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   LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08   

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https://dejure.org/2009,18349
LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08 (https://dejure.org/2009,18349)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.08.2009 - L 3 AL 89/08 (https://dejure.org/2009,18349)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. August 2009 - L 3 AL 89/08 (https://dejure.org/2009,18349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsgeld und Übernahme der Kosten für eine in Anspruch genommene Weiterbildung; Beginn der Bildungsmaßnahme als entscheidender Zeitpunkt für die Prüfung eines Anspruchs auf Übernahme der Weiterbildungskosten; Nachholfähigkeit bzw. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung der beruflichen Weiterbildung; Erforderlichkeit der vorherigen Zulassung der Maßnahme und des Trägers; kein Ersatz durch einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08
    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Weiterbildungsmaßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides begonnen wird, ist als Beurteilungszeitpunkt auf den Erlass des Widerspruchsbescheides abzustellen (vgl. BSG, Urteile vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R = SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 = JURIS-Dokument Rdnr. 19 - und vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 Rdnr. 25 = JURIS-Dokument Rdnr. 25).

    Allerdings war nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Arbeitsförderungsgesetz anerkannt, dass in besonders gelagerten Einzelfällen aus dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs der Antragsteller so zu stellen sein kann, als habe das Arbeitsamt vor Maßnahmebeginn zugestimmt (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 Rdnr. 41 = JURIS-Dokument Rdnr. 41).

    Es ist daher eine positive Beschäftigungsprognose erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 Rdnr. 22 = JURIS-Dokument Rdnr. 22).

    Bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung des Arbeitslosen sind auch individuelle Vermittlungshemmnisse zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 Rdnr. 28 = JURIS-Dokument Rdnr. 28).

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08
    Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns erfolgt sein (so zur früheren Rechtslage: BSG, Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 Rdnr. 26 = JURIS-Dokument Rdnr. 26; a. A. zu § 77 SGB III n. F.: B. Schmidt, in: Eicher/Schlegel, SGB III [92. Erg.-Lfg., August 2009] § 77 Rdnr. 52).

    Auf diesen Unterschied hat das Bundessozialgericht bereits im Urteil vom 27. Januar 2005 (Az.: B 7a/7 AL 20/04 R; SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 Rdnr. 26 = JURIS-Dokument Rdnr. 26) hingewiesen.

    Ob nach früherem Recht eine Inzidentprüfung der Anerkennungsfähigkeit möglich war, hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 27. Januar 2005 (Az.: B 7a/7 AL 20/04 R, SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 Rdnr. 26 = JURIS-Dokument Rdnr. 26; vgl. hierzu auch Eicher, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2. Aufl., 2008], § 87 Rdnr. 29) offen gelassen.

  • LSG Hessen, 15.07.2008 - L 7 AL 22/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - fehlende Zulassung und

