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   LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06   

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LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06 (https://dejure.org/2007,1604)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29.03.2007 - L 3 AS 101/06 (https://dejure.org/2007,1604)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29. März 2007 - L 3 AS 101/06 (https://dejure.org/2007,1604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Haushaltsenergiekosten zur Warmwasserbereitung in der Regelleistung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II); Anspruch auf Gewährung höheren Arbeitslosengeldes II (Alg II); Knüpfung der Regelleistung an die jeweilige Einkommensstichprobe und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren, Berücksichtigung von Einkommen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme der Kosten für die Warmwasseraufbereitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwalt-kiel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahme der Kosten von warmem Wasser bei Grundsicherungsleistungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
    Der Bedarf der Kläger ergibt sich zum einen aus der ihnen gemäß § 20 Abs. 2 und 3 SGB II zustehenden Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von jeweils 298, 00 EUR (= 90% von 331, 00 EUR, aufgerundet gemäß § 41 Abs. 2 SGB II; vgl. BSG, Urt. v. 23. November 2006, Az. B 11b AS 1/06 R, JURIS-Dokument Rn. 24), weil die Kläger gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 und 3 Buchst. a SGB II als Ehepartner eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern haben.

    Da die Unterkunfts- und Heizkosten grundsätzlich nach Kopfteilen aufgeteilt werden, weil die Bewohner einer gemeinsamen Wohnung diese typischerweise einheitlich nutzen und ihr Unterkunfts- und Heizbedarf deshalb auch nur einheitlich, nach gleichen Bruchteilen zu beurteilen ist (BSG, Urt. v. 23. November 2006, Az. B 11b AS 1/06 R, JURIS-Dokument Rn. 28), ergibt sich ein Bedarf der Kläger von je 418, 00 EUR (zusammen 836, 00 EUR) monatlich.

    Hierzu gehört nicht nur die Sicherung der körperlichen Existenz, sondern auch der Schutz vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung, so dass den Hilfebedürftigen ermöglicht werden muss, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben, wenn ein bescheidener, an wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen orientierter Lebensstandard zugrunde gelegt wird (u.a. BVerwG, Urt. v. 25. November 1993, Az. 5 C 8/90, BVerwGE 94, 326 ff.; BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1990, Az. 5 C 17/88, BVerwGE 87, 212 ff.; dem wohl folgend: BSG, Urt. v. 23. November 2006, Az. B 11b AS 1/06 R, JURIS-Dokument Rn. 48).

    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG, Urt. v. 23. November 2006, Az. B 11b AS 1/06 R, JURIS-Dokument Rn. 46 bis 53 m.w.N.) entschieden, dass die Regelleistung von 345, 00 EUR verfassungsrechtlich keinen Bedenken begegnet, weil bei Massenverfahren eine gruppenbezogene Pauschalierung und Typisierung zulässig ist, so dass das soziokulturelle Existenzminimum durch die im SGB II insgesamt vorgesehenen Leistungen, durch die Einbeziehung der Hilfebedürftigen in den Schutz der Sozialversicherung und durch die in der Regelleistung in vertretbarem Umfang berücksichtigten Beziehungen zur Umwelt (was die Teilnahme am kulturellen Leben und damit den Schutz vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung einschließt) hinreichend gesichert wird.

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
    Hierzu gehört nicht nur die Sicherung der körperlichen Existenz, sondern auch der Schutz vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung, so dass den Hilfebedürftigen ermöglicht werden muss, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben, wenn ein bescheidener, an wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen orientierter Lebensstandard zugrunde gelegt wird (u.a. BVerwG, Urt. v. 25. November 1993, Az. 5 C 8/90, BVerwGE 94, 326 ff.; BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1990, Az. 5 C 17/88, BVerwGE 87, 212 ff.; dem wohl folgend: BSG, Urt. v. 23. November 2006, Az. B 11b AS 1/06 R, JURIS-Dokument Rn. 48).

    Dabei geht der erkennende Senat wie bisher (u.a. SächsLSG, Urt. v. 20. Juli 2006, Az. L 3 AS 3/05, JURIS-Dokument Rn. 152 bis 161) und nunmehr auch im Einklang mit der zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgericht davon aus, dass der parlamentarische Gesetzgeber bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums einen weiten Gestaltungsspielraum hat, weil es allgemein schwierig ist, dieses sachgerecht zu bestimmen, so dass Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Angemessenheit und der Gewichtung einzelner Größen keine entscheidende Rolle spielen und es deshalb - wie bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum BSHG (BVerwG, Urt. v. 25. November 1993, Az. 5 C 8/90, BVerwGE 94, 326 ff.) - genügt, wenn die den Bedarf bestimmenden Faktoren auf ausreichenden Erfahrungswerten beruhen und die der Bildung der Regelleistung zugrunde liegenden Wertungen vertretbar sind.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
    Dies führte im Laufe des Verfahrens außerdem dazu, dass das Rubrum zu berichtigen und der Kläger zu 2 in den Rechtsstreit einzubeziehen war (vgl. BSG, Urt. v. 7. November 2006, Az. B 7b AS 8/06 R, JURIS-Dokument Rn. 13 bis 15).

