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   LSG Schleswig-Holstein, 29.08.2008 - L 3 AL 76/07   

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https://dejure.org/2008,12351
LSG Schleswig-Holstein, 29.08.2008 - L 3 AL 76/07 (https://dejure.org/2008,12351)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.08.2008 - L 3 AL 76/07 (https://dejure.org/2008,12351)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. August 2008 - L 3 AL 76/07 (https://dejure.org/2008,12351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der Anwartschaftszeit zur Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg); Erfüllung der erforderlichen Anwartschaftszeit für einen geltend gemachten Alg-Anspruch durch die Betreuung und Erziehung eines 2002 geborenen zweiten Kindes; Verlängerung der Rahmenfrist durch ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, erforderliche Anwartschaftszeit innerhalb der Rahmenfrist, Unterbrechung durch die Betreuung und Erziehung eines Kindes

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 62/88

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - ABM - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.08.2008 - L 3 AL 76/07
    Denn selbst wenn hier ein Beratungsfehler vorgelegen haben sollte, der einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch dem Grunde nach begründen könnte (vgl. dazu allg. Niesel in Niesel, a.a.O., § 323 Rz 28ff. m.w.N.), könnte die fehlende Anwartschaft auf Alg damit nicht fingiert werden (BSG, Urteile vom 12. Juli 1989, 7 RAr 62/88, und vom 5. Dezember 1989, 11 RAr 61/88, jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.08.2008 - L 3 AL 76/07
    Für die Zeit vor Januar 2003 ist diese Vorschrift allerdings nicht anwendbar (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19. Januar 2005, B 11a/11 AL 35/04, SozR 4-4300 § 147 Nr. 3).
  • BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 61/88
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.08.2008 - L 3 AL 76/07
    Denn selbst wenn hier ein Beratungsfehler vorgelegen haben sollte, der einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch dem Grunde nach begründen könnte (vgl. dazu allg. Niesel in Niesel, a.a.O., § 323 Rz 28ff. m.w.N.), könnte die fehlende Anwartschaft auf Alg damit nicht fingiert werden (BSG, Urteile vom 12. Juli 1989, 7 RAr 62/88, und vom 5. Dezember 1989, 11 RAr 61/88, jeweils veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Sofern die Beklagte davon ausgeht, dass von einer "Unmittelbarkeit" ausschließlich bei einem Zeitraum von maximal einem Monat zwischen der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der beginnenden Erziehungszeit ausgegangen werden kann (so auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. August 2008 - L 3 AL 76/07; Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AL 20/10 [für den Fall, dass das die Versicherungspflicht vermittelnde Beschäftigungsverhältnis vor Beginn der Mutterschutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG liegt]), ist diese Auslegung nach dem Gesetzeswortlaut keinesfalls geboten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 20/10

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaft - Versicherungspflichtverhältnis -

    Der erkennende Senat hat diesbezüglich in seinem Urteil vom 29. August 2008 im Verfahren L 3 AL 76/07 ausgeführt, dass jedenfalls eine Unterbrechungszeit von mehr als einem Monat das Merkmal der Unmittelbarkeit insoweit nicht mehr erfüllt.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 13 AL 2887/08
    Der Senat lässt offen, ob unmittelbar vor der Kindererziehungszeit versicherungspflichtig nur derjenige ist, der am Tag vor der Geburt des Kindes einen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllt (so Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rdnr. 103), denn eine -wie hier- längere Zeitspanne als ein Monat ist mit diesem Begriff nicht mehr zu vereinbaren (s. Timme in Hauck/Noftz, § 26 SGB III Rdnrn. 46, 18, 37; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. August 2008, L 3 AL 76/07; Brand in Niesel, SGB 111, 4.
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