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08
    Der erkennende Senat kann schließlich auch offenlassen, ob generell eine Förderung der beruflichen Weiterbildung nicht in Betracht kommt, wenn die Maßnahme für die Weiterbildung nicht anerkannt wurde und zudem die Bundesagentur für Arbeit die Förderung aus arbeitsmarktrechtlicher Sicht für zweckmäßig erachtet hat, da in der Bildungszielplanung 2004 ein nennenswerter Arbeitsmarktbedarf nicht festgestellt bzw. die prognostische Verbleibsquote von 70 % nicht erwartet wurde (so HessLSG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - L 7 AL 22/08 - JURIS-Dokument [Kurztext], derzeit anhängig beim BSG unter dem Az. B 7 AL 22/09 R).
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08
    Der erkennende Senat kann schließlich auch offenlassen, ob generell eine Förderung der beruflichen Weiterbildung nicht in Betracht kommt, wenn die Maßnahme für die Weiterbildung nicht anerkannt wurde und zudem die Bundesagentur für Arbeit die Förderung aus arbeitsmarktrechtlicher Sicht für zweckmäßig erachtet hat, da in der Bildungszielplanung 2004 ein nennenswerter Arbeitsmarktbedarf nicht festgestellt bzw. die prognostische Verbleibsquote von 70 % nicht erwartet wurde (so HessLSG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - L 7 AL 22/08 - JURIS-Dokument [Kurztext], derzeit anhängig beim BSG unter dem Az. B 7 AL 22/09 R).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08
    Denn gemäß § 422 Abs. 1 Nr. 3 SGB III in der ab 1. Januar 1998 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz - AFRG) vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) sind bei Änderung des SGB III die im Zeitpunkt des Maßnahmebeginns geltenden gesetzlichen Regelungen anzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 48/01 R - BSGE 89, 192 = SozR 3-4300 § 422 Nr. 2).
  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08
    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Weiterbildungsmaßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides begonnen wird, ist als Beurteilungszeitpunkt auf den Erlass des Widerspruchsbescheides abzustellen (vgl. BSG, Urteile vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R = SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 = JURIS-Dokument Rdnr. 19 - und vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 Rdnr. 25 = JURIS-Dokument Rdnr. 25).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08
    Die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSG, Urteil vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267 [279] = JURIS-Dokument Rdnr. 36, m. w. N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 - SozR 3-4100 § 449e Nr. 4 S. 37 = JURIS-Dokument Rdnr. 18).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08
    Die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSG, Urteil vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267 [279] = JURIS-Dokument Rdnr. 36, m. w. N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 - SozR 3-4100 § 449e Nr. 4 S. 37 = JURIS-Dokument Rdnr. 18).
  • BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 4/85

    Berufliche Rehabilitation - Förderungsdauer der Umschulung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08
    Für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und des Umfangs der Förderung ist auf den Zeitpunkt des Maßnahmebeginns abzustellen (so zum anzuwendenden Recht und zur Unbeachtlichkeit späterer Änderungen: BSG, Urteil vom 20. März 1986 - 11b RAr 4/85 - JURIS-Dokument Rdnr. 10).
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entscheidung über die Anerkennung einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08
    Nach seinerzeitiger Rechtslage war vom Arbeitsamt über den Antrag des Trägers auf Anerkennung einer Maßnahme durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 59/02 R - SozR 4-4300 § 86 Nr. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 15 ff.).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2005 - L 8 AL 4970/04

    Berufliche Weiterbildung - fehlender Berufsabschluss - Förderungsvoraussetzungen

  • LSG Sachsen, 27.09.2012 - L 3 AS 329/09

    Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentscheidung zur Förderung der beruflichen

    Die Zulassungsentscheidung kann weder im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden, noch kann die Zulassungsfähigkeit im Rahmen einer Inzidentprüfung geklärt oder die Zulassung von Maßnahmeteilnehmern eingeklagt werden (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009 - L 3 AL 89/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 33 ff.).

    Ohne diese Zulassungen ist eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nicht förderungsfähig (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 29; Olk, in: Mutschler u. a. (Hrsg.), Sozialgesetzbuch III [3. Aufl., 2008], § 77 Rdnr. 33).

    Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte und folgt unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 30).

    Durch die Wortwahl "anerkannt ist" oder "zugelassen sind" wird zum Ausdruck gebracht, dass die Zulassung bereits erfolgt sein muss und es sich nicht um ein in der Zukunft liegendes Ereignis handelt (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O.).

    Welche Umstände für die nicht erfolgte Zulassungen maßgebend waren, ist unerheblich, weil es gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III a. F. allein darauf ankam, dass die Zulassungen vorlagen (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 31).

    Das Tatbestandsmerkmal einer vorherigen Zulassung von Maßnahme und/oder Maßnahmeträger im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III a. F. kann auch nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 33 ff.).

    Auf Grund der zum 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen kann diese Rechtsprechung jedoch nicht auf das Zulassungserfordernis im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III übertragen werden (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 35).