    Nach hälftiger Aufteilung des danach anrechenbaren Einkommens auf die Kläger verbleiben - bei einem Bedarf von je 418, 00 EUR - jeweils für ein Grundurteil hinreichend sicher folgende, gemäß § 41 Abs. 2 SGB II pro Person gerundete Einzelansprüche (zur Rundung pro Person: BSG, Urt. v. 7. November 2006, Az. B 7b AS 8/06 R, JURIS-Dokument Rn. 36), die das den Klägern von der Beklagten bisher bewilligte und vom Sozialgericht zugesprochene Arbeitslosengeld II deutlich übersteigen:.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
    Wahrt die hier vorgenommene, verfassungskonforme Auslegung mithin Sinn und Zweck des Gesetzes, dessen Systematik sowie in den von der Verfassung gezogenen Grenzen auch das Maximum dessen, was der Gesetzgeber gewollt hat, wird dadurch auch nicht die Grenze des Gesetzeswortlauts überschritten (hierzu: BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 1953, Az. 1 BvL 104/52, BVerfGE 2, 266 ff. [282]; BVerfG, Beschl. v. 11. Juni 1958, Az. 1 BvL 149/52 BVerfGE 8, 28 ff. [34]; BVerfG, Urt. v. 28. Mai 1993, Az. 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, BVerfGE 88, 203 ff. [331 f.]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
    Deshalb durfte der Gesetzgeber bei einzelnen, mit den Sonderauswertungen zur EVS 1998 und 2003 erfassten Bedarfspositionen wertend Abschläge vornehmen und so bei der Regelsatzbildung insgesamt das Konsumniveau der untersten 20% der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Ein-Personen-Haushalte unterschreiten (dazu ausführlich: LSG B.-B., Urt. v. 9. Mai 2006, Az. L 10 AS 1093/05, JURIS-Dokument Rn. 26 bis 33).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
    Wahrt die hier vorgenommene, verfassungskonforme Auslegung mithin Sinn und Zweck des Gesetzes, dessen Systematik sowie in den von der Verfassung gezogenen Grenzen auch das Maximum dessen, was der Gesetzgeber gewollt hat, wird dadurch auch nicht die Grenze des Gesetzeswortlauts überschritten (hierzu: BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 1953, Az. 1 BvL 104/52, BVerfGE 2, 266 ff. [282]; BVerfG, Beschl. v. 11. Juni 1958, Az. 1 BvL 149/52 BVerfGE 8, 28 ff. [34]; BVerfG, Urt. v. 28. Mai 1993, Az. 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, BVerfGE 88, 203 ff. [331 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 4 PA 3693/01

    Beleuchtung; Energieanteil; Energieverbrauch; Feuerung; Feuerungskosten;

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
    So wurde auch vertreten, dass der Energieanteil im BSHG-Regelsatz mit 11, 64%, d.h. im Jahre 2001 mit umgerechnet 33, 39 EUR, zu bemessen und der Warmwasseranteil deshalb sowie wegen des vorher herauszurechnenden, verbrauchsunabhängigen Strom-Grundpreises nur mit 6, 08 EUR anzusetzen sei (OVG Lüneburg, Beschl. v. 28. November 2001, Az. 4 PA 3693/01, JURIS-Dokument Rn. 6).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
    Dass dabei dem Willen des Gesetzgebers nicht vollständig entsprochen und die Warmwasserkosten der Pauschalierung im Rahmen der Regelleistung entzogen sowie diese Kosten auf die Kommunen verlagert werden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II), ist hinzunehmen, weil es bei einer verfassungskonformen Auslegung nicht entscheidend darauf ankommt, ob eine weitergehende als die verfassungskonforme Auslegung dem subjektiven Willen des Gesetzgebers eher entsprochen hätte, solange in den von der Verfassung gezogenen Grenzen das Maximum dessen erhalten wird, was der Gesetzgeber gewollt hat (BVerfG, Beschl. v. 9. August 1978, Az. 2 BvR 831/76, BVerfGE 49, 148 ff. [157]; BVerfG, Beschl. v. 3. Juni 1992, Az. 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89, BVerfGE 86, 288 ff. [320]).
  • LSG Sachsen, 20.07.2006 - L 3 AS 3/05

