Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag nach rechtmäßiger betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung - wichtiger Grund - keine Überschreitung der Abfindungshöhe nach § 1a Abs 2 KSchG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Keine Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrag, wenn Arbeitgeberkündigung rechtmäßig gewesen wäre
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufhebungsvertrag und keine Sperrzeit
Verfahrensgang
- SG Konstanz, 22.09.2010 - S 7 AL 2541/09
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10
Papierfundstellen
- NZS 2012, 160 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10
Im gegebenen Kontext des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages hat das BSG einen wichtigen Grund angenommen, wenn dem Arbeitnehmer zum gleichen Beendigungszeitpunkt eine rechtmäßige Kündigung aus einem nicht von seinem Verhalten abhängigen Grund gedroht hat (BSG, Urteil vom 25.04.2002, B 11 AL 89/01 R, veröffentlicht in juris). - BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R
Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Vermittlungsangebotes - wichtiger …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10
Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung, der Möglichkeit der Versichertengemeinschaft, sich gegen Risikofälle wehren zu können, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft, tritt eine Sperrzeit nur dann ein, wenn dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden konnte (st. Rspr. des BSG, u. a. Urteil vom 26.03.1998, B 11 AL 49/97 R; Urteil vom 03.05.2001, B 11 AL 80/00 R; jeweils veröffentlicht in juris). - LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10
Der Berichterstatter hat dabei unter anderem auf das Urteil des erkennenden Senats vom 16.02.2011 (L 3 AL 712/09) verwiesen, in dem entschieden worden ist, dass ein wichtiger Grund für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses dann vorliegt, wenn ein Aufhebungsvertrag aus betriebsbedingten Gründen abgeschlossen wurde, eine vereinbarte Abfindung den Betrag gemäß § 1a Abs. 2 KSchG nicht überschreitet und Hinweise auf eine Manipulation zu Lasten der Versichertengemeinschaft fehlen, und gegen das die von der Beklagten genannte Revision vor dem BSG anhängig ist.
- BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10
Auch der 11a. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 - (veröffentlicht in juris) - dort nicht entscheidungstragend - ausgeführt, dass er erwäge, für Streitfälle ab dem 01.01.2004 unter Heranziehung der Grundsätze des § 1a KSchG auf eine ausnahmslose Prüfung der Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung zu verzichten, wenn die Abfindungshöhe die in § 1a Abs. 2 KSchG vorgesehene nicht überschreite. - BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10
Zwar bilden - grundsätzlich - ein Bescheid über die Feststellung einer Sperrzeit und ein Bewilligungsbescheid, mit dem ein Leistungsanspruch des Arbeitslosen für den Sperrzeitraum abgelehnt werden, eine untrennbare Einheit (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006, B 7a/7 AL 48/04 R; Urteil vom 08.07.2009, B 11 AL 17/08 R; jeweils veröffentlicht in juris). - BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10
Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung, der Möglichkeit der Versichertengemeinschaft, sich gegen Risikofälle wehren zu können, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft, tritt eine Sperrzeit nur dann ein, wenn dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden konnte (st. Rspr. des BSG, u. a. Urteil vom 26.03.1998, B 11 AL 49/97 R; Urteil vom 03.05.2001, B 11 AL 80/00 R; jeweils veröffentlicht in juris). - BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10
Zwar bilden - grundsätzlich - ein Bescheid über die Feststellung einer Sperrzeit und ein Bewilligungsbescheid, mit dem ein Leistungsanspruch des Arbeitslosen für den Sperrzeitraum abgelehnt werden, eine untrennbare Einheit (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006, B 7a/7 AL 48/04 R; Urteil vom 08.07.2009, B 11 AL 17/08 R; jeweils veröffentlicht in juris).