    Vor diesem Hintergrund weist die seit 1. Januar 2003 geltende Rechtslage im Vergleich zur früheren Rechtslage wesentliche Unterschiede auf (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 37 ff.).

    Dieser Trennung würde es aber widersprechen, wenn außerhalb des zwischen der fachkundigen Stelle und dem Maßnahmeträgers geführten Zulassungsverfahrens die (noch) nicht erfolgte oder möglicherweise überhaupt noch nicht beantragte Trägerzulassung im Verfahren zwischen dem Arbeitnehmer und der Agentur für Arbeit im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden könnte (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 39).

    Eine fingierte Trägerzulassung allein in Folge eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches in einem Verfahren auf Förderung der beruflichen Weiterbildung ist demgegenüber nicht geeignet, die weitreichende Pflichtenstellung des Trägers einer Maßnahme zu legitimieren (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 40).

    Vielmehr erschöpft er sich in der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 42).

    Auf Grund der beschriebenen Besonderheiten des seit 1. Januar 2003 geltenden Zulassungsverfahrens, insbesondere der Rechtsstellung des Maßnahmeträgers, ist auch eine Inzidentprüfung in Bezug auf die Zulassungsfähigkeit von Maßnahme und Maßnahmeträger im Verfahren der Klägerin nicht möglich (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 43).

    Denn eine Entscheidung über einen Zulassungsantrag ist kein Verwaltungsakt, der von einem (potentiellen) Teilnehmer der Maßnahme, also auch nicht von der Klägerin, selbstständig angefochten oder eingeklagt werden kann (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O., Rdnr. 44; Olk, a.a.O.).

    Die von der fachkundigen Stelle gegenüber dem Maßnahmeträger ausgesprochene Zulassung bewirkt gegenüber dem (potentiellen) Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme aber nur einen Rechtsreflex und greift nicht in dessen Rechte ein (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009, a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2016 - L 8 AL 1234/15

    Berufliche Weiterbildung - Kostenerstattungsanspruch bei selbstbeschaffter

    Die Zulassung muss auch zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns erfolgt sein (Sächsisches LSG 27.08.2009 - L 3 AL 89/08 - juris RdNr. 30 unter Hinweis auf BSG 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 RdNr. 26 = juris RdNr. 26).

    In einem sozialgerichtlichen Verfahren, in dem es um die Erteilung eines Bildungsgutscheins geht, kann daher weder die Zulassung von Maßnahme und/oder Träger im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden noch kann die Zulassungsfähigkeit im Rahmen einer Inzidentprüfung geklärt oder die Zulassung der Maßnahme und des Maßnahmeträgers von (potentiellen) Maßnahmeteilnehmern eingeklagt werden (dazu vgl. Reichel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 81 SGB III, RdNr. 76; ebenso Sächsisches LSG 27.09.2012 - L 3 AS 329/09 - juris RdNr. 24; Sächsisches LSG 27.08.2009 - L 3 AL 89/08 - EzB SGB III § 77 Nr. 8 = juris).

    Vielmehr wird nach § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III die tatsächlich erteilte Zulassung vorausgesetzt (so auch Sächsisches LSG 27.08.2009 - L 3 AL 89/08 - juris RdNr. 30 unter Hinweis auf BSG 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 RdNr. 26 = juris RdNr. 26).

  • LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 63/22
    Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns erfolgt sein (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009 - L 3 AL 89/08 - EzB SGB III § 77 Nr. 8 = juris Rdnr. 30, m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2011 - L 13 AS 2040/11
    Diese Rechtsprechung kann aber für die ab 01. Januar 2003 geltende Rechtslage keinen Bestand mehr haben (SächsLSG vom 27. August 2009 - L 3 AL 89/08 - juris Rdnr. 33 ff.; wohl auch LSG Baden-Württemberg vom 20. August 2008 - L 7 AS 4374/08 - abzurufen unter sozialgerichtsbarkeit.de).
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