    Anspruch auf Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
    Dabei geht der erkennende Senat wie bisher (u.a. SächsLSG, Urt. v. 20. Juli 2006, Az. L 3 AS 3/05, JURIS-Dokument Rn. 152 bis 161) und nunmehr auch im Einklang mit der zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgericht davon aus, dass der parlamentarische Gesetzgeber bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums einen weiten Gestaltungsspielraum hat, weil es allgemein schwierig ist, dieses sachgerecht zu bestimmen, so dass Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Angemessenheit und der Gewichtung einzelner Größen keine entscheidende Rolle spielen und es deshalb - wie bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum BSHG (BVerwG, Urt. v. 25. November 1993, Az. 5 C 8/90, BVerwGE 94, 326 ff.) - genügt, wenn die den Bedarf bestimmenden Faktoren auf ausreichenden Erfahrungswerten beruhen und die der Bildung der Regelleistung zugrunde liegenden Wertungen vertretbar sind.
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
    Dass dabei dem Willen des Gesetzgebers nicht vollständig entsprochen und die Warmwasserkosten der Pauschalierung im Rahmen der Regelleistung entzogen sowie diese Kosten auf die Kommunen verlagert werden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II), ist hinzunehmen, weil es bei einer verfassungskonformen Auslegung nicht entscheidend darauf ankommt, ob eine weitergehende als die verfassungskonforme Auslegung dem subjektiven Willen des Gesetzgebers eher entsprochen hätte, solange in den von der Verfassung gezogenen Grenzen das Maximum dessen erhalten wird, was der Gesetzgeber gewollt hat (BVerfG, Beschl. v. 9. August 1978, Az. 2 BvR 831/76, BVerfGE 49, 148 ff. [157]; BVerfG, Beschl. v. 3. Juni 1992, Az. 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89, BVerfGE 86, 288 ff. [320]).
  • LSG Sachsen, 07.09.2006 - L 3 AS 11/06

    Bedarfsgemeinschaft mit Ehegatten bei fehlender eigener Hilfebedürftigkeit beim

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2005 - L 12 AS 2023/05

    Arbeitslosengeld II - Regelleistungen - Haushaltsenergie - Warmwasseraufbereitung

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

  • OVG Sachsen, 08.12.1994 - 2 S 355/94
  • LSG Sachsen, 24.10.2006 - L 3 B 158/06 AS-ER

    Prüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten beim Anspruch auf

  • BSG, 20.04.1999 - B 1 KR 15/98 R

    Gewährung von Krankengeld - rechtskräftiges Grundurteil - Ausschluß - Einwand -

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 79/88

    Arbeitslosenhilfe - Rechtskraft

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Revisionszulassung wegen

  • BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55

    Klage gegen die Beschränkung der Behandlungsfälle durch Beschluss eines

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Immerhin hat das Sächsische LSG in seinem Urteil vom 29. März 2007 (L 3 AS 101/06 - juris-Rdnr. 71 ff.) den - nach Ansicht des erkennenden Senats überzeugenden - Nachweis erbracht, dass der Warmwasserkostenbedarf im Haushaltsenergieanteil der Regelleistung nicht enthalten sein könne, es sei denn, man versage den Hilfeempfängern das soziokulturelle Existenzminimum in Gestalt von warmem Wasser zum Duschen, Baden und für sonstige hygienische Zwecke, was nach den in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden Verhältnissen einem menschenwürdigen Dasein und dem Schutz vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung nicht entspräche (aaO, Rdnr. 72, 77).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2007 - L 9 AS 489/07

    Anspruch eines Hilfeempfängers auf Abgabe einer Zusicherung zur Übernahme von

    Kosten der Warmwasserbereitung sind aus dem Regelsatz nach § 20 Abs. 1 SGB II in der Regelleistung enthalten (Abweichung von LSG Sachsen, Urteil vom 29. März 2007, L 3 AS 101/06).

    Im Gegensatz zu der von ihm unter Berufung auf das Sächsische Landessozialgericht (Urteil vom 29. März 2007, Az. L 3 AS 101/06) vertretenen Auffassung entspricht jedoch zur Überzeugung des erkennenden Gerichts die Berücksichtigung eines Warmwasserabschlags der geltenden Gesetzeslage.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2008 - L 19 B 180/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Gegen den am 29.08.2008 zugestellten Beschluss richtet sich die Beschwerde des Klägers vom 04.09.2008, mit der er seine bisherige Argumentation fortsetzt, der tatsächliche Warmwasserbedarf sei mit dem im Regelsatz enthaltenen Energiekostenanteil nicht zu decken, wie es das Sächsische Landessozialgericht vorgerechnet habe (Hinweis auf dessen Urteil vom 29.03.2007 - L 3 AS 101/06 -).

    Die vom Sozialgericht vertretene Rechtsauffassung entspricht auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere ist das Bundessozialgericht der in der Beschwerdebegründung erneut angeführten Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (Urteil vom 29.03.2007 - L 3 AS 101/06 -) nicht gefolgt.

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