkommens grob fahrlässig (vgl. zu den Sorgfaltspflichten ausländischer Antragsteller: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Dezember 2000, L 5 AL 4372/00, RN 41; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Mai 2009, L 3 AL 3823/06, RN 35; BSG, Urteil vom 27. April 1997, 11 RAr 89/96, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 61/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Der Umstand, dass die Klägerin sich keine Gedanken zu den abgefragten Informationen in den Antragsformularen gemacht und dementsprechend bei ihrer Vorsprache beim Beklagten zur Antragstellung weder nachgefragt noch zu erkennen gegeben hat, dass sie den Inhalt der Formulare nicht erfasst hat, macht die Nichtangabe des laufenden Renteneinkommens grob fahrlässig (vgl. zu den Sorgfaltspflichten ausländischer Antragsteller: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Dezember 2000, Az.: L 5 AL 4372/00, juris RN 41; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Mai 2009, Az.: L 3 AL 3823/06, juris RN 35; BSG, Urteil vom 27. April 1997, Az.: 11 RAr 89/96, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 38/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Der Umstand, dass sich der Klägerin entsprechende Nachfragen zum gemeinten Renteneinkommen nicht aufgedrängt haben, und sie dementsprechend auch bei ihrer Vorsprache beim Beklagten auch nicht nachgefragt hat, macht die Nichtangabe des laufenden Renteneinkommens grob fahrlässig (vgl. zu den Sorgfaltspflichten ausländischer Antragsteller: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Dezember 2000, L 5 AL 4372/00, RN 41; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Mai 2009, L 3 AL 3823/06, RN 35; BSG, Urteil vom 27. April 1997, 11 Rar 89/96, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.11.2020 - L 4 AS 174/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die

    Der Umstand, dass sich der Klägerin entsprechende Nachfragen zum gemeinten Renteneinkommen nicht aufgedrängt haben, und sie dementsprechend auch bei ihrer Vorsprache beim Beklagten auch nicht nachgefragt hat, macht die Nichtangabe des laufenden Renteneinkommens grob fahrlässig (vgl. zu den Sorgfaltspflichten ausländischer Antragsteller: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Dezember 2000, Az.: L 5 AL 4372/00, RN 41; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Mai 2009, Az.: L 3 AL 3823/06, RN 35; BSG, Urteil vom 27. April 1997, Az.: 11 Rar 89/96, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 31/15
    Selbst wenn der Kläger aufgrund fehlender Sprachkenntnisse die Informationen der Beklagten nicht zur Kenntnis genommen hätte, wäre es leichtfertig gewesen, sich hierüber nicht mit fremder Hilfe zu informieren (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Mai 2009 - L 3 AL 3823/06 -, juris Rn. 35 m. w. N.; vgl. auch Senatsurteil vom 29. April 2003 - L 7 AL 124/02 -, juris Rn. 44; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R -, Rn. 33 m. w. N.), zumal diese Hilfe ihm offensichtlich zur Verfügung stand, wie die mehrfachen, jeweils in flüssiger deutscher Sprache erfolgten schriftlichen Äußerungen des Klägers zeigen, zuletzt vom 16. März 2011 im Rahmen der Anhörung.
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